Monacos neue Schwellenwerte für die Mehrwertsteuerbefreiung und Aktualisierungen für 2025: Wichtige Änderungen für Unternehmen

Monaco hat vor kurzem seine Schwellenwerte für die Mehrwertsteuerbefreiung mit Wirkung vom 1. Januar 2025 geändert. Unternehmen, die Waren, Hotelübernachtungen und Restaurantdienstleistungen anbieten, sind nun von der Mehrwertsteuer befreit, wenn ihr Umsatz im Vorjahr 85.000 EUR nicht überstieg, was einer Senkung von 91.900 EUR entspricht. Für diejenigen, die andere Dienstleistungen anbieten, wurde der Schwellenwert leicht angehoben.
Wenn Ihr Unternehmen digitale Inhalte oder Dienstleistungen auf internationaler Ebene anbietet, gibt es auch eine Aktualisierung bei der Anwendung der Mehrwertsteuer. Ab Januar 2025 gelten Dienstleistungen wie kulturelle oder pädagogische Inhalte, die an Nichtsteuerpflichtige außerhalb Monacos erbracht werden, als außerhalb Monacos erbracht und sind damit von der Mehrwertsteuer befreit.
Wenn Sie ein Hotel betreiben oder ähnliche Beherbergungsdienstleistungen anbieten, sollten Sie außerdem beachten, dass solche Dienstleistungen nicht mehr von der Mehrwertsteuer befreit sind, wenn sie für weniger als 30 Nächte angeboten werden und Extras wie Frühstück oder Reinigung beinhalten. Auf diese Leistungen wird nun ein Mehrwertsteuersatz von 10 % angewandt. Auch für Plattformen, die den Verkauf von Waren innerhalb Monacos erleichtern, gelten neue Regeln, nach denen sie unter bestimmten Bedingungen für die Mehrwertsteuer verantwortlich sind.
Einen vollständigen Überblick über diese Änderungen finden Sie in der offiziellen Verordnung:
Souveräne Verordnung Nr. 10.832

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