Der umsatzsteuerliche Rechtsrahmen Monacos hat sich Anfang 2025 geändert. Dazu zählen Änderungen beim USt.-Schwellenwert für Lieferungen von Waren und Dienstleistungen sowie ein besonderer Schwellenwert für Autoren geistiger Werke und ausübende Künstler.
Neben diesen Änderungen bei den Schwellenwerten brachten die Änderungen des USt.-Gesetzes weitere Neuerungen mit sich, die kurzfristige Beherbergungsvermietungen sowie den Leistungsort für Dienstleistungen wie Streaming und virtuelle Veranstaltungen betreffen.
Auswirkungen auf Steuerpflichtige
Die auffälligsten Änderungen betreffen die USt.-Schwellenwerte für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen sowie für Autoren geistiger Werke und ausübende Künstler. Ab dem 1. Januar beträgt der USt.-Schwellenwert für die Lieferung von Waren 85.000 EUR, für andere Dienstleistungen als Beherbergungsleistungen und vor Ort erbrachte Leistungen 37.500 EUR und für Autoren geistiger Werke und ausübende Künstler 50.000 EUR.
Steuerpflichtige, deren Umsatz den diesjährigen Schwellenwert überschreitet, müssen sich im Folgejahr für die USt. registrieren. Überschreitet der Umsatz den Schwellenwert im laufenden Jahr jedoch um 10 % oder mehr, müssen sich Steuerpflichtige bereits in diesem Jahr für die USt. registrieren.
Monaco hat die Regeln zum Leistungsort für Dienstleistungen und Nebenleistungen im Zusammenhang mit gestreamten oder anderweitig virtuell verfügbar gemachten Veranstaltungen geändert, um sie an die EU-weiten Regeln zum Leistungsort anzugleichen. Nach den neuen Regeln ist der Leistungsort dort, wo der Verbraucher ständig oder gewöhnlich ansässig ist.
Steuerpflichtige, die kurzfristige Beherbergungsvermietungen für weniger als 31 Nächte anbieten, etwa Hotels oder ähnliche Einrichtungen, müssen auf solche Umsätze einen USt.-Satz von 10 % anwenden, wenn sie mindestens drei der folgenden Leistungen erbringen: Frühstück, regelmäßige Reinigung während des Aufenthalts, Haushaltswäsche wie Handtücher, Bettwäsche usw. sowie Rezeptionsdienste, die Personal oder einen für Gäste verfügbaren Empfang umfassen können.
Fazit
Die Änderungen stellen eine Neujustierung der Schwellenwerte und der branchenspezifischen USt.-Regeln und -Vorschriften Monacos dar, wobei eines der wesentlichen Merkmale die Angleichung an die USt.-Grundsätze der EU ist. Diese Änderungen sind für Steuerpflichtige bedeutsam, die ihren Umsatz sorgfältig überwachen und proaktiv die Einhaltung der aktualisierten Gesetzgebung sicherstellen sollten.
Darüber hinaus sollten Steuerpflichtige, die gestreamte und virtuelle Dienstleistungen erbringen, Richtlinien und Mechanismen einrichten, um genau nachzuverfolgen, woher ihre Verbraucher kommen und wo sie ansässig sind, damit sie die USt.-Sätze korrekt anwenden können.
Quelle: Sovereign Ordinance No. 10,832

