Änderungen des monegassischen Mehrwertsteuergesetzes 2025: Wichtige Updates für Unternehmen

Der monegassische Mehrwertsteuer-Rechtsrahmen wurde Anfang 2025 geändert. Dazu gehören Änderungen des Mehrwertsteuer-Schwellenwerts für Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen sowie ein besonderer Schwellenwert für Urheber geistiger Werke und ausübende Künstler.
Zusätzlich zu diesen Schwellenwertänderungen brachten die Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes weitere Änderungen mit sich, die die kurzfristige Vermietung von Unterkünften und den Ort der Erbringung von Dienstleistungen, die Streaming und virtuelle Veranstaltungen beinhalten, betreffen.
Auswirkungen auf Steuerpflichtige
Die bemerkenswertesten Änderungen betreffen die Mehrwertsteuerschwellen für die Lieferung von Gegenständen, die Erbringung von Dienstleistungen und die Urheber von geistigen Werken und ausübenden Künstlern. Ab dem 1. Januar liegt der Schwellenwert für die Lieferung von Gegenständen bei 85.000 EUR, für Dienstleistungen mit Ausnahme von Beherbergungsleistungen und Dienstleistungen, die vor Ort verbraucht werden, bei 37.500 EUR und für Urheber geistiger Werke und ausübende Künstler bei 50.000 EUR.
Steuerpflichtige, deren Umsatz in diesem Jahr den Schwellenwert überschreitet, müssen sich im folgenden Jahr für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Übersteigt der Umsatz den Schwellenwert jedoch im laufenden Jahr um 10 % oder mehr, müssen sich die Steuerpflichtigen noch in diesem Jahr für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.
Mocano hat die Vorschriften über den Ort von Dienstleistungen und Nebenleistungen im Zusammenhang mit gestreamten oder auf andere Weise virtuell zur Verfügung gestellten Veranstaltungen geändert, um sie an die EU-weiten Vorschriften über die Palastlieferung anzugleichen. Nach den neuen Vorschriften gilt als Ort der Dienstleistung der Ort, an dem der Verbraucher seinen ständigen oder üblichen Wohnsitz hat.
Steuerpflichtige, die kurzfristige Unterkünfte für weniger als 31 Nächte vermieten, wie z. B. Hotels oder ähnliche Einrichtungen, müssen für solche Umsätze einen Mehrwertsteuersatz von 10 % anwenden, wenn sie mindestens drei der folgenden Dienstleistungen erbringen: Frühstück, regelmäßige Reinigung während des Aufenthalts, Haushaltswäsche wie Handtücher, Bettlaken usw. und Rezeptionsdienste, die Personal oder einen für die Gäste zugänglichen Schreibtisch umfassen können.
Fazit
Die Änderungen stellen eine Neukalibrierung der Schwellenwerte und der sektorspezifischen monegassischen MwSt-Vorschriften und -Regelungen dar, wobei eines der Hauptmerkmale die Angleichung an die EU-Mehrwertsteuergrundsätze ist. Diese Änderungen sind für Steuerpflichtige von Bedeutung, die ihre Umsätze sorgfältig überwachen und proaktiv für die Einhaltung der aktualisierten Rechtsvorschriften sorgen sollten.
Darüber hinaus sollten Steuerpflichtige, die Streaming- und virtuelle Dienstleistungen erbringen, Strategien und Mechanismen einführen, um ordnungsgemäß zu verfolgen, woher ihre Kunden kommen und wo sie ansässig sind, damit sie die Mehrwertsteuersätze anwenden können.
Quelle: Souveräne Verordnung Nr. 10.832

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