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Europa

Norwegen schreibt elektronische B2B-Rechnungsstellung und digitale Buchführung vor

July 10, 2025
Norwegen schreibt elektronische B2B-Rechnungsstellung und digitale Buchführung vor
Ausgewählte MwSt.-Berater

Am 1. Juli 2025 gab das norwegische Finanzministerium bekannt, dass die Konsultationen zur Einführung der obligatorischen elektronischen B2B-Rechnungsstellung und digitalen Buchführung für alle buchführungspflichtigen Unternehmen in Norwegen eröffnet sind. Dies folgt auf einen Auftrag des Finanzministeriums an die Steuerdirektion vom 16. Januar 2025, der zur Vorlage eines Konsultationspapiers am 20. Juni 2025 führte.

Vorgeschlagene Maßnahmen und Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen

Das Finanzministerium schlug vor, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in zwei Phasen einzuführen. Die erste Phase soll am 1. Januar 2028 beginnen, wenn die verpflichtende Ausstellung von elektronischen B2B-Rechnungen für alle buchführungspflichtigen Unternehmen beginnen soll. Ab dem 1. Januar 2030 werden alle Unternehmen verpflichtet sein, elektronische Rechnungen zu erhalten und digitale Buchhaltungssysteme einzuführen.

Ausnahmen sind für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 50 000 NOK vorgesehen, die nicht buchführungspflichtig sind oder keine Mehrwertsteuererklärung abgeben müssen. Die gleiche Befreiung wird auch für Konkursmassen gelten. Darüber hinaus werden maßgeschneiderte Regelungen für Finanzinstitute, Versicherungsgesellschaften und Pensionsfonds vorgeschlagen. Darüber hinaus sind B2C-Transaktionen und Barverkäufe von den vorgeschlagenen Vorschriften und Anforderungen ausgenommen.

Das Finanzministerium wies darauf hin, dass der Vorschlag zwar weitere digitale Entwicklungen ermöglichen könnte, wie z.B. transaktionsbasierte Steuerberichterstattung und Nachhaltigkeitsangaben, dass diese Aspekte jedoch nicht Gegenstand dieser Konsultation sind. Interessierte Kreise können ihre Kommentare zu den vorgeschlagenen Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2025 einreichen.

Schlussfolgerung

Der Vorschlag zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich und der digitalen Buchführung wird durch eine sozioökonomische Analyse von Vista Analyse unterstützt, in der mehrere Alternativen für die Einführung bewertet werden. In dem endgültigen Vorschlag wird vorgeschlagen, das Rechnungslegungsgesetz und die Rechnungslegungsverordnung zu ändern, um die Unternehmen zu verpflichten, digitale Aufzeichnungen zu führen und elektronische Rechnungen zu versenden und zu empfangen. Der Vorschlag erhöht nicht nur die Effizienz und verbessert die Einhaltung der Vorschriften, sondern gleicht die norwegische Gesetzgebung an die ViDA-Initiative der EU für die digitale Berichterstattung an.

Quelle: Finanzministerium

Wann wird die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Norwegen obligatorisch?
Die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich wird in Norwegen in zwei Phasen zur Pflicht. Ab dem 1. Januar 2028 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen ausstellen, und ab dem 1. Januar 2030 müssen sie auch elektronische Rechnungen empfangen und digitale Buchführungssysteme verwenden.
Welche Unternehmen sind von den neuen Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung und Buchführung ausgenommen?
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 50.000 NOK, Unternehmen, die keiner Buchführungspflicht unterliegen und keine Mehrwertsteuererklärung abgeben müssen, sowie Konkursmassen sind von der Regelung ausgenommen. Für Finanzinstitute, Versicherungsgesellschaften und Pensionsfonds gelten maßgeschneiderte Regelungen.
Gelten die vorgeschlagenen Vorschriften auch für B2C-Transaktionen?
Nein, die vorgeschlagenen Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung und die digitale Buchführung gelten nur für B2B-Transaktionen. B2C-Transaktionen und Barverkäufe sind ausdrücklich ausgenommen.
Wann ist die Frist für die Einreichung von Feedback zum Vorschlag?
Im Rahmen des vom norwegischen Finanzministerium eingeleiteten öffentlichen Konsultationsverfahrens können Interessierte bis zum 31. Oktober 2025 ihre Kommentare zu den vorgeschlagenen Maßnahmen abgeben.
Welche langfristigen Vorteile verspricht sich Norwegen von dieser Reform?
Es wird erwartet, dass die Reform die Effizienz erhöht, die Einhaltung der Steuervorschriften verbessert und künftige Innovationen wie die transaktionsbasierte Berichterstattung und die Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten unterstützt, obwohl diese nicht Teil des aktuellen Vorschlags sind.
Wie passt dieser Vorschlag zu den digitalen Steuerinitiativen der EU?
Norwegens Plan stimmt mit der ViDA-Initiative der EU überein, indem es von den Unternehmen die Einführung digitaler Aufzeichnungen und elektronischer Rechnungen verlangt und damit eine Harmonisierung der grenzüberschreitenden digitalen Steuerberichterstattung anstrebt.
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