Norwegen schreibt elektronische B2B-Rechnungsstellung und digitale Buchführung vor
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Am 1. Juli 2025 gab das norwegische Finanzministerium bekannt, dass die Konsultationen zur Einführung der obligatorischen elektronischen B2B-Rechnungsstellung und digitalen Buchführung für alle buchführungspflichtigen Unternehmen in Norwegen eröffnet sind. Dies folgt auf einen Auftrag des Finanzministeriums an die Steuerdirektion vom 16. Januar 2025, der zur Vorlage eines Konsultationspapiers am 20. Juni 2025 führte.
Vorgeschlagene Maßnahmen und Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen
Das Finanzministerium schlug vor, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in zwei Phasen einzuführen. Die erste Phase soll am 1. Januar 2028 beginnen, wenn die verpflichtende Ausstellung von elektronischen B2B-Rechnungen für alle buchführungspflichtigen Unternehmen beginnen soll. Ab dem 1. Januar 2030 werden alle Unternehmen verpflichtet sein, elektronische Rechnungen zu erhalten und digitale Buchhaltungssysteme einzuführen.
Ausnahmen sind für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 50 000 NOK vorgesehen, die nicht buchführungspflichtig sind oder keine Mehrwertsteuererklärung abgeben müssen. Die gleiche Befreiung wird auch für Konkursmassen gelten. Darüber hinaus werden maßgeschneiderte Regelungen für Finanzinstitute, Versicherungsgesellschaften und Pensionsfonds vorgeschlagen. Darüber hinaus sind B2C-Transaktionen und Barverkäufe von den vorgeschlagenen Vorschriften und Anforderungen ausgenommen.
Das Finanzministerium wies darauf hin, dass der Vorschlag zwar weitere digitale Entwicklungen ermöglichen könnte, wie z.B. transaktionsbasierte Steuerberichterstattung und Nachhaltigkeitsangaben, dass diese Aspekte jedoch nicht Gegenstand dieser Konsultation sind. Interessierte Kreise können ihre Kommentare zu den vorgeschlagenen Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2025 einreichen.
Schlussfolgerung
Der Vorschlag zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich und der digitalen Buchführung wird durch eine sozioökonomische Analyse von Vista Analyse unterstützt, in der mehrere Alternativen für die Einführung bewertet werden. In dem endgültigen Vorschlag wird vorgeschlagen, das Rechnungslegungsgesetz und die Rechnungslegungsverordnung zu ändern, um die Unternehmen zu verpflichten, digitale Aufzeichnungen zu führen und elektronische Rechnungen zu versenden und zu empfangen. Der Vorschlag erhöht nicht nur die Effizienz und verbessert die Einhaltung der Vorschriften, sondern gleicht die norwegische Gesetzgebung an die ViDA-Initiative der EU für die digitale Berichterstattung an.
Quelle: Finanzministerium

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