Norwegens Mehrwertsteuer-Compliance für nicht-ansässige digitale Plattformen: Regeln und Berichterstattung

Norwegen war eines der Länder, die den Weg für die derzeitige Regulierungslandschaft in Bezug auf die Einhaltung der Mehrwertsteuer für digitale Plattformen im Allgemeinen sowie für gebietsfremde Unternehmen, die in mehreren Rechtsgebieten tätig sind, geebnet haben.
Die norwegische Regierung gehörte zu den ersten, die spezifische Maßnahmen umsetzten, um sicherzustellen, dass gebietsfremde digitale Plattformen ihren gerechten Anteil an den Steuern, einschließlich der Mehrwertsteuer, entrichten. Darüber hinaus war Norwegen eines der ersten Länder, das eine vereinfachte Mehrwertsteuer-Meldepflicht für B2C-Transaktionen im Zusammenhang mit digitalen Dienstleistungen von ausländischen Anbietern eingeführt hat.
Ein kurzer Überblick über den norwegischen Rahmen für die digitale Mehrwertsteuer
Im Jahr 2011 führte Norwegen Mehrwertsteuervorschriften für gebietsfremde Anbieter, einschließlich digitaler Plattformen, ein, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher in Norwegen erbringen, insbesondere für Transaktionen zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C). Nach diesen Vorschriften müssen sie sich registrieren lassen, die fällige Mehrwertsteuer erheben und abführen, wenn ihr Umsatz die Registrierungsschwelle überschreitet. Der Schwellenwert für die MwSt.-Registrierung wurde für gebietsfremde digitale Plattformen auf 50.000 NOK über 12 Monate festgelegt.
Nach der erfolgreichen Einführung der vereinfachten Regelung für die Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende B2C-Verkäufe digitaler Dienstleistungen, bekannt als VOES, und auf der Grundlage der OECD-Leitlinien von 2016 sowie des Vorschlags der EU zur Ausweitung des EU-MOSS hat die norwegische Regierung das VOES-System im Jahr 2020 erweitert. Die Erweiterung führte zur Schaffung einer Mehrwertsteuer für den elektronischen Handel (VOEC), einem vereinfachten Mehrwertsteuerregistrierungs- und -meldesystem für ausländische Anbieter von Waren mit geringem Wert.
Die eingeführten Regeln galten für ausländische Verkäufer, einschließlich digitaler Plattformen, die geringwertige Waren im Wert von 3.000 NOK oder weniger an Verbraucher in Norwegen verkaufen. Darüber hinaus wurden Online-Marktplätze im Rahmen der so genannten VOSC-Vorschriften (VAT on Small Consignments - Mehrwertsteuer auf Kleinsendungen) für Verkäufe, die von Online-Verkäufern über diese Marktplätze getätigt wurden, als Lieferanten haftbar gemacht.
Darüber hinaus sind digitale Plattformen, die Immobilienleasingdienste anbieten, seit 2020 verpflichtet, der norwegischen Steuerbehörde Informationen über den Vermieter zu melden. Darüber hinaus erklärte die norwegische Steuerbehörde im Jahr 2022, dass die Übertragung digitaler Kunstwerke eine digitale Dienstleistung ist, die der Mehrwertsteuer unterliegt, und fügte hinzu, dass die Mehrwertsteuerbefreiung nur für materielle Kunst gilt.
Allgemeine Regeln für nicht gebietsansässige digitale Plattformen
Ausländische Steuerpflichtige, einschließlich digitaler Plattformen, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn ihre Verkäufe die Registrierungsschwelle von 50.000 NOK (ca. 4.200 EUR) innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums überschreiten. Sowohl Steuerpflichtige, die Waren von geringem Wert als auch aus der Ferne erbringbare Dienstleistungen an norwegische Verbraucher verkaufen, können eine vereinfachte Regelung für die Mehrwertsteuerregistrierung und -meldung nutzen.
Was die geringwertigen Waren betrifft, so können nur solche, deren Wert unter 3.000 NOK pro Stück, nicht pro Sendung, liegt, im Rahmen der vereinfachten Mehrwertsteuerregelung gemeldet werden. Zur Bestimmung des Warenwerts müssen gebietsfremde Verkäufer oder Online-Marktplätze den Wert in NOK umrechnen, indem sie einen vom norwegischen Zoll, der Norges Bank oder einer ausländischen Zentralbank veröffentlichten Wechselkurs am Verkaufsort verwenden. Versand- und andere zusätzliche Kosten sollten nicht in den Wert des Artikels eingerechnet werden. Alle zusätzlichen Kosten sollten jedoch bei der Berechnung der für den Verkauf des Artikels fälligen Mehrwertsteuer berücksichtigt werden.
Es gibt jedoch bestimmte Arten von Waren, die von der VOEC-Regelung ausgenommen sind, darunter Lebensmittel, verbrauchssteuerpflichtige Waren und durch nationale Rechtsvorschriften eingeschränkte Waren.
Gebietsfremde Erbringer von aus der Ferne erbrachten Dienstleistungen und elektronischen Dienstleistungen können sich ebenfalls nach der vereinfachten VOEC-Regelung für die Mehrwertsteuer registrieren lassen und diese abrechnen. Beispiele für digitale Dienstleistungen sind die Bereitstellung und das Hosting von Websites, die Fernwartung von Software und Hardware, die Bereitstellung von Software und deren Aktualisierung. Weitere Beispiele sind der Zugang zu oder der Erwerb von Bildern, Informationen und Datenbanken sowie Streaming- und Download-Dienste für Inhalte wie Musik, Filme oder Spiele.
Wie Sie die Vorschriften einhalten: Registrierung, Meldung und Zahlung der Mehrwertsteuer
Nicht in Norwegen ansässige oder ausländische digitale Plattformen, die keinen Geschäftssitz in Norwegen haben, müssen einen Vertreter benennen, der die Mehrwertsteuerregistrierung vornimmt. Ausgenommen von diesen Vorschriften sind Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich und in EWR-Ländern.
Sobald das Antragsformular eingereicht ist, dauert es in der Regel etwa drei Wochen, bis die Steuerbehörde antwortet. Sobald das Registrierungsverfahren abgeschlossen ist, müssen digitale Plattformen Rechnungen mit Mehrwertsteuer ausstellen und dabei in der Regel einen Standard-Mehrwertsteuersatz von 25 % anwenden.
Nicht ansässige Steuerpflichtige müssen nicht nur die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, sondern auch die eingenommene Mehrwertsteuer vierteljährlich bis zum 20. des Monats nach Ende des Berichtszeitraums melden und abführen.
Schließlich müssen registrierte Mehrwertsteuerpflichtige alle relevanten Dokumente, einschließlich Kundendaten, Transaktionsdaten, Beträge und erhobene Mehrwertsteuer, fünf Jahre lang nach dem Ende jedes Steuerjahres aufbewahren. Außerdem müssen sie diese den norwegischen Behörden auf Anfrage zur Verfügung stellen.
Laufende regulatorische Entwicklungen für digitale Plattformen
Kürzlich gab die norwegische Regierung bekannt, dass das Kabinett einer Empfehlung des Finanzministeriums zugestimmt hat, neue Meldepflichten für digitale Plattformen einzuführen, die sich an den OECD-Musterregeln für die Berichterstattung von Plattformbetreibern und der DAC7-Verordnung der EU orientieren. Die Vorschriften gelten sowohl für gebietsansässige als auch für gebietsfremde digitale Plattformen.
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Plattformbetreiber Verkäuferinformationen, einschließlich Steueridentifikationsnummern und Mehrwertsteuernummern, sammeln und überprüfen und die Plattformverkäufer über ihre Meldepflichten informieren. 2027 ist die erste Meldung an die Steuerbehörde und der Austausch von Informationen mit anderen Ländern geplant. Zu den Plattformen, die diesen Meldevorschriften unterliegen, gehören solche, die die Vermietung von Immobilien, den Transport, den Verkauf von Waren und die Erbringung persönlicher Dienstleistungen erleichtern.
Mit der Einführung von Melde- und Datenaustauschvorschriften für digitale Plattformen schließt sich Norwegen anderen Ländern an, darunter Kanada, Australien, Neuseeland, die Schweiz, Costa Rica, Chile und das Vereinigte Königreich.
Fazit
Norwegen hat einen proaktiven Ansatz bei der Einhaltung der Mehrwertsteuer für gebietsfremde digitale Plattformen gezeigt und damit sein Engagement für die Anpassung der Steuervorschriften an die sich entwickelnde digitale Wirtschaft unter Beweis gestellt. Durch die Einführung und Aktualisierung von Sonderregelungen wie VOES und VOEC hat Norwegen ein System geschaffen, das die Mehrwertsteuerregistrierung und -meldung für ausländische digitale Plattformen vereinfacht.
Die vorgeschlagenen und angekündigten Meldepflichten, die im Jahr 2026 beginnen sollen, entsprechen den OECD- und EU-Standards und unterstreichen Norwegens Engagement für Transparenz und internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen.
Quelle: Änderungen des Steuerverwaltungsgesetzes und des Steuerzahlungsgesetzes, Die norwegische Steuerverwaltung - Mehrwertsteuer im elektronischen Handel - VOEC, Die norwegische Steuerverwaltung - Registrierung, Änderung oder Löschung im Mehrwertsteuerregister, Deloitte, Die norwegische Steuerverwaltung - Mehrwertsteuerbefreiung für elektronische Nachrichten, Gesetz über die Mehrwertsteuer (MwSt.-Gesetz)

Ausgewählte Einblicke

Key Factors to Consider When Outsourcing Indirect Tax Compliance in the Digital Economy
🕝 May 22, 2025
Praxis des Obersten Verwaltungsgerichts Litauen bei der Anfechtung von Entscheidungen der Steuerverwaltung
🕝 May 19, 2025
US-Verkaufssteuerbefreiungszertifikate für Einzelhandel und E-Commerce erklärt
🕝 May 15, 2025
Das Aufkommen der elektronischen Rechnungsstellung in Asien: Regulatorische Änderungen und Auswirkungen auf das Geschäft
🕝 May 7, 2025Mehr Nachrichten von Norwegen
Erhalten Sie Echtzeit-Updates und Entwicklungen aus aller Welt, damit Sie informiert und vorbereitet sind.