Costa Rica Mehrwertsteuer-Notfallmaßnahmen Update 2025

Am 5. Dezember 2025 veröffentlichte die Generaldirektion für Steuern in Costa Rica (GDT) eine Resolution mit dem Titel "Autorität zur Minimierung möglicher buchhalterischer Auswirkungen durch die Anwendung der Notfallmaßnahmen", die sich mit unbeabsichtigten buchhalterischen und steuerlichen Auswirkungen befasst, die sich aus den zuvor eingeführten temporären Notfallmaßnahmen ergeben.
Genauer gesagt folgt die Entschließung auf die Erklärung der GDT vom Oktober 2025, in der Notfallregeln für Steuerpflichtige festgelegt wurden, die im September Käufe gemeldet, aber im selben Zeitraum keine Verkäufe registriert haben.
Das Ziel der Entschließung
Die zuvor eingeführten Maßnahmen dienten dazu, Unstimmigkeiten bei der MwSt-Meldung aufzudecken oder zu kontrollieren. In der Praxis bestand jedoch die Gefahr, dass sie zu Verzerrungen in der Buchführung führten, wie z. B. künstliche Steuersalden oder Inkongruenzen zwischen Vorsteuer- und Ausgangssteuerpositionen. Die DTG hat diese Probleme erkannt und in ihrer Entschließung vom Dezember formell die Befugnis erteilt, die Auswirkungen der Anwendung dieser Notfallmaßnahmen auf die Rechnungslegung abzuschwächen oder anzupassen.
Die DTG erkennt an, dass die automatische Anwendung der Oktober-Kontrollen zu Auswirkungen führen könnte, die nicht die tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen widerspiegeln. Daher erlaubt die Behörde mit den neuen Maßnahmen Korrekturmaßnahmen, um unverhältnismäßige oder technisch falsche Ergebnisse zu vermeiden. Der Hauptzweck besteht nicht darin, einen Steuervorteil zu schaffen, sondern technische Auswirkungen zu korrigieren, die durch eine vorübergehende Umgehung der Vorschriften entstehen.
In der Praxis bedeutet dies, dass Steuerpflichtige, die im MwSt.-Zeitraum September 2025 keine steuerpflichtigen Umsätze, aber steuerpflichtige Käufe getätigt haben und daher die Notfallmaßnahme angewendet haben, indem sie steuerpflichtige Umsätze in Höhe von einem costaricanischen Colón (CRC) im Formular 150 deklariert haben, ausdrücklich berechtigt sind, diese Erklärung in späteren Zeiträumen zu korrigieren.
Schlussfolgerung
Die Entschließung dient als Schutzmaßnahme, um die Neutralität des Steuersystems zu wahren und zu verhindern, dass vorübergehende Befolgungsmechanismen zu dauerhaften buchhalterischen oder steuerlichen Verzerrungen für die betroffenen Steuerpflichtigen führen. Insbesondere stellt die Entschließung vom Dezember sicher, dass die vorübergehende Meldepflicht keine dauerhaften Auswirkungen auf die Umsatzzahlen hat und die Buchhaltung und die Mehrwertsteuerposition der Steuerpflichtigen nicht verzerrt.
Quelle: KPMG
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