Costa Ricas TRIBU-CR-Plattform soll die Mehrwertsteuerverwaltung bis 2025 verändern

Das costaricanische Finanzministerium hat eine Mitteilung über die Fortschritte bei der Einführung und Umsetzung der neuen virtuellen Verwaltungsplattform mit der Bezeichnung TRIBU-CR veröffentlicht. Nach Angaben des Finanzministeriums soll die neue Plattform ab August 2025 die bestehenden Plattformen TRAVI, ATV und EDDI-7 ersetzen.
Auswirkungen für Mehrwertsteuerpflichtige
Die neue Plattform wird voraussichtlich am 4. August 2025 in Betrieb gehen und zunächst acht Module umfassen, darunter das einheitliche Steuerregister (RUT), Steuererklärungen und Zahlungen, das integrierte Steuerkonto, das virtuelle Büro, Mitteilungen und Benachrichtigungen sowie die elektronische Akte. Die übrigen Module, etwa 27, werden nach und nach eingeführt, bis die Plattform im Jahr 2028 voll einsatzfähig ist.
Eine der wichtigsten Neuerungen ist die obligatorische Nutzung des virtuellen Büros TRIBU-CR (OVi), das zum zentralen Kommunikations- und Interaktionskanal zwischen Steuerpflichtigen und der costaricanischen Steuerverwaltung wird.
Daher müssen alle Steuerpflichtigen ab dem 4. August neue Anmeldedaten erstellen und ihre Kontaktdaten zur Überprüfung angeben. Die registrierten Benutzer haben entweder allgemeinen oder eingeschränkten Zugang. Während der allgemeine Zugang die Einsicht in öffentliche Steuerdaten ermöglicht, erlaubt der eingeschränkte Zugang nur den Zugriff auf private Steuerangelegenheiten.
Bis zu diesem Zeitpunkt gab es mehr als 20 Beschlussentwürfe über neue Formulare, Verfahren und Benutzerrollen für das TRIBU-CR-System. Zu den wichtigsten Änderungen gehören ein neues Formular für die Mehrwertsteuererklärung, das auf Mehrwertsteuersätzen und nicht auf Wirtschaftssektoren basiert, aktualisierte monatliche Erklärungen für verschiedene Steuerarten mit erhöhten Datenanforderungen und neue Formulare für die Mehrwertsteuererhebung für grenzüberschreitende digitale Dienstleistungen.
Fazit
Die wichtigsten Änderungen und Umsetzungsdaten für die neue virtuelle Plattform sind noch im Entwurfsstadium, und es ist möglich, dass es nach Abschluss der Konsultation und in Anbetracht der jüngsten Äußerungen von Beamten der Steuerverwaltung noch weitere Änderungen geben wird.
Der genaue Geltungsbereich und die Termine für das Inkrafttreten der neuen Vorschriften werden in der endgültigen Fassung des Beschlusses festgelegt. Steuerpflichtige sollten daher die weitere Entwicklung beobachten und die Veröffentlichung der endgültigen Fassung im Amtsblatt abwarten.
Quelle: EY

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