Dänemark aktualisiert 2024 DAC 7 Berichterstattungsrichtlinien für digitale Plattformen

Mit der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC), die durch die Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates erlassen wurde, wurden die EU-Steuertransparenzvorschriften erweitert, indem verbindliche Vorschriften für digitale Plattformen wie Marktplätze eingeführt wurden, die Informationen über meldepflichtige Verkäufer, die ihre Plattformen für bestimmte Geschäftstätigkeiten nutzen, sammeln, überprüfen und an die Steuerverwaltungen melden.
Seit ihrer Verabschiedung im Jahr 2021 wurde die DAC-Richtlinie sechsmal geändert, weshalb sie oft als DAC 7 bezeichnet wird, da es sich um die siebte Fassung der Richtlinie handelt. Um den Steuerpflichtigen zu helfen, ihre Verpflichtungen nach DAC 7 besser zu verstehen, hat die dänische Steuerbehörde die Meldeleitlinien für das Kalenderjahr 2024 aktualisiert.
Dänische DAC 7-Meldeleitlinien
Wie in den Leitlinien dargelegt, gilt die Meldepflicht für Einkünfte, die von Verkäufern auf Plattformen erzielt werden, für Einzelunternehmer, die sich freiwillig als meldepflichtige Plattformbetreiber registriert haben, sowie für Unternehmen, die digitale Plattformen betreiben, die es den Nutzern ermöglichen, Waren zu verkaufen, Immobilien oder jegliche Art von Transportmitteln zu mieten und persönliche Dienstleistungen zu erbringen.
In den aktualisierten Leitlinien heißt es, dass digitale Plattformen, die keine Verkäufer haben, die unter den Anwendungsbereich der Meldepflicht fallen, eine so genannte Nullmeldung abgeben müssen. Außerdem wird in den Leitlinien erläutert, dass digitale Plattformen die meldepflichtigen Verkäufer bis zum 31. Januar über die an die Steuerbehörde gemeldeten Informationen informieren müssen.
Die Leitlinien enthalten wichtige Informationen über die Fristen für die Einreichung von Berichten und die Nachmeldung von Berichten, die von der Steuerbehörde nach Abschluss des Validierungsprozesses aller Informationen verlangt werden. Darüber hinaus besagen die Leitlinien, dass die Betreiber digitaler Plattformen unverzüglich einen neuen Bericht einreichen müssen, wenn sie feststellen, dass der zuvor eingereichte Bericht Fehler enthält.
Die von der dänischen Steuerbehörde veröffentlichten DAC 7-Leitlinien enthalten eine schrittweise Erläuterung des Verfahrens zur Einreichung des korrigierten Berichts und zur Löschung falscher Informationen.
Die Abschnitte 3.1.2 bis 3.1.5 des Leitfadens enthalten außerdem die Informationen, die für jede steuerpflichtige Tätigkeit, die unter die Meldepflicht fällt, angegeben werden müssen.
Schlussfolgerung
Unternehmen, die in Dänemark gemäß der DAC 7-Verordnung Meldungen einreichen müssen, sollten sich mit den DAC 7-Leitlinien vertraut machen, falls sie dies bisher noch nicht getan haben. Diejenigen, die bereits mit diesen Regeln vertraut sind, sollten sich mit den Neuerungen in den Richtlinien für das Kalenderjahr 2024 befassen und feststellen, ob sie sie in irgendeiner Weise betreffen.
Quelle: Dänische Steuerbehörde

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