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Mehrwertsteuerzuschläge in Dänemark. Wesentliche Informationen

May 17, 2024
Mehrwertsteuerzuschläge in Dänemark. Wesentliche Informationen
Ausgewählte MwSt.-Berater

Kein Unternehmen ist völlig sicher vor Fehlern in der Mehrwertsteuererklärung. Während in einigen Ländern diese Fehler leicht korrigiert werden können, werden in anderen Ländern strengere Maßnahmen ergriffen, um eine einwandfreie Einhaltung der MwSt-Vorschriften zu gewährleisten. Eines dieser Länder ist Dänemark. Der dänische Gesetzgeber hat Rechtsvorschriften erlassen, die bestätigen, dass ein Berichtigungszuschlag erhoben werden muss, sobald eine fehlerhafte MwSt-Erklärung zur Berichtigung eingereicht wird.

Das dänische Parlament billigte die Gesetzgebung am 9. Juni 2022, die besagt, dass für Fehler in der dänischen Mehrwertsteuererklärung bis zu 30 % Zinsen zu zahlen sind. Ziel dieser Gesetzgebung ist es, das Risiko für Unternehmen zu erhöhen, die ihre MwSt.-Buchführung nicht verantwortungsvoll genug durchführen. Die Unternehmen müssen sich nun bemühen, nur noch völlig fehlerfreie Meldungen abzugeben.

Auf der Grundlage der aktualisierten Gesetzgebung können die Zuschläge auf Erklärungen angewendet werden, die bis zu 36 Monate zurückliegen. Konkrete Daten sind jedoch noch nicht festgelegt, und die Unternehmen können nun die Verjährungsfrist für ihre älteren Meldungen nutzen. Die derzeitigen Zuschläge werden nur auf Unternehmen angewandt, die sich nicht für die Mehrwertsteuer registrieren ließen oder eine Meldefrist versäumt haben.

Die Unternehmen sollten bedenken, dass sowohl eine Über- als auch eine Untererklärung als Meldefehler gelten und zur Berichtigung eingereicht werden müssen, was zu Sanktionen führt.

Wird keine MwSt.-Meldung eingereicht, nimmt das dänische Finanzamt die Berechnung auf der Grundlage der Schätzungen vor und berechnet dem Unternehmen eine Gebühr von 800 DKK für diese Dienstleistung. Sobald die geschätzte Mehrwertsteuer berechnet ist, ist das Unternehmen dafür verantwortlich, die Daten so zu ändern, dass sie korrekt sind. Das bedeutet, dass das Unternehmen bei Versäumnis der Frist für die MwSt.-Meldung einen Zuschlag, eine Gebühr für die MwSt.-Berechnung und die geschuldete MwSt. selbst zu zahlen hat.

Ein solch hoher Zinszuschlag für die Mehrwertsteuer und möglicherweise weitere Gebühren stellen für die Unternehmen ein erhebliches Risiko dar. Die einzige Möglichkeit, den Schaden zu vermeiden, besteht derzeit darin, alles zu tun, um korrekte Berichte einzureichen. Oft bedeutet dies, dass man mit vertrauenswürdigen Partnern für die Einhaltung der MwSt-Vorschriften zusammenarbeitet, die kugelsichere MwSt-Meldeverfahren garantieren können.

Welche Strafen drohen bei Fehlern in der Mehrwertsteuererklärung in Dänemark?
In Dänemark kann die Abgabe fehlerhafter MwSt-Erklärungen zu einem Berichtigungszuschlag von bis zu 30 % Zinsen auf den geschuldeten MwSt-Betrag führen. Diese vom dänischen Parlament am 9. Juni 2022 verabschiedete Gesetzgebung soll Unternehmen dazu ermutigen, sicherzustellen, dass ihre MwSt-Erklärungen korrekt sind und rechtzeitig eingereicht werden.
Wie weit zurück kann die dänische Steuerbehörde Zuschläge für Mehrwertsteuerfehler erheben?
Die dänische Steuerbehörde kann Zuschläge auf Mehrwertsteuererklärungen erheben, die bis zu 36 Monate vor der Korrektur eingereicht wurden. Konkrete Termine für diese Anwendung wurden jedoch nicht festgelegt, so dass die Unternehmen eine Frist erhalten, um ältere Meldungen ohne unmittelbare Sanktionen zu korrigieren.
Sind sowohl Über- als auch Unterdeklarationen sanktionsbewehrt?
Ja, in Dänemark gelten sowohl Über- als auch Untererklärungen als Meldefehler. Die Unternehmen müssen diese Fehler korrigieren, was zu Sanktionen führen kann, unabhängig davon, ob der Fehler zu einer Über- oder Unterzahlung der Mehrwertsteuer geführt hat.
Was passiert, wenn ein Unternehmen in Dänemark keine Umsatzsteuererklärung abgibt?
Legt ein Unternehmen keine MwSt.-Meldung vor, schätzt das dänische Finanzamt die geschuldete MwSt. und berechnet dem Unternehmen für diese Dienstleistung eine Gebühr von 800 DKK. Das Unternehmen ist dann dafür verantwortlich, die geschätzten Daten so zu korrigieren, dass die geschuldete Mehrwertsteuer korrekt ausgewiesen wird.
Gibt es zusätzliche Strafen für die Versäumung von MwSt.-Meldefristen?
Ja, die Nichteinhaltung von MwSt.-Meldefristen kann zu mehreren Sanktionen führen, darunter Zuschläge, Gebühren für die MwSt.-Berechnung durch die Steuerbehörden und die Verpflichtung zur Zahlung der geschätzten MwSt.-Schuld. Diese kombinierten Strafen können für Unternehmen ein erhebliches finanzielles Risiko darstellen.
Wie können Unternehmen Mehrwertsteuerzuschläge und Strafen in Dänemark vermeiden?
Um Zuschläge und Strafen zu vermeiden, sollten Unternehmen bestrebt sein, genaue und rechtzeitige MwSt.-Meldungen abzugeben. Die Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Partnern für die Einhaltung der MwSt.-Vorschriften kann dazu beitragen, dass die Meldeverfahren gründlich und fehlerfrei sind, wodurch das Risiko von Strafen gemindert wird.
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