Mehrwertsteuerzuschläge in Dänemark. Wesentliche Informationen

Kein Unternehmen ist völlig sicher vor Fehlern in der Mehrwertsteuererklärung. Während in einigen Ländern diese Fehler leicht korrigiert werden können, werden in anderen Ländern strengere Maßnahmen ergriffen, um eine einwandfreie Einhaltung der MwSt-Vorschriften zu gewährleisten. Eines dieser Länder ist Dänemark. Der dänische Gesetzgeber hat Rechtsvorschriften erlassen, die bestätigen, dass ein Berichtigungszuschlag erhoben werden muss, sobald eine fehlerhafte MwSt-Erklärung zur Berichtigung eingereicht wird.
Das dänische Parlament billigte die Gesetzgebung am 9. Juni 2022, die besagt, dass für Fehler in der dänischen Mehrwertsteuererklärung bis zu 30 % Zinsen zu zahlen sind. Ziel dieser Gesetzgebung ist es, das Risiko für Unternehmen zu erhöhen, die ihre MwSt.-Buchführung nicht verantwortungsvoll genug durchführen. Die Unternehmen müssen sich nun bemühen, nur noch völlig fehlerfreie Meldungen abzugeben.
Auf der Grundlage der aktualisierten Gesetzgebung können die Zuschläge auf Erklärungen angewendet werden, die bis zu 36 Monate zurückliegen. Konkrete Daten sind jedoch noch nicht festgelegt, und die Unternehmen können nun die Verjährungsfrist für ihre älteren Meldungen nutzen. Die derzeitigen Zuschläge werden nur auf Unternehmen angewandt, die sich nicht für die Mehrwertsteuer registrieren ließen oder eine Meldefrist versäumt haben.
Die Unternehmen sollten bedenken, dass sowohl eine Über- als auch eine Untererklärung als Meldefehler gelten und zur Berichtigung eingereicht werden müssen, was zu Sanktionen führt.
Wird keine MwSt.-Meldung eingereicht, nimmt das dänische Finanzamt die Berechnung auf der Grundlage der Schätzungen vor und berechnet dem Unternehmen eine Gebühr von 800 DKK für diese Dienstleistung. Sobald die geschätzte Mehrwertsteuer berechnet ist, ist das Unternehmen dafür verantwortlich, die Daten so zu ändern, dass sie korrekt sind. Das bedeutet, dass das Unternehmen bei Versäumnis der Frist für die MwSt.-Meldung einen Zuschlag, eine Gebühr für die MwSt.-Berechnung und die geschuldete MwSt. selbst zu zahlen hat.
Ein solch hoher Zinszuschlag für die Mehrwertsteuer und möglicherweise weitere Gebühren stellen für die Unternehmen ein erhebliches Risiko dar. Die einzige Möglichkeit, den Schaden zu vermeiden, besteht derzeit darin, alles zu tun, um korrekte Berichte einzureichen. Oft bedeutet dies, dass man mit vertrauenswürdigen Partnern für die Einhaltung der MwSt-Vorschriften zusammenarbeitet, die kugelsichere MwSt-Meldeverfahren garantieren können.

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