Im vergangenen Jahr veröffentlichte die EU die neu verabschiedete Richtlinie 2022/542, die sich mit dem Ort der Leistung bei virtuellen Veranstaltungen befasst. Nach dieser Richtlinie ändern sich ab dem 1. Januar 2025 die Steuerbarkeitsregeln für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, bildende, unterhaltende oder ähnliche Tätigkeiten, sodass der Ort, an dem der Verbraucher ansässig ist oder seinen Wohnsitz hat (B2C), maßgeblich wird.
Anfang 2025 veröffentlichte die ungarische Steuer- und Zollbehörde eine Mitteilung, in der die neuen Steuerbarkeitsregeln zum Ort der Leistung bei Unterhaltungs- und virtuellen Veranstaltungen erläutert werden.
Die Auswirkungen der neuen Steuerbarkeitsregeln
Nach den allgemeinen USt.-Regeln ist der Ort der Leistung für Dienstleistungen, die den Zugang zu kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, bildenden, unterhaltenden, sportlichen oder ähnlichen Veranstaltungen ermöglichen, dort, wo die Veranstaltung stattfindet.
Diese Regeln haben sich jedoch zum 1. Januar 2025 geändert. Wenn der Verbraucher ein Nichtsteuerpflichtiger ist, ist der Ort der Leistung dieser Dienstleistungen der Wohnsitz des Verbrauchers oder, falls ein solcher nicht verfügbar ist, sein gewöhnlicher Aufenthaltsort. Mit anderen Worten: B2C-Umsätze werden nach dem Standort der Verbraucher besteuert.
Bei Business-to-Business-Umsätzen (B2B) im Zusammenhang mit online organisierten Veranstaltungen mit virtueller Präsenz wird der Ort der Leistung nach den allgemeinen Regeln bestimmt, das heißt am Ort, an dem das die Leistung empfangende Unternehmen ansässig ist.
Die ungarische Regierung hat die Artikel 37, 42 und 43 des nationalen USt.-Gesetzes geändert, um diese neuen Regeln auf EU-Ebene umzusetzen und sich an die EU-Gesetzgebung anzugleichen.
Fazit
Unternehmen, die Tickets verkaufen oder auf andere Weise Zugang zu kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, bildenden, unterhaltenden, sportlichen oder ähnlichen Veranstaltungen wie Ausstellungen, Messen, Präsentationen und anderen Nebenleistungen anbieten, sollten die Auswirkungen der neuen Regeln auf ihre Geschäftsmodelle prüfen.
Darüber hinaus sollten sie ihre internen Richtlinien anpassen und ihre Rechnungs- und Buchhaltungssysteme aktualisieren, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Quelle: Steuer- und Zollbehörde, VATabout

