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Ungarn führt EU-weite Mehrwertsteuerregeln für virtuelle und Unterhaltungsveranstaltungen ein

January 13, 2025
Ungarn führt EU-weite Mehrwertsteuerregeln für virtuelle und Unterhaltungsveranstaltungen ein

Letztes Jahr hat die EU die neu verabschiedete Richtlinie 2022/542 veröffentlicht, die sich auf den Ort der Dienstleistung für virtuelle Veranstaltungen konzentriert. Gemäß dieser Richtlinie ändern sich ab dem 1. Januar 2025 die Besteuerungsregeln für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, erzieherische, unterhaltende oder ähnliche Tätigkeiten, so dass der Ort, an dem der Verbraucher wohnt oder eine ständige Anschrift hat (B2C), relevant wird.

Zu Beginn des Jahres 2025 hat das ungarische nationale Steuer- und Zollamt eine Bekanntmachung veröffentlicht, in der die neuen Besteuerungsregeln in Bezug auf den Ort der Erbringung von Dienstleistungen für Unterhaltung und virtuelle Veranstaltungen erläutert werden.

Die Auswirkungen der neuen Besteuerungsregeln

Nach den allgemeinen Mehrwertsteuervorschriften liegt der Ort von Dienstleistungen, die den Zugang zu kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, erzieherischen, unterhaltsamen, sportlichen oder ähnlichen Veranstaltungen ermöglichen, an dem Ort, an dem die Veranstaltung durchgeführt wird.

Diese Regeln werden jedoch am 1. Januar 2025 geändert. Handelt es sich bei dem Verbraucher um einen Nichtsteuerpflichtigen, gilt als Ort dieser Dienstleistungen der Wohnsitz des Verbrauchers oder, wenn dieser nicht verfügbar ist, der gewöhnliche Aufenthaltsort. Mit anderen Worten: B2C-Umsätze werden nach dem Wohnort des Verbrauchers besteuert.

Bei B2B-Geschäften (Business-to-Business), die sich auf online organisierte Veranstaltungen mit virtueller Präsenz beziehen, wird der Ort der Dienstleistung nach den allgemeinen Regeln bestimmt, d. h. der Ort, an dem das Unternehmen, das die Dienstleistungen erhält, seinen Sitz hat.

Die ungarische Regierung hat die Artikel 37, 42 und 43 des nationalen Mehrwertsteuergesetzes geändert, um diese neuen Vorschriften auf EU-Ebene umzusetzen und an die EU-Rechtsvorschriften anzugleichen.

Schlussfolgerung

Unternehmen und Firmen, die Eintrittskarten verkaufen oder auf andere Weise Zugang zu kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, erzieherischen, unterhaltsamen, sportlichen oder ähnlichen Veranstaltungen wie Ausstellungen, Messen, Präsentationen und anderen Nebenleistungen gewähren, sollten die Auswirkungen der neuen Vorschriften auf ihre Geschäftsmodelle berücksichtigen.

Darüber hinaus sollten sie ihre internen Richtlinien anpassen und ihre Fakturierungs- und Buchhaltungssysteme auf die neuen Anforderungen einstellen.

Quelle: Nationales Steuer- und Zollamt, Mehrwertsteuerüber

Wie lautet die neue Regelung für den Ort der Dienstleistung bei virtuellen Veranstaltungen in Ungarn?
Nach der neuen Regelung, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, werden B2C-Dienstleistungen für virtuelle Veranstaltungen auf der Grundlage des ständigen Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers besteuert.
Wie wirkt sich die Änderung der ungarischen Mehrwertsteuerregelung auf B2B-Transaktionen aus?
Bei B2B-Umsätzen, die virtuelle Veranstaltungen einschließen, liegt der Ort der Leistung weiterhin dort, wo das Unternehmen, das die Dienstleistung empfängt, seinen Sitz hat, und zwar gemäß den allgemeinen MwSt-Vorschriften.
Welche Veranstaltungen sind von den neuen ungarischen Mehrwertsteuervorschriften betroffen?
Die Vorschriften gelten für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, erzieherische, unterhaltende und sportliche Veranstaltungen, einschließlich Ausstellungen, Messen und ähnlicher Aktivitäten.
Warum hat Ungarn diese neuen Mehrwertsteuervorschriften eingeführt?
Ungarn hat seine Mehrwertsteuergesetze an die EU-Richtlinie 2022/542 angeglichen, um den Ort der grenzüberschreitenden Erbringung von virtuellen und Unterhaltungsdienstleistungen in der EU zu vereinheitlichen.
Wie sollten sich Unternehmen auf die Änderungen der ungarischen MwSt-Vorschriften vorbereiten?
Die Unternehmen müssen ihre Fakturierungs- und Buchhaltungssysteme an die neuen B2C-Mehrwertsteuervorschriften anpassen, um die Einhaltung der Besteuerung nach dem Standort des Verbrauchers zu gewährleisten.
Wann sind die neuen Mehrwertsteuervorschriften in Ungarn in Kraft getreten?
Ungarn hat die aktualisierten Mehrwertsteuervorschriften am 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt und sich damit an die EU-weite Einführung gemäß der Richtlinie 2022/542 angepasst.
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