Ungarn 2025 Mehrwertsteuererklärung und Zahlungsregeln: Wichtige Fristen & Einhaltung

Am 3. Februar 2025 hat die ungarische Steuer- und Zollverwaltung ein Dokument veröffentlicht, in dem die Steuererklärungs- und Zahlungsanforderungen für das Jahr 2025 detailliert beschrieben sind. Das informative Dokument enthält wichtige Fristen und Gesetzesänderungen, die für alle Steuerpflichtigen wichtig sind, unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen, Unternehmen, Inländer oder Ausländer handelt.
Wichtige Informationen für Steuerpflichtige
Steuerpflichtige, deren jährliche Gesamtsteuerschuld auf der Grundlage der Daten ihrer eingereichten Erklärungen 1 Million Forint beträgt, müssen bis zum 20. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats monatliche Umsatzsteuererklärungen abgeben. Steuerpflichtige, deren Gesamtsteuerbetrag zwischen 250.000 HUF und 1 Million HUF liegt, müssen bis zum 20. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats eine vierteljährliche MwSt-Erklärung abgeben.
Steuerpflichtige, deren jährliche Gesamtsteuerschuld unter 250.000 HUF liegt, können ihre jährliche MwSt-Erklärung für das Vorjahr bis zum 25. Februar einreichen, wobei sie sich auf die Daten ihrer MwSt-Erklärung stützen.
Steuerpflichtige, die sich für die Steuerbefreiung entscheiden, die ausschließlich Tätigkeiten ausüben, die nicht zum Steuerabzug berechtigen, sowie Steuerpflichtige mit besonderem Rechtsstatus, die ausschließlich landwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, müssen monatliche Umsatzsteuererklärungen abgeben.
Zusätzlich zu den MwSt-Erklärungen müssen die Steuerpflichtigen monatliche oder vierteljährliche Zusammenfassende Meldungen auf elektronischem Wege auf dem NAV-Formular einreichen. Unabhängig von der für den Steuerpflichtigen geltenden Häufigkeit der MwSt-Erklärung muss er von einer vierteljährlichen auf eine monatliche Zusammenfassende Meldung umstellen, wenn der Gesamtwert der Lieferung von Gegenständen, der Lieferung von Gegenständen, die dem Erwerb von Gegenständen entsprechen, oder des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenständen für das betreffende Quartal, berechnet ohne MwSt, den Gegenwert von 50.000 EUR übersteigt.
Schlussfolgerung
Steuerpflichtige, ob inländisch oder ausländisch, sollten sich mit den Bestimmungen in diesem Informationsdokument vertraut machen. Diese beziehen sich auf einige der wichtigsten Mehrwertsteueranforderungen, die sie erfüllen müssen, um die ungarischen Mehrwertsteuervorschriften und -bestimmungen einzuhalten. Die Nichteinhaltung von Fristen oder die Einreichung unvollständiger oder ungenauer Daten führt zu Strafen, Zinsen und möglichen Steuerprüfungen.
Quelle: Nationale Steuer- und Zollverwaltung - Informationen zur Steuererklärung und -zahlung

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