Ungarn verhängt härtere MwSt.-Strafen und verlängert die MwSt.-Vergünstigungen bis 2025

Die Nichteinhaltung der MwSt-Vorschriften und -Verordnungen führt meist zu finanziellen Belastungen und Kosten. Ab 2025 werden diese Kosten in Ungarn noch höher und teurer werden, da neue, strengere Strafen in Kraft treten. Dies sind jedoch nicht die einzigen Änderungen, die 2025 in Kraft treten werden.
Auswirkungen auf Steuerpflichtige
Steuerpflichtige, die sich nicht an die Mehrwertsteuervorschriften halten und beispielsweise keine Mehrwertsteuererklärung abgeben, müssen ab dem 1. Januar 2025 eine höhere Säumnisstrafe zahlen. Die Strafe wird von 500.000 HUF auf 1.000.000 HUF (rund 2.500 EUR) erhöht. Diese Strafe gilt auch für die Nichteinhaltung der Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Unterlagen.
Wenn ein Steuerpflichtiger es versäumt, eine Zusammenfassende Meldung für die EU, auch bekannt als EU-Verkaufsliste (ESL), einzureichen, kann die Strafe für jede nicht gemeldete Rechnung vervielfacht werden.
Darüber hinaus werden die Strafen für Steuerpflichtige, die es versäumen, Rechnungen auszustellen und zu melden, auf 2.000.000 HUF (ca. 4.800 EUR), also das Doppelte des derzeitigen Betrags, festgesetzt.
Zusätzlich zu den neuen Strafen wurde der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5 % auf den Verkauf von neuen Wohnimmobilien um zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
Darüber hinaus werden die Vorschriften für den Vorsteuerabzug durch Zollvertreter weiter verschärft, die Lieferung von Gas durch einen Steuerpflichtigen über das im Gebiet der EU angeschlossene Erdgasnetz unterliegt ebenfalls der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft, und die persönliche Steuerbefreiung wird für internationale Umsätze und Fernverkäufe möglich.
Schlussfolgerung
Unternehmen und Privatpersonen, die mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten ausüben, müssen genau auf die Einhaltung der MwSt-Vorschriften achten, da die neuen Strafen härter sind. Die Nichteinhaltung von Anforderungen und Verpflichtungen kann zu finanziellen und administrativen Belastungen führen, die insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen nachteilig sein können.
Darüber hinaus sollten Steuerpflichtige angesichts einiger neuer Vorschriften und der Ausweitung bereits in Kraft getretener Regelungen prüfen, ob und inwieweit sich diese auf ihr Unternehmen auswirken oder ob sie von ihnen profitieren können.
Quelle: Taxand

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