Im Jahr 2023 kündigte die neuseeländische Steuerbehörde Inland Revenue an, dass ab 2024 die Meldepflicht für digitale Plattformen auf Grundlage der OECD-Mustervorschriften für die Meldung durch Plattformbetreiber in Bezug auf Verkäufer in der Sharing- und Gig-Economy eingeführt wird.

Nach diesen Regeln müssen in Neuseeland ansässige digitale Plattformen Daten über Verkäufer erheben und melden, die über digitale Plattformen Entgelte für bestimmte Leistungen erhalten. Zudem rückt mit dem nahenden Jahresende 2024 auch die jährliche Meldefrist näher.

Informationspflichten für digitale Plattformen

Ansässige Betreiber digitaler Plattformen, die es Verkäufern ermöglichen, über ihre Plattformen erfasste Leistungen an Endnutzer zu erbringen, müssen bestimmte Informationen erheben und an Inland Revenue melden. Zu diesen erfassten Leistungen zählen die Vermietung von gewerblichen, kurzfristigen oder touristischen Unterkünften sowie persönliche Dienstleistungen.

Als persönliche Dienstleistung gelten zeit- oder aufgabenbasierte Arbeiten, die von einer oder mehreren Personen auf Wunsch des Endnutzers ausgeführt werden, etwa Fahrdienste (Ride-Sharing), Essens- und Getränkelieferungen sowie Grafik- und Webdesign-Leistungen.

Nach diesen Anforderungen müssen Betreiber digitaler Plattformen Daten über diese Verkäufer erheben, etwa welche Leistungen sie erbringen und wie viel Umsatz sie damit über ihre Plattformen erzielen. Der Termin für die ersten Meldungen nach den neuen Anforderungen ist der 7. Februar 2025.

Betreiber digitaler Plattformen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können mit Strafen von 300 NZD für jeden Fall belegt werden, in dem meldepflichtige Informationen nicht erhoben und gemeldet wurden; die Höchststrafe liegt bei 10.000 NZD pro Meldejahr.

Darüber hinaus kann Inland Revenue Strafen von 20.000 NZD verhängen, wenn bei der Datenerhebung für den ersten Verstoß nicht die gebotene Sorgfalt walten gelassen wird. Ein wiederholter Verstoß kann zu einer Strafe von 40.000 NZD führen, wobei die Höchststrafe für diesen Verstoß 100.000 NZD pro Meldejahr beträgt.

Fazit

Dies ist das erste Jahr, in dem ansässige Betreiber digitaler Plattformen nach den neuen Regeln und Anforderungen Informationen über Verkäufer erheben und melden müssen. Da die Frist für die Einreichung der Jahresmeldungen näher rückt, sollten digitale Plattformen aktiv an der Vorbereitung der Meldungen und der Sorgfaltsprüfung arbeiten, also die Richtigkeit der erhobenen Informationen bestätigen und überprüfen.

Zudem sollten Betreiber digitaler Plattformen darauf achten, die Frist für die Einreichung dieser Meldungen nicht zu versäumen. Andernfalls drohen ihnen Strafen.

Quelle: EY, Inland Revenue