Berichterstattung über die digitale Plattform in Neuseeland: Wichtige Details für Anfang 2025
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Im Jahr 2023 kündigte die neuseeländische Steuerbehörde an, dass ab 2024 die Meldepflicht für digitale Plattformen auf der Grundlage der OECD-Musterregeln für die Berichterstattung von Plattformbetreibern in Bezug auf Verkäufer in der Sharing- und Gig-Economy eingeführt werden soll.
Nach diesen Regeln müssen digitale Plattformen mit Sitz in Neuseeland Daten zu Verkäufern sammeln und melden, die durch die Nutzung digitaler Plattformen Gebühren für bestimmte Dienstleistungen erhalten. Die jährliche Meldefrist rückt ebenfalls näher, da das Jahr 2024 näher rückt.
Informationspflichten für digitale Plattformen
Ansässige Betreiber digitaler Plattformen, die es Verkäufern erlauben, ihre digitalen Plattformen zu nutzen, um Endnutzern Dienstleistungen zu erbringen, müssen bestimmte Informationen sammeln und dem Finanzamt melden. Diese In-Scope-Dienstleistungen umfassen die Vermietung von gewerblichen, kurzfristigen, Besucherunterkünften oder persönlichen Dienstleistungen.
Persönliche Dienstleistungen beziehen sich auf Dienstleistungen, bei denen es sich um zeit- oder aufgabenbasierte Arbeit handelt, die von einer oder mehreren Personen auf Wunsch des Endnutzers ausgeführt wird, wie z. B. Mitfahrgelegenheiten, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Grafik- und Webdesign.
Gemäß diesen Anforderungen müssen die Betreiber digitaler Plattformen Daten über diese Verkäufer sammeln, z. B. welche Dienstleistungen sie anbieten und wie viel Umsatz sie mit diesen Dienstleistungen über ihre Plattformen erzielen. Der Stichtag für die ersten Berichte im Rahmen der neuen Anforderungen ist der 7. Februar 2025.
Betreibern digitaler Plattformen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, drohen Strafen in Höhe von 300 NZD für jeden Fall, in dem die Informationen nicht gesammelt und gemeldet werden, was eigentlich hätte geschehen müssen, wobei die Höchststrafe auf 10.000 NZD pro Berichtsjahr festgesetzt ist.
Darüber hinaus kann das Finanzamt Strafen in Höhe von 20.000 NZD verhängen, wenn beim ersten Verstoß keine angemessene Sorgfalt in Bezug auf die erhobenen Daten angewendet wird. Die Wiederholung des Verstoßes kann zu einer Strafe von NZD 40.000 führen, wobei die Höchststrafe für diesen Verstoß NZD 100.000 für das Berichtsjahr beträgt.
Fazit
Dies ist das erste Jahr, in dem die ansässigen Betreiber digitaler Plattformen Informationen über Verkäufer nach den neuen Vorschriften und Anforderungen sammeln und melden müssen. Da die Frist für die Einreichung der Jahresberichte näher rückt, sollten digitale Plattformen aktiv an der Erstellung der Berichte und der Sorgfaltspflicht arbeiten, d. h. die Richtigkeit der gesammelten Informationen bestätigen und überprüfen.
Darüber hinaus sollten die Betreiber digitaler Plattformen darauf achten, dass sie die Frist für die Einreichung dieser Berichte nicht versäumen. Infolgedessen könnten sie mit Strafen rechnen.

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