Einleitung

In einem entschlossenen Schritt zur Modernisierung seines Steuersystems und zur Erschließung von Einnahmen aus der digitalen Wirtschaft hat Äthiopien umfassende Änderungen an seinem Umsatzsteuersystem (USt.) vorgenommen. Kernstück dieser Reform ist die im Juli 2024 erlassene Proclamation No. 1341/2024, mit der das frühere USt.-Recht nach Proclamation No. 285/2002 aufgehoben wird. Zu den bedeutendsten Änderungen zählt die Ausweitung der USt.-Pflichten auf gebietsfremde Anbieter digitaler Dienstleistungen und digitaler Plattformen – nach einem Modell, das in Ostafrika zunehmend übernommen wird.

1. Rechtlicher Rahmen und politische Ziele

Der Rahmen für die digitale USt. wird durch die VAT Proclamation No. 1341/2024 geschaffen, wobei Durchführungsverordnungen erwartet werden. Diese Regelungen bedeuten eine erhebliche Aufwertung der äthiopischen Steuerbasis, indem sie die Erbringung digitaler Dienstleistungen aus dem Ausland erfassen und das Vollzugssystem des Landes durch eine Kombination aus Registrierungs-, Melde- und technologiebasierten Kriterien stärken.

Zu den zentralen politischen Zielen gehören:

  • Eine faire und wirksame Besteuerung der digitalen Wirtschaft.
  • Anpassung an die digitalen USt.-Leitlinien der OECD sowie an in der ostafrikanischen Region übernommene Praktiken.
  • Steigerung der USt.-Einnahmen und Eindämmung der Aushöhlung der Steuerbasis durch grenzüberschreitenden E-Commerce und digitalen Konsum.

2. Geltungsbereich digitaler Dienstleistungen im Rahmen der USt.

a) Ausweitung auf gebietsfremde Anbieter digitaler Dienstleistungen

Mit Wirkung ab August 2024 begann Äthiopien, von gebietsfremden Anbietern elektronischer Dienstleistungen zu verlangen, sich zu registrieren und die USt. abzuführen, wenn sie an äthiopische Verbraucher liefern. Dies betrifft ausländische Unternehmen, die Folgendes anbieten:

  • Video- und Musik-Streaming
  • Cloud-Computing- und Hosting-Dienste
  • Software-Downloads und -Updates
  • E-Learning-Plattformen
  • Werbedienstleistungen und Online-Marktplätze

b) Digitale Plattformen und Haftung von Marktplätzen

Marktplätze und Plattformbetreiber werden als fiktiver Lieferer (deemed supplier) behandelt, wenn sie den Verkauf digitaler Dienstleistungen an lokale Verbraucher ermöglichen. Digitale Plattformen (z. B. App-Stores, E-Learning-Seiten) gelten als „fiktive Lieferer“, wenn sie:

· Zahlungen autorisieren.

· Lieferbedingungen festlegen.

· Die Bereitstellung ermöglichen

c) B2B- vs. B2C-Transaktionen

B2C-Transaktionen unterliegen der USt. von 15 %, während bei B2B-Transaktionen ein Reverse-Charge-Verfahren (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) gilt, bei dem das äthiopische Unternehmen die USt. selbst abführt.

3. Registrierung, Schwellenwerte und Meldung

a) USt.-Registrierungsschwelle

Für gebietsansässige wie gebietsfremde Anbieter wurde ein Registrierungsschwellenwert von 2 Millionen ETB pro Jahr (rund 16.800 USD) festgelegt. Sobald dieser Schwellenwert überschritten wird, muss der Anbieter:

  • Sich bei der äthiopischen Ministry of Revenues and Customs Authority registrieren
  • 15 % USt. auf die betreffenden digitalen Dienstleistungen erheben
  • USt.-Erklärungen einreichen und die Steuer abführen

Der Schwellenwert ist im Vergleich zu den Nachbarländern relativ niedrig und stellt eine breite Erfassung mittelgroßer internationaler Anbieter sicher.

b) Vereinfachte digitale Registrierung

Für gebietsfremde Unternehmen wird voraussichtlich ein vereinfachtes Registrierungsportal eingeführt, um die Compliance aus der Ferne zu erleichtern. Die kommenden Verordnungen dürften flexible Meldemechanismen vorsehen und den Einsatz von Steuervertretern oder Vermittlern in Äthiopien ermöglichen.

c) USt.-Rechnungsstellung

Die Proclamation legt fest, dass Steuerpflichtige USt.-konforme Rechnungen ausstellen müssen. Die Anforderungen an die Rechnungsstellung werden jedoch in künftigen Verordnungen festgelegt.

4. Bestimmung des Leistungsorts

Um festzustellen, ob Äthiopien der Leistungsort ist und somit dort die USt. anfällt, sehen die Entwürfe der Verordnungen die Verwendung einer Kombination von digitalen Kennungen vor. Dazu gehören:

  • Bank- oder Zahlungsangaben mit Bezug zu Äthiopien
  • Ein in Äthiopien gelegener Festnetz-Internetanschluss
  • Eine mit Äthiopien verknüpfte SIM-Karte oder Ländervorwahl
  • Eine IP-Adresse, die auf einen äthiopischen Standort hindeutet

Dieser Ansatz steht im Einklang mit internationalen Standards für digitale USt.-Regelungen aus der Ferne und erhöht die Durchsetzbarkeit der äthiopischen USt. gegenüber ausländischen digitalen Anbietern.

5. Der weitere USt.-Rahmen in Äthiopien

Zwar sind die Maßnahmen zur digitalen USt. neu, doch operieren sie innerhalb des umfassenderen USt.-Rahmens Äthiopiens, der mehrere traditionelle Merkmale beibehält:

a) USt.-Satz und -Struktur

  • Regelsteuersatz der USt.: 15 % gelten für: Lieferung von Gegenständen und Dienstleistungen in Äthiopien, einschließlich Einfuhren
  • Nullsatz: Ausfuhren und außerhalb Äthiopiens erbrachte Dienstleistungen
  • Steuerbefreit: Grundnahrungsmittel, medizinische und Bildungsdienstleistungen, Finanzdienstleistungen sowie bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse

b) Vorsteuerabzug

Registrierte Unternehmen können die Vorsteuer abziehen, die auf Einkäufe entfällt, welche unmittelbar mit steuerpflichtigen Umsätzen zusammenhängen. Übersteigt die Vorsteuer die Umsatzsteuer, kann das Guthaben vorgetragen oder als Erstattung geltend gemacht werden (vorbehaltlich bestimmter Bedingungen).

6. Technologie und Verwaltungsinfrastruktur

Zur Unterstützung der Umsetzung dieser Reformen investiert Äthiopien in die Digitalisierung der Steuerverwaltung:

Das Integrated Tax Administration System (ITAS) ersetzt die veraltete SIG-TAX-Plattform und führt Folgendes ein:

  • Digitale Registrierung von Steuerpflichtigen und Einreichung von Erklärungen
  • Verbesserte Datenanalyse und Profilerstellung von Steuerpflichtigen
  • Integration mit Zoll- und Steuersystemen

Fazit

Äthiopiens digitale USt.-Reform ist ein bedeutender Meilenstein auf dem Weg des Landes zur Modernisierung seines Steuersystems. Durch die Besteuerung gebietsfremder Anbieter und Marktplätze, die Einführung digitaler Kennungen zur Bestimmung des Leistungsorts und den Einsatz von Technologie über ITAS und die Fayda-Integrationen bewegt sich die Regierung entschlossen auf ein gerechteres und effizienteres USt.-System zu.

Die Reform steht im Einklang mit internationalen USt.-Grundsätzen und zielt darauf ab, die Compliance zu verbessern, die Steuerneutralität zu stärken und die inländische Einnahmenmobilisierung in einem sich rasch wandelnden digitalen Umfeld zu steigern. Die endgültigen Verordnungen werden entscheidend für die Ausgestaltung der nächsten Umsetzungsphase sein, doch die Richtung ist klar: Äthiopien passt sich an globale digitale USt.-Praktiken an und schafft einen Rahmen, der grenzüberschreitende Fairness und Compliance in einer zunehmend digitalen Wirtschaft gewährleistet.

Quelle: Ethio Alliance, Value Added Tax Proclamation 1341/2024