Die Einführung der GST war ein bedeutender Wandel in der australischen Steuerlandschaft. Vor der GST war das Steuersystem fragmentiert, mit unterschiedlichen Sätzen und Komplexitäten, die den Geschäftsbetrieb erschwerten. Die GST vereinfachte das Steuerverfahren, indem sie einen einheitlichen Steuersatz auf die meisten Waren und Dienstleistungen einführte, die Compliance verbesserte und den Verwaltungsaufwand verringerte.

Im Laufe der Jahre wurde das GST-System mehrfach angepasst, um sich wandelnden Geschäftspraktiken und technologischen Fortschritten gerecht zu werden und seine Relevanz in der digitalen Wirtschaft zu bewahren. Zu den Änderungen gehörten auch Anpassungen des Registrierungsverfahrens, insbesondere in Bezug auf ausländische Unternehmen.

Wer muss sich registrieren?

Nicht alle Unternehmen sind zur Registrierung für die GST verpflichtet, doch Unternehmen können mit Sanktionen belegt werden, wenn sie sich nicht registrieren, obwohl dies erforderlich ist. Sobald Unternehmen die Registrierungsvoraussetzungen für GST-Zwecke erfüllen, müssen sie dies innerhalb von 21 Tagen tun. Vor der Registrierung für die GST müssen Unternehmen eine Australian Business Number (ABN) beantragen.

Wann muss man sich für die GST registrieren?

Inländische Unternehmen

Inländische Unternehmen mit einem Umsatz von 75.000 AUD oder mehr müssen sich in Australien für die GST registrieren. Der Schwellenwert für gemeinnützige Organisationen liegt bei 150.000 AUD. Darüber hinaus müssen sich Taxi- und Fahrdienstfahrer unabhängig von ihrem Umsatz registrieren.

Unternehmen unterhalb dieser Schwellenwerte können sich freiwillig registrieren, was ihnen ermöglicht, GST-Gutschriften auf ihre Einkäufe geltend zu machen. Registrieren sich Unternehmen jedoch freiwillig für die GST, müssen sie mindestens 12 Monate registriert bleiben.

Ausländische Unternehmen

Die GST gilt für ausländische Unternehmen, die australischen Verbrauchern Waren, Dienstleistungen, Immobilien und andere Gegenstände verkaufen. Beispiele für steuerpflichtige Verkäufe sind digitale Produkte wie Software oder E-Books, die an australische Verbraucher verkauft werden, importierte Dienstleistungen wie professionelle Beratung für australische Verbraucher sowie geringwertige Waren, die mit einem Zollwert von 1.000 AUD oder weniger nach Australien eingeführt werden, wenn der Preis zunächst mit dem Verbraucher vereinbart wird – ausgenommen Tabakwaren und alkoholische Getränke.

Zudem gilt die GST für andere zum Verkauf in Australien eingeführte Waren sowie für Immobilien, einschließlich Grundstücken sowie Wohn- und Gewerbeimmobilien.

Ausländische Unternehmen registrieren sich für die GST in Australien, sobald sie den GST-Umsatzschwellenwert überschreiten. Der Schwellenwert gilt als überschritten, wenn:

  1. der aktuelle GST-Umsatz für den laufenden Monat und die vorangegangenen 11 Monate insgesamt 75.000 AUD oder mehr beträgt oder
  2. der voraussichtliche GST-Umsatz für den laufenden Monat und die nächsten 11 Monate voraussichtlich 75.000 AUD oder mehr betragen wird.

Unter denselben Bedingungen liegt der Schwellenwert für gemeinnützige Organisationen bei 150.000 AUD oder mehr.

GST-Registrierungsverfahren

Inländische Unternehmen

Sobald Unternehmen eine ABN erhalten haben, können sie sich auf verschiedene Weise für die GST registrieren:

  1. über die Online-Dienste für Unternehmen des Australian Taxation Office (ATO),
  2. per Anruf bei einer speziellen Nummer,
  3. über einen registrierten Steuerberater oder Business-Activity-Statement-(BAS-)Agenten,
  4. durch Ausfüllen des Formulars „Add a new business account“ (NAT 2954), das Unternehmen über den Publikationsbestelldienst des ATO anfordern können.

Wenn das ATO den Antrag bearbeitet, informiert es die Unternehmen schriftlich über die Details der GST-Registrierung, einschließlich des Datums des Inkrafttretens der Registrierung und der ABN-Angaben, sofern das Unternehmen diese noch nicht erhalten hat.

Ausländische Unternehmen

Ausländische Unternehmen können zwischen folgenden Verfahren wählen:

  1. vereinfachtes Registrierungsverfahren,
  2. Standard-Registrierungsverfahren.

Vereinfachte GST-Registrierung

Die vereinfachte GST-Registrierung steht ausländischen Unternehmen, Händlern, Betreibern elektronischer Vertriebsplattformen (EDP) und Re-Lieferanten von Waren offen. Diese Option richtet sich an jene, die keine ABN benötigen, aber mit Australien verbundene Verkäufe tätigen, etwa importierte Dienstleistungen, digitale Produkte und geringwertige eingeführte Waren, die an australische Verbraucher verkauft werden. Sie ermöglicht Unternehmen, sich schnell und einfach online zu registrieren, die GST zu melden und zu zahlen, ohne GST-Gutschriften geltend machen zu müssen, einschließlich Gutschriften für steuerpflichtige Einfuhren.

Um sich im vereinfachten Verfahren zu registrieren, sollten ausländische Unternehmen:

  1. ein AUSid-Konto für im Ausland ansässige beschränkt registrierte Einheiten erstellen, die auf die Online-Dienste für Gebietsfremde zugreifen, um die GST zu melden und zu zahlen, und
  2. die Online-Registrierung abschließen und mit ihrer AUSid ein Konto für die Online-Dienste für Gebietsfremde erstellen.

Standard-GST-Registrierung

Die Standard-GST-Registrierung gilt für ausländische Unternehmen, die für eine ABN in Frage kommen oder bereits eine besitzen, mit Australien verbundene Verkäufe tätigen, Steuerrechnungen ausstellen möchten und GST-Gutschriften geltend machen wollen. Um am Standard-GST-System teilzunehmen, sollten Unternehmen eine ABN beantragen, ihre Identität bestätigen, ihre BAS einreichen und die GST monatlich oder vierteljährlich zahlen.

Zu beachten ist, dass eine elektronische Registrierung von außerhalb Australiens nicht möglich ist und ausländische Unternehmen möglicherweise einen in Australien registrierten Steuerberater beauftragen müssen.

Das Registrierungsverfahren hängt davon ab, ob die ausländischen Unternehmen eine ABN beantragen müssen oder bereits eine besitzen. Müssen sie eine ABN beantragen, sollten ausländische Unternehmen das Australian Business Register aufrufen und eine ABN für Unternehmen außerhalb Australiens beantragen. Ausländische Unternehmen sollten bei der Beantragung einer ABN zusätzliche Identitätsnachweise vorlegen, die von einem zugelassenen Zertifizierer, etwa einem Notar, einer Botschaft, einem High Commission oder einem Konsulat, als originalgetreue und richtige Kopien des Originaldokuments beglaubigt sein müssen.

Wenn ausländische Unternehmen bereits eine ABN besitzen, können sie das Registrierungsverfahren durch Kontaktaufnahme mit dem ATO oder mit Unterstützung ihres in Australien registrierten Steuerberaters oder BAS-Agenten abschließen.

Rückwirkende GST-Registrierung

In Australien können Unternehmen eine rückwirkende GST-Registrierung beantragen. Für Steuerzeiträume, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen, ist die rückwirkende GST-Registrierung auf vier Jahre begrenzt. Das bedeutet, dass das ATO – sofern kein Betrug oder keine Steuerhinterziehung vorliegt – eine GST-Registrierung nicht um mehr als vier Jahre rückdatieren kann und Unternehmen sich nicht für einen Zeitraum vor diesem Datum registrieren müssen.

Sanktionen bei unterlassener GST-Registrierung

Versäumen es Unternehmen, sich für die GST zu registrieren, obwohl dies erforderlich ist, können sie verpflichtet sein, die GST auf Verkäufe ab dem Datum zu zahlen, an dem sie sich hätten registrieren müssen – selbst wenn sie die GST nicht in die Preise dieser Verkäufe einbezogen haben.

Die Sanktion für das unterlassene Beantragen oder Abmelden der GST-Registrierung, obwohl erforderlich, beträgt 20 Strafeinheiten (penalty units).

Wenn Unternehmen die GST bis zu einem bestimmten Datum einreichen oder melden müssen, die Frist jedoch versäumen, kann eine Sanktion wegen nicht fristgerechter Einreichung (Failure to Lodge, FTL) verhängt werden. In der Regel erhalten Unternehmen zunächst eine Verwarnung per Telefon oder schriftlich. Verhängt das ATO eine FTL-Sanktion, informiert es die Unternehmen schriftlich über den Grund der Sanktion, deren Höhe und das Fälligkeitsdatum der Zahlung, das spätestens 14 Tage nach Erhalt der Benachrichtigung liegt.

Das ATO berechnet die FTL-Sanktionen anhand der Unternehmensgröße und der seit dem Einreichungstermin verstrichenen Zeit:

  • Kleine Unternehmen: Die FTL-Sanktion wird mit einer Strafeinheit für jeden Zeitraum von 28 Tagen oder einen Teil davon berechnet, um den die Erklärung oder Meldung verspätet ist, bis zu einem Höchstwert von fünf Strafeinheiten.
  • Mittlere Unternehmen: Die FTL-Strafeinheit wird mit dem Faktor 2 berechnet. Unternehmen mit mittleren Abzugsverpflichtungen für PAYG-Zwecke, mit steuerpflichtigem Einkommen oder mit einem aktuellen GST-Umsatz zwischen 1 Million AUD und 20 Millionen AUD gelten als mittlere Unternehmen.
  • Große Unternehmen: Die FTL-Strafeinheit wird mit dem Faktor 5 berechnet. Unternehmen mit großen Abzugsverpflichtungen für PAYG-Zwecke oder Unternehmen mit steuerpflichtigem Einkommen oder einem aktuellen GST-Umsatz von 20 Millionen AUD oder mehr gelten als große Unternehmen.
  • Bedeutende globale Unternehmen: Die FTL-Strafeinheit wird mit dem Faktor 500 berechnet. Das Konzept des bedeutenden globalen Unternehmens bestimmt, ob ein Unternehmen verschiedenen Steuer- und Meldepflichten unterliegt.

Betrag der Strafeinheit

Penalties in Australia for failing to register for GST

Fazit

Im Laufe der Jahre hat sich das australische GST-System weiterentwickelt, um modernen Geschäftspraktiken und technologischen Fortschritten gerecht zu werden, einschließlich Änderungen des Registrierungsverfahrens für ausländische Unternehmen. Das Verständnis der Registrierungsvoraussetzungen, Schwellenwerte und Verfahren ist für inländische und ausländische Unternehmen entscheidend, um Compliance sicherzustellen und Sanktionen zu vermeiden.

Quelle: Australian Taxation Office – Registrierung für die GST, Australian Taxation Office – Gebietsfremde Unternehmen und GST, Australian Taxation Office – Vereinfachte GST-Registrierung, Australian Taxation Office – Standard-GST-Registrierung