Belgien: Leitlinien für obligatorische elektronische B2B-Rechnungsstellung herausgegeben

Belgien: Richtlinien für obligatorische elektronische B2B-Rechnungsstellung veröffentlicht
Im Februar dieses Jahres verabschiedete und veröffentlichte das belgische Parlament das Gesetz zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes und der Einkommenssteuer, das die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B) in Belgien ab dem 1. Januar 2026 verbindlich vorschreibt.
Der belgische Föderale Öffentliche Dienst Finanzen (FPBF) hat Leitlinien veröffentlicht, in denen die Schlüsselelemente im Rahmen des Implementierungsprozesses der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich erläutert werden.
Die wichtigsten Details der Leitlinien
Die FPBF-Leitlinien sind in mehrere Bereiche unterteilt, die wie folgt strukturiert sind:
Was ist eine elektronische Rechnung?
Obligatorische Verwendung von strukturierten elektronischen Rechnungen ab 2026
Internationale Rechnungsstellung (grenzüberschreitende Transaktionen)
Technische Regeln für eine elektronische Rechnung
Zusammenfassung der Rechnungsstellung innerhalb Belgiens ab dem 1. Januar 2026
Weitere Informationen
Diese Leitlinien enthalten wichtige Details wie das Rechnungsformat, den Umfang der elektronischen Rechnungsstellung und die Methoden zum Austausch elektronischer Rechnungen.
Gemäß den Leitlinien müssen strukturierte elektronische Rechnungen der Norm EN16391 und der europäischen Norm entsprechen, was bedeutet, dass sie im Peppol BIS-Format erstellt werden können müssen. Darüber hinaus besagen die Leitlinien, dass PDF-Rechnungen für B2B-Transaktionen bis zum 31. Dezember 2025 gültig bleiben werden. Für alle anderen Transaktionen, wie z. B. B2C oder internationale, einschließlich grenzüberschreitende, bleiben Rechnungen im PDF-Format nach dem 1. Januar 2026 gültig.
Was den Anwendungsbereich der elektronischen Rechnungsstellung betrifft, so gilt die Verpflichtung für Umsätze zwischen in Belgien für Mehrwertsteuerzwecke registrierten Unternehmen, mit Ausnahme derjenigen, die ausdrücklich davon ausgenommen sind. Zu diesen Ausnahmen gehören in Konkurs gegangene Mehrwertsteuerpflichtige und nicht in Belgien ansässige Unternehmen ohne feste Niederlassung.
Die Leitlinien enthalten Informationen über grenzüberschreitende Umsätze. Sie weisen jedoch auch darauf hin, dass sich die Regeln je nach dem Ergebnis der Verabschiedung und Umsetzung des Pakets "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" (ViDA) ändern könnten.
Ein Teil der Leitlinien befasst sich auch mit den technischen Vorschriften für elektronische Rechnungen, wobei erklärt wird, was die Begriffe Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit einer Rechnung bedeuten und dass diese stets gewährleistet sein müssen.
Die FPBF hat auch eine Liste der bestehenden Rechtsvorschriften für die elektronische Rechnungsstellung erstellt, um den Unternehmen den Übergang zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich zu erleichtern.
Schlussfolgerung
Die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich steht im Einklang mit den laufenden Änderungen auf EU-Ebene im Zusammenhang mit dem ViDA-Vorschlag, der darauf abzielt, ein EU-weites Mandat für die elektronische Rechnungsstellung und elektronische Meldepflichten für grenzüberschreitende Transaktionen einzuführen.
Quelle: Belgischer Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen, Gesetz zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes

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