EU-Mehrwertsteuerliche Behandlung von Glücksspieldienstleistungen: Wichtiges EuGH-Urteil erklärt

Die Glücksspielindustrie ist ein komplexer und dynamischer Sektor, sowohl in der EU als auch weltweit. Die Regierungen überwachen ihn genau, insbesondere im Bereich der Besteuerung. Diese Komplexität zeigt sich im Fall von Chaudfontaine Loisirs SA (Unternehmen), einem Online-Glücksspielunternehmen, und dem belgischen Staat oder Föderalen Öffentlichen Dienst Belgiens (FÖD Belgien).
Das Gericht erster Instanz in Lüttich legte das Ersuchen um Vorabentscheidung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor, der seine Entscheidung am 12. September 2024 veröffentlichte.
Sachverhalt und endgültige Entscheidung des EuGH
Nach der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie sind Wetten, Lotterien und andere Glücksspiele (Glücksspieldienstleistungen) von der Mehrwertsteuer befreit. Die Mitgliedstaaten haben jedoch das Recht, Bedingungen und Beschränkungen für die mehrwertsteuerliche Behandlung von Glücksspieldienstleistungen festzulegen.
In Ausübung dieses Rechts hat Belgien 2016 die Mehrwertsteuerbefreiung für Online-Glücksspiele mit Ausnahme von Lotterien aufgehoben. Die Entscheidung, die Mehrwertsteuer auf Online-Glücksspiele zu erheben, wurde 2018 vom belgischen Verfassungsgerichtshof für nichtig erklärt. Im Anschluss an die Entscheidung des Verfassungsgerichts gab das Unternehmen in seiner im November 2019 eingereichten Mehrwertsteuererklärung die Mehrwertsteuerberichtigungen in Höhe von 640.478,82 EUR an und forderte die Steuerverwaltung auf, 630.240,56 EUR zu erstatten. Das Unternehmen zahlte diesen Mehrwertsteuerbetrag von Juli 2016 bis Mai 2018.
Daraufhin stellte das Unternehmen einen weiteren Antrag auf Erstattung der Mehrwertsteuer, den die Steuerverwaltung mit der Begründung ablehnte, dass das Unternehmen kein Recht auf Erstattung habe. Darüber hinaus stellte die Steuerverwaltung in ihrer Entscheidung fest, dass das Unternehmen Mehrwertsteuer und 64.047,88 EUR für Geldstrafen und Verzugszinsen schuldet.
In dem Bestreben, der Steuerverwaltung das Gegenteil zu beweisen, erhob das Unternehmen Klage gegen die Steuerverwaltung beim Gericht erster Instanz und machte geltend, dass der belgische Staat diese Entscheidung nicht beachtet habe, obwohl das Verfassungsgericht die Entscheidung zur Erhebung der Mehrwertsteuer auf Glücksspieldienstleistungen wegen der Unvereinbarkeit zwischen föderalen und lokalen Vorschriften aufgehoben habe.
Das zuständige Gericht leitete das Vorabentscheidungsersuchen weiter und warf Fragen zum Grundsatz der steuerlichen Neutralität auf, der es einem Mitgliedstaat erlaubt, nur nichtelektronische Glücksspiele, nicht aber Online-Glücksspiele von der Mehrwertsteuer zu befreien. Außerdem warf es die Frage auf, ob Lotterien auch dann von der Mehrwertsteuer befreit bleiben können, wenn sie elektronisch angeboten werden, und ob ein Verfassungsgericht nationale Gesetze aufheben kann, ohne deren Vereinbarkeit mit dem EU-Recht zu prüfen.
Der EuGH entschied, dass die EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Mehrwertsteuervorschriften für verschiedene Glücksspieldienstleistungen anwenden können, was bedeutet, dass sie Online- und Offline-Glücksspiele unterschiedlich behandeln können. Dennoch können die EU-Mitgliedstaaten Lotterien und andere Arten von Glücksspielen unterschiedlich behandeln, solange die Unterschiede zwischen ihnen für den Verbraucher erkennbar sind.
Außerdem bestätigte das EuGH-Urteil, dass nationale Gerichte wie das Verfassungsgericht den EU-Rechtsrahmen bei ihren Entscheidungen berücksichtigen müssen. Schließlich sehen die EU-Vorschriften das Recht vor, eine Erstattung der von einem Mitgliedstaat, in diesem Fall Belgien, zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer zu verlangen.
Schlussfolgerung
Wie immer klärt der EuGH in seinen Urteilen die komplexen Fragen der Mehrwertsteuer kritisch und legt Streitigkeiten über mehrwertsteuerliche Fragen bei. Außerdem schaffen sie wichtige Praktiken und Präzedenzfälle für ähnliche Fälle in der Zukunft.
Quelle: © PwC, EuGH Rechtssache C-73/23

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