Belgien will bis 2028 eine nahezu echtzeitfähige elektronische Berichterstattung für die Mehrwertsteuer einführen
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Belgien wird sein System zur Einhaltung der Mehrwertsteuer (MwSt.) revolutionieren, indem es ab dem 1. Januar 2028 eine elektronische Berichterstattung nahezu in Echtzeit einführt. Diese Initiative zielt darauf ab, die Aufdeckung von Mehrwertsteuerbetrug zu verbessern und die Einhaltung der Vorschriften für im Land tätige Unternehmen zu rationalisieren.
Wichtige Umsetzungsdaten
1. Januar 2026: Obligatorische Einführung der strukturierten elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B) unter Verwendung des Peppol-Rahmens.
1. Januar 2028: Einführung der elektronischen Rechnungsstellung nahezu in Echtzeit, die Unternehmen zur automatischen Übermittlung von Rechnungsdaten an die Steuerbehörden verpflichtet.
Auswirkungen auf Unternehmen
Die Vereinbarung 2025-2029 der belgischen föderalen Koalitionsregierung bestätigt den Übergang zu einer nahezu in Echtzeit erfolgenden Berichterstattung bis 2028. Diese Entwicklung folgt auf das Mandat für die strukturierte elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich im Jahr 2026 und unterstreicht das Engagement Belgiens für die Modernisierung der Mehrwertsteuereinhaltung.
Das künftige E-Reporting-System wird ein Fünf-Ecken-Peppol-Modell verwenden, das eine zeitnahe Übermittlung von Rechnungsdaten an die Steuerbehörden ermöglicht. Dieser Ansatz wird das bestehende jährliche Kundenverzeichnis ersetzen und so die Aufdeckung von Mehrwertsteuerbetrug verbessern.
Angleichung an europäische Initiativen
Diese Änderungen stehen im Einklang mit den Vorschriften der Europäischen Kommission zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (VIDA), die darauf abzielen, die Mehrwertsteuerberichterstattung und -einhaltung in den Mitgliedstaaten zu modernisieren.
Umsetzbare Schritte für Unternehmen
Um sich auf diese bedeutenden Änderungen vorzubereiten, sollten Unternehmen:
Peppol-basierte Fakturierungssysteme einführen: Die Einhaltung des Mandats zur strukturierten elektronischen Rechnungsstellung bis Januar 2026 sicherstellen.
ERP- und Fakturierungssoftware aufrüsten: Verbessern Sie Ihre Systeme, um die elektronische Rechnungsstellung in Echtzeit schon vor der Frist 2028 zu unterstützen.
Überwachung sektorspezifischer Mandate: Die Registrierkassenpflicht wird auf das gesamte Gastgewerbe und andere Hochrisikobranchen ausgeweitet. Betroffene Unternehmen sollten automatisierte Berichterstattungslösungen implementieren, um die Vorschriften einzuhalten.
Schlussfolgerung
Belgiens Übergang zur elektronischen Berichterstattung in nahezu Echtzeit stellt einen bedeutenden Wandel bei der Einhaltung der MwSt-Vorschriften dar und zielt darauf ab, Betrug zu reduzieren und die Prozesse für Unternehmen zu rationalisieren. Durch eine proaktive Aufrüstung der Systeme und die Einhaltung der vorgegebenen Fristen können die Unternehmen einen reibungslosen Übergang zu den neuen Anforderungen gewährleisten.
Quellen: Belgischer Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen, Europäische Kommission - Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)

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