Kenias Gesetz zur Änderung der Steuergesetze: Änderungen der Mehrwertsteuer und Abschaffung der DST erklärt

Die Änderungen der Steuergesetze traten im Dezember 2024 in Kraft und änderten mehrere Gesetze, darunter das Einkommenssteuergesetz, das Mehrwertsteuergesetz, das Verbrauchssteuergesetz und verschiedene andere Steuergesetze. Zu den Änderungen der Mehrwertsteuergesetze gehören die Aufhebung des Schwellenwerts für die Vorsteuer, die Streichung der Liste der steuerbefreiten Waren, die Änderung bestimmter Mehrwertsteuerbefreiungen und die Einführung neuer Mehrwertsteuerbefreiungen.
Auswirkungen der Änderungen
Mit den Änderungen wurde ein neuer Absatz in Abschnitt 17 des Mehrwertsteuergesetzes eingefügt, der sich mit den Auswirkungen der Änderung der geltenden Steuersätze befasst. Konkret geht es um Fälle, in denen eine Leistung vor dem 1. Juli 2022 mit dem Normalsatz von 16 % besteuert wurde, dann ein ermäßigter Satz von 8 % galt und schließlich zum Nullsatz oder zur Steuerbefreiung wurde, was zu überschüssigen Mehrwertsteuergutschriften führte. Nach den geänderten Vorschriften können Unternehmen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Vorschrift einen Antrag auf Befreiung beim Commissioner stellen.
Zu den Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes gehörte die Streichung spezifischer Bestimmungen, die die Abschaffung der Schwellenwerte markierten, die zuvor einen vollständigen Vorsteuerabzug für Unternehmen ermöglichten, die mehr als 90 % steuerpflichtige Leistungen erbringen. Nach der neuen Regelung kann die Vorsteuer nur nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geltend gemacht werden, d. h. die Vorsteuer kann im Verhältnis zu den steuerpflichtigen Leistungen des Unternehmens geltend gemacht werden.
Die Mehrwertsteuerbefreiung wurde auf den nationalen Nachrichtendienst und die Wohlfahrtsdienste der Streitkräfte ausgeweitet. Mit dieser Entscheidung soll die mehrwertsteuerliche Behandlung aller von Sicherheitsbehörden für den Dienstgebrauch gelieferten Waren harmonisiert werden.
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Abschaffung der Steuer auf digitale Dienstleistungen (DST) in Höhe von 1,5 % und ihre Ersetzung durch die Steuer auf eine signifikante wirtschaftliche Präsenz (SEP) in Höhe von 3 %. Obwohl die SEP nicht für Gebietsfremde gilt, deren Jahresumsatz unter 5 Mio. KES liegt, sieht das Gesetz zur Regelung der SEP keine wesentliche wirtschaftliche Präsenz der Nutzerbasis vor, so dass die SEP-Steuer der DST sehr ähnlich ist.
Schlussfolgerung
Gebietsansässige und gebietsfremde Steuerpflichtige sollten genau prüfen, wie sich die neuen Regeln und Vorschriften auf ihre Unternehmen und ihre mehrwertsteuerlichen Pflichten auswirken. Darüber hinaus sollten sich gebietsfremde Steuerpflichtige mit der SEP-Steuergesetzgebung vertraut machen und feststellen, ob sie ihr unterworfen sind.
Quelle: PwC

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