Landesführer - Mehrwertsteuer in Rumänien

Standard VAT Rate | Reporting Frequency | VAT Rate for ESS | Digital Reporting | Reporting Currency | |
---|---|---|---|---|---|
19% | Monthly/Quarterly | 19% | Domestic | B2G/B2B and SAF-T | RON |
Non-Resident | B2G/B2B and SAF-T |
Mehrwertsteuer in Rumänien - Drei Arten von Sätzen
In Rumänien gibt es drei Arten von Mehrwertsteuersätzen:
Der normale Mehrwertsteuersatz,
Ermäßigte Mehrwertsteuersätze,
Null-Mehrwertsteuersatz.
Romania VAT Rate | Type | Applicability |
---|---|---|
19% | Standard VAT Rate | Applies to all taxable supplies of goods and services, with exceptions; |
9% | Reduced VAT Rate | Applies to accommodation in the hotel sector or sectors with a similar function, including the rental of land set up for camping, restaurant, and catering services, tickets for swimming pools, amusement parks, recreational parks, fairs, and similar cultural events. |
5% | Reduced VAT Rate | Applies to school textbooks, books, newspapers, and magazines, except for those intended exclusively or mainly for advertising. |
0% | Zero VAT Rate | Applies to Intra-community supplies, and the export of goods to non-EU countries. |
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in den Regionen Rumäniens?
Rumänien ist einer der EU-Mitgliedstaaten ohne besondere Mehrwertsteuersätze, und es gibt keine bestimmten Regionen mit unterschiedlichen Rumänien Mehrwertsteuersatz.
Schwellenwert für die MwSt-Registrierung
Die Gesetz über die Mehrwertsteuer in Rumänien, offizielle Richtlinien und Kommentare der zuständigen Regierungsstellen enthalten wertvolle Informationen über den Schwellenwert für die Mehrwertsteuer in Rumänien und die geltenden Bestimmungen.
In Rumänien ansässige und nicht ansässige Unternehmen mit einer Betriebsstätte müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, sobald sie die Registrierungsschwelle von 300.000 RON überschreiten. Für gebietsfremde Unternehmen ohne ständige Niederlassung gibt es keine spezielle Registrierungsschwelle.
Mit der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie wurde auf EU-Ebene derselbe Schwellenwert für die MwSt-Registrierung in Höhe von 10.000 EUR für den innergemeinschaftlichen Fernabsatz von Waren und B2C-Dienstleistungen eingeführt, den Rumänien als EU-Mitgliedstaat übernommen und umgesetzt hat. Für nicht in der EU ansässige Anbieter von elektronisch erbrachten Dienstleistungen ist jedoch keine Registrierungsschwelle vorgesehen.
Arten von steuerpflichtigen Tätigkeiten in Rumänien
Jede natürliche Person oder jedes Unternehmen, das selbständig eine oder mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, die nach rumänischem Umsatzsteuerrecht als steuerpflichtig gelten, wird als Steuerpflichtiger behandelt.
Als steuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeiten gelten die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen in Rumänien gegen Entgelt, die Inanspruchnahme von Reverse-Charge-Dienstleistungen, die Ausfuhr von Waren und die Einfuhr von Waren.
MwSt.-Registrierungsverfahren
Das Registrierungsverfahren für die Mehrwertsteuer in Rumänien unterscheidet sich für inländische und ausländische EU- und Nicht-EU-Unternehmen.
Rumänien Mehrwertsteuer-Registrierung für inländische Unternehmen
Inländische Unternehmen und Einzelpersonen, die steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, sobald sie den rumänischen Schwellenwert von 300.000 RON überschreiten. Inländische Steuerpflichtige, die unter diesem Schwellenwert liegen, müssen sich nicht registrieren lassen, können dies aber tun, wenn sie es wünschen.
Steuerpflichtige, die die Registrierungsschwelle überschreiten, müssen das Formular 098 innerhalb von zehn Tagen ab dem Ende des Monats, in dem sie die Schwelle erreicht oder überschritten haben, einreichen. Mit dem Formular 098 müssen lokale Unternehmen den Handelsregisterauszug, beglaubigte Kopien der Ausweispapiere der Geschäftsführer und andere relevante Dokumente einreichen.
Rumänien Mehrwertsteuerregistrierung für ausländische Unternehmen
Alle ausländischen Unternehmen müssen sich in Rumänien für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn sie eine steuerpflichtige Tätigkeit ausüben, genauer gesagt, bevor sie eine steuerpflichtige Tätigkeit aufnehmen.
Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind, müssen keinen Steuervertreter benennen, um die MwSt-Registrierung in Rumänien vorzunehmen. Umgekehrt müssen Nicht-EU-Unternehmen einen in Rumänien ansässigen Steuervertreter benennen, der auch für die steuerlichen Belange des ausländischen Unternehmens verantwortlich ist.
Darüber hinaus unterscheiden sich die für EU-Unternehmen erforderlichen Unterlagen geringfügig von denen, die Nicht-EU-Unternehmen vorlegen müssen, wie z. B. die voraussichtlichen jährlichen Umsätze und Einnahmen.
Mehrwertsteuererklärungen in Rumänien
Die Häufigkeit der Einreichung von MwSt-Erklärungen in Rumänien hängt vom Jahresumsatz ab, den die für MwSt-Zwecke registrierten Personen erzielen. Neben diesem Kriterium ist ein weiteres wichtig, um zu bestimmen, wie oft die Mehrwertsteuererklärungen eingereicht werden müssen. Das zweite Kriterium ist die Frage, ob der innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen im vorangegangenen Jahr erfolgt ist.
Mehrwertsteuerpflichtige Personen, die am innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen beteiligt sind oder einen Jahresumsatz von mehr als 100.000 EUR haben, müssen monatliche Mehrwertsteuererklärungen abgeben. Personen, die keine derartigen Tätigkeiten ausüben oder deren Jahresumsatz unter 100.000 EUR liegt, können vierteljährliche MwSt-Erklärungen einreichen.
Strafen für die Nichtabgabe von Steuererklärungen
Die Strafe für das Versäumnis, eine Steuererklärung abzugeben, hängt von mehreren Faktoren ab, z. B. davon, wie oft der Verstoß wiederholt wurde und ob er auf eigene Initiative oder erst nach einer Benachrichtigung durch die Steuerbehörde korrigiert wurde, sowie von der Anzahl der Tage, die seit der Abgabefrist vergangen sind. Wenn alle Faktoren berücksichtigt werden, kann die Strafe zwischen 1.000 und 5.000 RON liegen.
Zusätzliche Strafen zwischen 500 und 5.000 RON sind für die Nichteinhaltung von Fristen und Regeln bezüglich der Steuerregistrierung oder der Aufhebung der Steuerregistrierung vorgesehen.
Mehrwertsteuerregeln für elektronisch erbrachte Dienstleistungen
In Anlehnung an die harmonisierten Mehrwertsteuerregeln auf EU-Ebene hat Rumänien die wichtigsten Regeln der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Regeln für elektronisch erbrachte Dienstleistungen (ESS) sind ebenfalls Teil der neuen EU-weiten Mehrwertsteuerregeln und wurden als solche auch in das rumänische Mehrwertsteuergesetz aufgenommen.
Besteuerungsregeln für ESS:
Die EU-weiten Vorschriften sind präzise in Bezug auf die B2B-Lieferung von ESS, die B2C-Lieferung von ESS und die Mehrwertsteuer für Fernverkäufe von Waren und B2C-ESS.
Für B2B-Lieferungen von ESS gelten die allgemeinen Regeln für den Ort der Lieferung. Für B2C-Lieferungen von ESS durch ausländische Steuerpflichtige gilt der Mehrwertsteuersatz des Landes, in dem der Verbraucher ansässig ist.
Für die Mehrwertsteuer auf Fernverkäufe von Gegenständen und B2C-ESS gelten unterschiedliche Regeln für Steuerpflichtige unterhalb des EU-harmonisierten Schwellenwerts von 10.000 EUR und für Steuerpflichtige oberhalb dieses Schwellenwerts. Steuerpflichtige unterhalb des Schwellenwerts können die Mehrwertsteuersätze ihres Landes anwenden oder sich freiwillig für OSS registrieren lassen und diese Regeln einhalten. Steuerpflichtige, die den Schwellenwert überschreiten, müssen den im Heimatland des Verbrauchers geltenden Mehrwertsteuersatz anwenden, z. B. den Mehrwertsteuersatz Rumäniens.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Rumänien auf ESS?
Der rumänische Mehrwertsteuersatz für ESS beträgt 19%.
Regeln für den elektronischen Handel
Seit 2021 hat die Europäische Union neue Regeln für den elektronischen Handel eingeführt, die den grenzüberschreitenden Verkauf von Waren im Wert von bis zu 150 EUR aus Nicht-EU-Ländern regeln, die "deemed suppliers"-Regeln für Online-Plattformen einführen und den Anwendungsbereich des zuvor eingeführten Mini One Stop Shop (MOSS) auf das aktuelle One Stop Shop (OSS)-System erweitern.
In diesem Prozess der zusätzlichen Regulierung der E-Commerce-Branche in der EU wurde ein drittes System zu den beiden mit dem MOSS eingeführten hinzugefügt, so dass das derzeitige OSS-System drei Systeme umfasst:
Union Scheme,
Nicht-Unions-Regelung,
Einfuhr-Regelung.
MwSt.-EU-Meldung
In Rumänien müssen die Steuerpflichtigen sowohl die EG-Verkaufsliste (ESL) als auch die Intrastat-Meldungen unter verschiedenen Bedingungen einreichen.
EG-Verkaufsliste
Jeder Steuerpflichtige, der Waren oder Dienstleistungen an ein anderes in der EU ansässiges Unternehmen liefert, muss innerhalb von 25 Tagen nach Ende des vorangegangenen Zeitraums eine monatliche ESL vorlegen.
Im Gegensatz zu einigen anderen EU-Ländern gibt es in Rumänien keinen spezifischen Schwellenwert für die Meldung des ESL. Wie in einigen anderen EU-Ländern ist jedoch keine Meldung des Vorsteuerabzugs erforderlich, wenn die Steuerpflichtigen keine innergemeinschaftlichen Umsätze tätigen.
Die rumänische Steuerbehörde kann gegen Steuerpflichtige, die den ESL nicht rechtzeitig einreichen, eine Geldstrafe zwischen 1.000 und 5.000 RON verhängen, ähnlich wie bei der verspäteten Abgabe der Mehrwertsteuererklärung.
Intrastat
Intrastat muss monatlich gemeldet werden, wenn der Jahresumsatz des Unternehmens die Schwellenwerte für Eingänge und Versendungen überschreitet, die beide auf 1.000.000 RON festgelegt sind. Es muss ab dem ersten Monat nach Überschreiten der Schwelle gemeldet werden.
Die Frist für Intrastat ist der 15. des Monats nach Ende des Zeitraums, was sich von der Frist für die MwSt.-Erklärung und die ESL-Meldung unterscheidet.
Digitale Berichterstattung
Lokale Unternehmen
In Rumänien gibt es zwei Arten der digitalen Berichterstattung, die lokale Unternehmen erfüllen müssen:
E-Invoicing,
Standard Audit File für Steuern (SAF-T).
Elektronische Rechnungsstellung
Im Jahr 2021 führte Rumänien die Plattform RO e-Invoicing (RO e-Factura) für den Austausch von elektronischen Rechnungen für B2G- und B2B-Transaktionen ein. Ursprünglich war die elektronische Rechnungsstellung nur für B2G-Transaktionen obligatorisch. Von 2022 bis 2024 führte die rumänische Regierung dann in mehreren Phasen elektronische Rechnungsstellungsvorschriften für B2B-Transaktionen ein.
Alle Rechnungen im Zusammenhang mit B2G- oder B2B-Transaktionen müssen innerhalb von fünf Kalendertagen nach Rechnungsdatum an das RO e-Factura-System übermittelt werden.
Ab dem 1. Juli 2024 können alle Unternehmen Rechnungen im Zusammenhang mit B2C-Transaktionen freiwillig an das RO-e-Factura-System senden. Ab 2025 wird dies jedoch obligatorisch sein.
Standard Audit File für Steuern (SAF-T)
Im Jahr 2022 wird die Nationale Steuerbehörde von Rumänien (ANAF) eine offizielle Anordnung zur Einführung des SAF-T-Systems in mehreren Phasen von 2022 bis zum 1. Januar 2025 erlassen. Die ersten Steuerzahler, die in den Anwendungsbereich von SAF-T fallen, sind große Steuerzahler im Jahr 2022, gefolgt von mittleren Steuerzahlern im Jahr 2023. Ab 2025 werden kleine Steuerzahler den SAF-T-Anforderungen unterworfen sein. Außerdem müssen ab 2025 alle neu registrierten Steuerpflichtigen die SAF-T-Vorschriften einhalten.
Es gibt drei Arten von SAF-T-Erklärungen, bekannt als Formular 406: Erklärung 406, die monatlich abgegeben wird; Erklärung 406 für Anlagevermögen, die jährlich abgegeben wird; und Erklärung 406 für Inventar, die auf Anfrage der Steuerbehörde abgegeben wird.
Nicht-ansässige Unternehmen
Ausländische Unternehmen, die in Rumänien für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, müssen dieselben Regeln und Anforderungen in Bezug auf elektronische Rechnungsstellung und SAF-T erfüllen wie einheimische Unternehmen.

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