Startseite
Erkunden Sie
Leitfäden

Länder-Steuerleitfäden

Alle Leitfäden Europa Amerika Asien-Pazifik Afrika

Mehrwertsteuer für Anfänger

Indirekte Steuern 101
Werkzeuge
Mehrwertsteuer-Rechner GST-Rechner Umsatzsteuer-Rechner Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Veranstaltungen Autoren DE

Übersichten

Gerichtsentscheidungen Experten-Einblicke 🔊CJEU Podcast

Steuerliche Updates

Alle Nachrichten Europa Amerika Asien-Pazifik Afrika

Themen

e-Invoicing Digital MwSt-Registrierung Steuerkonformität und Berichterstattung Tax Rates Nexus Tax Schemes Krypto Grenzüberschreitende Versorgung Zollbehörden ViDA Steuererklärungen

Indirekte Steuern

MEHRWERTSTEUER GST Umsatz- und Dienstleistungssteuer Verbrauchssteuer PST Umsatz- und Gebrauchssteuer Steuer auf digitale Dienstleistungen Verbrauchssteuer Japanische Verbrauchssteuer

Sonstige Steuern

Direkte Steuern
Startseite
Erfahren Sie mehr über Steuern
Steuer-Nachrichten Steuerliche Einblicke & Analysen Steuerleitfäden Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Mehrwertsteuer für Anfänger
Werkzeuge
Mehrwertsteuer-Rechner GST-Rechner Umsatzsteuer-Rechner VAT-Nummer-Prüfer
Veranstaltungen Autoren DE
Rumänien
Rumänien
Europa

Landesführer - Mehrwertsteuer in Rumänien

September 3, 2024
Landesführer - Mehrwertsteuer in Rumänien
Standard VAT RateReporting FrequencyVAT Rate for ESSDigital ReportingReporting Currency
19%Monthly/Quarterly19%DomesticB2G/B2B and SAF-TRON
Non-ResidentB2G/B2B and SAF-T

Mehrwertsteuer in Rumänien - Drei Arten von Sätzen

In Rumänien gibt es drei Arten von Mehrwertsteuersätzen:

  1. Der normale Mehrwertsteuersatz,

  2. Ermäßigte Mehrwertsteuersätze,

  3. Null-Mehrwertsteuersatz.

Romania VAT RateTypeApplicability
19%Standard VAT Rate Applies to all taxable supplies of goods and services, with exceptions;
9%Reduced VAT Rate Applies to accommodation in the hotel sector or sectors with a similar function, including the rental of land set up for camping, restaurant, and catering services, tickets for swimming pools, amusement parks, recreational parks, fairs, and similar cultural events.
5%Reduced VAT Rate Applies to school textbooks, books, newspapers, and magazines, except for those intended exclusively or mainly for advertising.
0%Zero VAT Rate Applies to Intra-community supplies, and the export of goods to non-EU countries.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in den Regionen Rumäniens?

Rumänien ist einer der EU-Mitgliedstaaten ohne besondere Mehrwertsteuersätze, und es gibt keine bestimmten Regionen mit unterschiedlichen Rumänien Mehrwertsteuersatz.

Schwellenwert für die MwSt-Registrierung

Die Gesetz über die Mehrwertsteuer in Rumänien, offizielle Richtlinien und Kommentare der zuständigen Regierungsstellen enthalten wertvolle Informationen über den Schwellenwert für die Mehrwertsteuer in Rumänien und die geltenden Bestimmungen.

In Rumänien ansässige und nicht ansässige Unternehmen mit einer Betriebsstätte müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, sobald sie die Registrierungsschwelle von 300.000 RON überschreiten. Für gebietsfremde Unternehmen ohne ständige Niederlassung gibt es keine spezielle Registrierungsschwelle.

Mit der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie wurde auf EU-Ebene derselbe Schwellenwert für die MwSt-Registrierung in Höhe von 10.000 EUR für den innergemeinschaftlichen Fernabsatz von Waren und B2C-Dienstleistungen eingeführt, den Rumänien als EU-Mitgliedstaat übernommen und umgesetzt hat. Für nicht in der EU ansässige Anbieter von elektronisch erbrachten Dienstleistungen ist jedoch keine Registrierungsschwelle vorgesehen.

Arten von steuerpflichtigen Tätigkeiten in Rumänien

Jede natürliche Person oder jedes Unternehmen, das selbständig eine oder mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, die nach rumänischem Umsatzsteuerrecht als steuerpflichtig gelten, wird als Steuerpflichtiger behandelt.

Als steuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeiten gelten die Lieferung von Gegenständen oder die Erbringung von Dienstleistungen in Rumänien gegen Entgelt, die Inanspruchnahme von Reverse-Charge-Dienstleistungen, die Ausfuhr von Waren und die Einfuhr von Waren.

MwSt.-Registrierungsverfahren

Das Registrierungsverfahren für die Mehrwertsteuer in Rumänien unterscheidet sich für inländische und ausländische EU- und Nicht-EU-Unternehmen.

Rumänien Mehrwertsteuer-Registrierung für inländische Unternehmen

Inländische Unternehmen und Einzelpersonen, die steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, sobald sie den rumänischen Schwellenwert von 300.000 RON überschreiten. Inländische Steuerpflichtige, die unter diesem Schwellenwert liegen, müssen sich nicht registrieren lassen, können dies aber tun, wenn sie es wünschen.

Steuerpflichtige, die die Registrierungsschwelle überschreiten, müssen das Formular 098 innerhalb von zehn Tagen ab dem Ende des Monats, in dem sie die Schwelle erreicht oder überschritten haben, einreichen. Mit dem Formular 098 müssen lokale Unternehmen den Handelsregisterauszug, beglaubigte Kopien der Ausweispapiere der Geschäftsführer und andere relevante Dokumente einreichen.

Rumänien Mehrwertsteuerregistrierung für ausländische Unternehmen

Alle ausländischen Unternehmen müssen sich in Rumänien für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn sie eine steuerpflichtige Tätigkeit ausüben, genauer gesagt, bevor sie eine steuerpflichtige Tätigkeit aufnehmen.

Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind, müssen keinen Steuervertreter benennen, um die MwSt-Registrierung in Rumänien vorzunehmen. Umgekehrt müssen Nicht-EU-Unternehmen einen in Rumänien ansässigen Steuervertreter benennen, der auch für die steuerlichen Belange des ausländischen Unternehmens verantwortlich ist.

Darüber hinaus unterscheiden sich die für EU-Unternehmen erforderlichen Unterlagen geringfügig von denen, die Nicht-EU-Unternehmen vorlegen müssen, wie z. B. die voraussichtlichen jährlichen Umsätze und Einnahmen.

Mehrwertsteuererklärungen in Rumänien

Die Häufigkeit der Einreichung von MwSt-Erklärungen in Rumänien hängt vom Jahresumsatz ab, den die für MwSt-Zwecke registrierten Personen erzielen. Neben diesem Kriterium ist ein weiteres wichtig, um zu bestimmen, wie oft die Mehrwertsteuererklärungen eingereicht werden müssen. Das zweite Kriterium ist die Frage, ob der innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen im vorangegangenen Jahr erfolgt ist.

Mehrwertsteuerpflichtige Personen, die am innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen beteiligt sind oder einen Jahresumsatz von mehr als 100.000 EUR haben, müssen monatliche Mehrwertsteuererklärungen abgeben. Personen, die keine derartigen Tätigkeiten ausüben oder deren Jahresumsatz unter 100.000 EUR liegt, können vierteljährliche MwSt-Erklärungen einreichen.

Strafen für die Nichtabgabe von Steuererklärungen

Die Strafe für das Versäumnis, eine Steuererklärung abzugeben, hängt von mehreren Faktoren ab, z. B. davon, wie oft der Verstoß wiederholt wurde und ob er auf eigene Initiative oder erst nach einer Benachrichtigung durch die Steuerbehörde korrigiert wurde, sowie von der Anzahl der Tage, die seit der Abgabefrist vergangen sind. Wenn alle Faktoren berücksichtigt werden, kann die Strafe zwischen 1.000 und 5.000 RON liegen.

Zusätzliche Strafen zwischen 500 und 5.000 RON sind für die Nichteinhaltung von Fristen und Regeln bezüglich der Steuerregistrierung oder der Aufhebung der Steuerregistrierung vorgesehen.

Mehrwertsteuerregeln für elektronisch erbrachte Dienstleistungen

In Anlehnung an die harmonisierten Mehrwertsteuerregeln auf EU-Ebene hat Rumänien die wichtigsten Regeln der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Regeln für elektronisch erbrachte Dienstleistungen (ESS) sind ebenfalls Teil der neuen EU-weiten Mehrwertsteuerregeln und wurden als solche auch in das rumänische Mehrwertsteuergesetz aufgenommen.

Besteuerungsregeln für ESS:

Die EU-weiten Vorschriften sind präzise in Bezug auf die B2B-Lieferung von ESS, die B2C-Lieferung von ESS und die Mehrwertsteuer für Fernverkäufe von Waren und B2C-ESS.

Für B2B-Lieferungen von ESS gelten die allgemeinen Regeln für den Ort der Lieferung. Für B2C-Lieferungen von ESS durch ausländische Steuerpflichtige gilt der Mehrwertsteuersatz des Landes, in dem der Verbraucher ansässig ist.

Für die Mehrwertsteuer auf Fernverkäufe von Gegenständen und B2C-ESS gelten unterschiedliche Regeln für Steuerpflichtige unterhalb des EU-harmonisierten Schwellenwerts von 10.000 EUR und für Steuerpflichtige oberhalb dieses Schwellenwerts. Steuerpflichtige unterhalb des Schwellenwerts können die Mehrwertsteuersätze ihres Landes anwenden oder sich freiwillig für OSS registrieren lassen und diese Regeln einhalten. Steuerpflichtige, die den Schwellenwert überschreiten, müssen den im Heimatland des Verbrauchers geltenden Mehrwertsteuersatz anwenden, z. B. den Mehrwertsteuersatz Rumäniens.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in Rumänien auf ESS?

Der rumänische Mehrwertsteuersatz für ESS beträgt 19%.

Regeln für den elektronischen Handel

Seit 2021 hat die Europäische Union neue Regeln für den elektronischen Handel eingeführt, die den grenzüberschreitenden Verkauf von Waren im Wert von bis zu 150 EUR aus Nicht-EU-Ländern regeln, die "deemed suppliers"-Regeln für Online-Plattformen einführen und den Anwendungsbereich des zuvor eingeführten Mini One Stop Shop (MOSS) auf das aktuelle One Stop Shop (OSS)-System erweitern.

In diesem Prozess der zusätzlichen Regulierung der E-Commerce-Branche in der EU wurde ein drittes System zu den beiden mit dem MOSS eingeführten hinzugefügt, so dass das derzeitige OSS-System drei Systeme umfasst:

  • Union Scheme,

  • Nicht-Unions-Regelung,

  • Einfuhr-Regelung.

MwSt.-EU-Meldung

In Rumänien müssen die Steuerpflichtigen sowohl die EG-Verkaufsliste (ESL) als auch die Intrastat-Meldungen unter verschiedenen Bedingungen einreichen.

EG-Verkaufsliste

Jeder Steuerpflichtige, der Waren oder Dienstleistungen an ein anderes in der EU ansässiges Unternehmen liefert, muss innerhalb von 25 Tagen nach Ende des vorangegangenen Zeitraums eine monatliche ESL vorlegen.

Im Gegensatz zu einigen anderen EU-Ländern gibt es in Rumänien keinen spezifischen Schwellenwert für die Meldung des ESL. Wie in einigen anderen EU-Ländern ist jedoch keine Meldung des Vorsteuerabzugs erforderlich, wenn die Steuerpflichtigen keine innergemeinschaftlichen Umsätze tätigen.

Die rumänische Steuerbehörde kann gegen Steuerpflichtige, die den ESL nicht rechtzeitig einreichen, eine Geldstrafe zwischen 1.000 und 5.000 RON verhängen, ähnlich wie bei der verspäteten Abgabe der Mehrwertsteuererklärung.

Intrastat

Intrastat muss monatlich gemeldet werden, wenn der Jahresumsatz des Unternehmens die Schwellenwerte für Eingänge und Versendungen überschreitet, die beide auf 1.000.000 RON festgelegt sind. Es muss ab dem ersten Monat nach Überschreiten der Schwelle gemeldet werden.

Die Frist für Intrastat ist der 15. des Monats nach Ende des Zeitraums, was sich von der Frist für die MwSt.-Erklärung und die ESL-Meldung unterscheidet.

Digitale Berichterstattung

Lokale Unternehmen

In Rumänien gibt es zwei Arten der digitalen Berichterstattung, die lokale Unternehmen erfüllen müssen:

  1. E-Invoicing,

  2. Standard Audit File für Steuern (SAF-T).

Elektronische Rechnungsstellung

Im Jahr 2021 führte Rumänien die Plattform RO e-Invoicing (RO e-Factura) für den Austausch von elektronischen Rechnungen für B2G- und B2B-Transaktionen ein. Ursprünglich war die elektronische Rechnungsstellung nur für B2G-Transaktionen obligatorisch. Von 2022 bis 2024 führte die rumänische Regierung dann in mehreren Phasen elektronische Rechnungsstellungsvorschriften für B2B-Transaktionen ein.

Alle Rechnungen im Zusammenhang mit B2G- oder B2B-Transaktionen müssen innerhalb von fünf Kalendertagen nach Rechnungsdatum an das RO e-Factura-System übermittelt werden.

Ab dem 1. Juli 2024 können alle Unternehmen Rechnungen im Zusammenhang mit B2C-Transaktionen freiwillig an das RO-e-Factura-System senden. Ab 2025 wird dies jedoch obligatorisch sein.

Standard Audit File für Steuern (SAF-T)

Im Jahr 2022 wird die Nationale Steuerbehörde von Rumänien (ANAF) eine offizielle Anordnung zur Einführung des SAF-T-Systems in mehreren Phasen von 2022 bis zum 1. Januar 2025 erlassen. Die ersten Steuerzahler, die in den Anwendungsbereich von SAF-T fallen, sind große Steuerzahler im Jahr 2022, gefolgt von mittleren Steuerzahlern im Jahr 2023. Ab 2025 werden kleine Steuerzahler den SAF-T-Anforderungen unterworfen sein. Außerdem müssen ab 2025 alle neu registrierten Steuerpflichtigen die SAF-T-Vorschriften einhalten.

Es gibt drei Arten von SAF-T-Erklärungen, bekannt als Formular 406: Erklärung 406, die monatlich abgegeben wird; Erklärung 406 für Anlagevermögen, die jährlich abgegeben wird; und Erklärung 406 für Inventar, die auf Anfrage der Steuerbehörde abgegeben wird.

Nicht-ansässige Unternehmen

Ausländische Unternehmen, die in Rumänien für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, müssen dieselben Regeln und Anforderungen in Bezug auf elektronische Rechnungsstellung und SAF-T erfüllen wie einheimische Unternehmen.

Wie hoch ist der Schwellenwert für die Mehrwertsteuerregistrierung in Rumänien?
In Rumänien liegt die Schwelle für die MwSt-Registrierung für inländische Steuerpflichtige bei 300.000 RON, während es für ausländische Steuerpflichtige keine solche Schwelle gibt.
Müssen ausländische Unternehmen für die MwSt-Registrierung einen Steuervertreter benennen?
Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, ob ausländische Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Nicht-EU-Land ansässig sind. Unternehmen aus anderen EU-Ländern müssen keinen Steuervertreter benennen, Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern müssen einen benennen.
Wovon hängt die Häufigkeit der Abgabe der Mehrwertsteuererklärung ab?
Zwei Faktoren für die Häufigkeit der Abgabe von MwSt-Erklärungen sind der innergemeinschaftliche Erwerb von Gegenständen und der Jahresumsatz. MwSt.-registrierte Personen, die innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen tätigen und deren Jahresumsatz über 150.000 EUR liegt, müssen monatliche MwSt.-Erklärungen abgeben. Wenn mehrwertsteuerlich registrierte Personen keine derartigen Tätigkeiten ausüben oder ihr Umsatz 150.000 EUR nicht übersteigt, können sie vierteljährliche MwSt-Erklärungen abgeben.
Wie hoch ist die Intrastat-Schwelle in Rumänien?
Die Intrastat-Meldeschwelle liegt bei 1.000.000 RON für Einfuhren aus oder Ausfuhren in einen anderen EU-Mitgliedstaat.
Was sind die Anforderungen an die digitale Berichterstattung in Rumänien?
In Rumänien müssen mehrwertsteuerlich registrierte Personen sowohl elektronische Rechnungen als auch SAF-T-Meldungen einreichen.
Für welche Vorgänge gelten die Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung?
E-Invoicing-Vorschriften werden für B2G- und B2B-Transaktionen eingeführt. B2C-Transaktionen können ab Juli 2024 freiwillig über das RO-e Factura-System gemeldet werden, was sich jedoch 2025 ändern wird, wenn es verpflichtend wird.
Rumänien
Europa
EU-MEHRWERTSTEUER
Tax Rates
MEHRWERTSTEUER

Mehrwertsteuer-Forscher, spezialisiert auf die Bereitstellung klarer, aktueller Erkenntnisse über indirekte Steuervorschriften und deren Einhaltung für unsere Website. Rasmus Laan

Ausgewählte Einblicke

Supreme Administrative Court of Lithuania Practice on Appealing Tax Administrator Decisions

Supreme Administrative Court of Lithuania Practice on Appealing Tax Administrator Decisions

🕝 May 19, 2025

The Rise of E-Invoicing in Asia: Regulatory Changes and Business Impact

🕝 May 7, 2025

How to Apply Reverse Charge VAT for SaaS Companies

🕝 May 6, 2025

VAT on Digital Services in Argentina: What Foreign Providers Must Know

🕝 May 2, 2025

Mehr Nachrichten von Rumänien

Erhalten Sie Echtzeit-Updates und Entwicklungen aus aller Welt, damit Sie informiert und vorbereitet sind.

Landesführer - Mehrwertsteuer in Rumänien
Rumänien

Landesführer - Mehrwertsteuer in Rumänien

September 3, 2024
13 Minuten
Rumänien: Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für B2C-Transaktionen
Rumänien

Rumänien: Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für B2C-Transaktionen

July 5, 2024
4 Minuten
EuGH klärt Regeln für feste Niederlassungen bei der Mehrwertsteuer
Europa

EuGH klärt Regeln für feste Niederlassungen bei der Mehrwertsteuer

July 1, 2024
4 Minuten
Rumänien - Neueste Entwicklungen bei der elektronischen Rechnungsstellung für B2B
Rumänien

Rumänien - Neueste Entwicklungen bei der elektronischen Rechnungsstellung für B2B

June 14, 2024
3 Minuten

Den Änderungen der Mehrwertsteuer immer einen Schritt voraus

Verpassen Sie nicht die entscheidenden Entwicklungen im Bereich der Mehrwertsteuer, die sich auf Ihr Unternehmen oder Ihre Praxis auswirken könnten.

Vielen Dank für Ihr Abonnement!
Sie können sich jederzeit wieder abmelden.
Mehrwertsteuer-Nachrichten Einblicke und Analysen Steuerleitfäden Veranstaltungen Über uns Förderer Autoren Beitragender werden
Datenschutzbestimmungen
EU Tax Reform Mehrwertsteuer-Nachrichten in Europa Mehrwertsteuer für digitale Plattformen Sales Tax GST EuGH-Urteile Elektronische Rechnungsstellung
hello@vatabout.com