Rumänien: Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für B2C-Transaktionen

Am 18. Juni 2024 gab das rumänische Finanzministerium eine Pressemitteilung heraus, in der es wesentliche Änderungen an den Steuervorschriften des Landes ankündigte. Diese Änderungen werden den Kampf gegen Steuerhinterziehung verstärken und die Genauigkeit und Effizienz der Steuererhebung verbessern.
Das Finanzministerium schlägt Änderungen und Ergänzungen durch den Entwurf eines normativen Gesetzes zur Verwaltung und Umsetzung des nationalen elektronischen Rechnungssystems, der elektronischen Steuerzeichen und des Ausschlusses von Verbrauchssteuern aus dem Verfahren zur Umstrukturierung von Haushaltsverpflichtungen vor.
Änderungen am nationalen RO e-Invoice System
Auf der Grundlage der neuen Gesetzgebung können Unternehmen ab dem 1. Juli 2024 das elektronische Rechnungssystem RO für B2C-Transaktionen nutzen. Ab dem 1. Januar 2025 müssen jedoch alle Unternehmen, die Verbraucherrechnungen ausstellen, diese über das elektronische Rechnungssystem RO melden.
Vereinigungen, Stiftungen und einzelne Landwirte, die die Sonderregelung für Landwirte anwenden, werden bis zum 30. Juni 2025 vorübergehend von der Nutzung des Systems für elektronische Rechnungen RO befreit, um sich an das System anzupassen. Sie können sich für die Nutzung des Systems vor diesem Datum entscheiden, das ab dem 1. Juli 2025 für alle diese Kategorien verbindlich wird.
Unternehmen, die nicht umsatzsteuerrelevante Rechnungen ausstellen, sowie Einrichtungen wie diplomatische Missionen oder konsularische Vertretungen, andere internationale Einrichtungen und die Streitkräfte der NATO-Mitgliedstaaten sind von der obligatorischen Nutzung des RO e-Invoice-Systems ausgenommen. Diese Einrichtungen können sich jedoch für die Nutzung des elektronischen Rechnungssystems entscheiden, wenn sie dies wünschen.
Angenommen, die Begünstigten erhalten die Rechnungen über das nationale System RO e-Invoice nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die zum Zeitpunkt der Lieferung/Bereitstellung bezahlt wurden. In diesem Fall können sie sich an die zuständigen Steuerbehörden wenden.
Wie Minister Marcel Boloș erläuterte, stehen diese Änderungen auch im Einklang mit der laufenden Diskussion auf EU-Ebene über die obligatorische elektronische Rechnungsstellung auf der Grundlage des europäischen Standards sowohl für B2B- als auch für B2C-Transaktionen.
Fazit
Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Länder weltweit die elektronische Rechnungsstellung für B2B- und B2C-Transaktionen verpflichtend einführen, und der Bemühungen der EU, ein digitales Echtzeit-Meldesystem auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung zu schaffen, scheinen die vom rumänischen Finanzministerium vorgeschlagenen Änderungen ein logischer Schritt in die richtige Richtung zu sein. Darüber hinaus stellen diese Maßnahmen einen wichtigen Teil der Digitalisierungsbemühungen der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF) dar.
Quelle: Das rumänische Finanzministerium

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