Rumänien erhöht die Mehrwertsteuer auf 21 % und führt ermäßigte Sätze zusammen
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Am 25. Juli 2025 unterzeichnete der rumänische Präsident formell das Gesetz zur Umsetzung der Steuerreform, das die Mehrwertsteuersätze ab dem 1. August 2025 erheblich beeinflusst. Das Gesetz sowie die durch das Gesetz umgesetzten Haushaltsmaßnahmen sind Teil der umfassenderen finanzpolitischen Änderungen und Anpassungen, die von der neuen rumänischen Regierung beschlossen wurden, die beabsichtigt, die öffentlichen Ausgaben zu senken und die Staatseinnahmen zu erhöhen.
Änderung der anwendbaren Mehrwertsteuersätze
Mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt hat Rumänien den Prozess der Erhöhung des Mehrwertsteuer-Normalsatzes von 19 % auf 21 % sowie die Zusammenlegung von zwei zuvor bestehenden ermäßigten Mehrwertsteuersätzen zu einem einzigen ermäßigten Mehrwertsteuersatz abgeschlossen. Daher sind die zuvor geltenden ermäßigten Mehrwertsteuersätze von 5 % und 9 % nicht mehr in Kraft, und es gilt der neue konsolidierte 11 %ige Mehrwertsteuer-Normalsatz.
Folglich gilt der neue ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 11 % für Arzneimittel, Grundnahrungsmittel, bestimmte kulturelle Dienstleistungen, gedruckte Bücher, Zeitungen, Energiedienstleistungen wie Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Wärmeenergie sowie für Dienstleistungen im Gastgewerbe, in Restaurants und im Catering, die keine alkoholischen Getränke beinhalten, sowie für viele andere Leistungen und Umsätze.
Die einzige Ausnahme von diesen Regeln ist für qualifizierte Wohnungsgeschäfte vorgesehen, deren Wert unter 600.000 RON (ca. 120.000 EUR) liegt und die nicht größer als 120 m² sind. Diese Übergangsbefreiung bleibt bis zum 1. August 2026 in Kraft, sofern die Bedingungen für die Vorauszahlung erfüllt sind.
Schlussfolgerung
Ob diese Maßnahme Rumänien helfen wird, seine Ziele zu erreichen, zu denen der Abbau des Haushaltsdefizits und die Erfüllung der Bedingungen für den Beitritt zur Eurozone sowie die Gewährleistung der Haushaltsstabilität gehören, bleibt abzuwarten.
Nichtsdestotrotz hat die rumänische Regierung mit der jüngsten Haushaltspolitik und dem umgesetzten Gesetz ein duales Mehrwertsteuersystem eingeführt, in dem nur ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz zusätzlich zum bestehenden Standard-Mehrwertsteuersatz in Kraft ist. Steuerpflichtige sollten daher rechtzeitig handeln und sicherstellen, dass ihre ERP- und Rechnungsstellungssysteme auf dem neuesten Stand sind.
Quelle: Rumänisches Gesetzgebungsportal

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