Philippinische Mehrwertsteuerrichtlinien für grenzüberschreitende digitale Dienstleistungen: Was ausländische Anbieter wissen müssen
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Am 7. Mai veröffentlichte die philippinische Steuerbehörde ein Memorandum für alle Finanzämter, ihre Mitarbeiter und andere relevante Parteien, das die Anwendung der Mehrwertsteuer auf die grenzüberschreitende Erbringung digitaler Dienstleistungen klärt und eine Anleitung bietet.
Obwohl sich das Memorandum an die Mitarbeiter der philippinischen Steuerbehörde richtet, sind die Antworten und die nachfolgenden Informationen in diesem FAQ-basierten Dokument auch für ausländische Steuerpflichtige, die diesen Regeln unterliegen, von Nutzen.
Der Anwendungsbereich des Memorandums
Das Memorandum stellt klar, dass ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen sich registrieren oder ihre Registrierungsdaten aktualisieren müssen, unabhängig davon, ob sie B2C-, B2B- oder beides-Geschäfte tätigen. Darüber hinaus müssen ausländische digitale Unternehmen eine Steuererklärung einreichen, um ihre B2B-Transaktionen zu melden. In dem Memorandum wird die mehrwertsteuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden B2B- und B2C-Umsätzen näher erläutert.
Darüber hinaus unterstreicht das Memorandum, dass ausländische digitale Dienstleister ab dem 1. Juni 2025 bis zu 120 Tage Zeit haben, um sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren. Zu den Informationen, die für die Registrierung erforderlich sind, gehören der Name des Unternehmens und des bevollmächtigten Vertreters, die Steueridentifikationsnummer, die registrierte ausländische Adresse und Kontaktinformationen.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Ernennung eines Steuervertreters für den Abschluss des Registrierungsverfahrens nicht zwingend erforderlich ist. Ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen können jedoch einen solchen benennen, z. B. eine Anwalts- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wenn sie dies für geeigneter und effizienter halten.
Das Memorandum erläutert, wie die Regeln für B2B- und B2C-Transaktionen gelten, und liefert wertvolle Informationen darüber, wie diese Regeln auf Online-Marktplätze anzuwenden sind. Darüber hinaus enthält es mehrere Szenarien für diese Transaktionen, in denen erläutert wird, wie die Vorschriften in den einzelnen Situationen anzuwenden sind.
Wenn beispielsweise ein Anbieter digitaler Dienstleistungen Verkäufe über einen Online-Marktplatz tätigt, die Zahlungen aber direkt auf das Konto des Anbieters gehen, ist der Marktplatz nicht mehrwertsteuerpflichtig, da der Marktplatz keine Kontrolle über die Zahlung hat.
Schlussfolgerung
Anbieter digitaler Dienstleistungen, die Dienstleistungen wie Online-Suchmaschinen, Marktplätze, Cloud-Dienste, Online-Medien und -Werbung, Online-Plattformen oder digitale Waren anbieten oder erbringen, unterliegen ab dem 2. Juni 2025, wenn die Mehrwertsteuerpflicht beginnt, alle der 12%igen Mehrwertsteuer. Da das Datum des Inkrafttretens der Vorschriften näher rückt, sollten alle betroffenen Unternehmen ihre Ressourcen darauf verwenden, ihre Verpflichtungen zu ermitteln.
Quelle: Philippinische Steuerbehörde (Bureau of Internal Revenue), KPMG, Mehrwertsteuerüber

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