Ukraine VAT Registration Update: Neue Regeln und Formulare

Die ukrainische Regierung und die Finanzämter waren in letzter Zeit sehr aktiv, indem sie mehrere Vorschriften und Verordnungen aktualisiert und Leitlinien und Erläuterungen zu bestimmten Fragen herausgegeben haben, z. B. zur Verantwortung der Steuerzahler für die Abgabe falscher MwSt-Erklärungen und zu den Dokumenten, die mit den Anträgen auf MwSt-Registrierung eingereicht werden müssen.
Im Rahmen dieser Änderungen und Aktualisierungen hat das Finanzministerium Änderungen an der Verordnung über die Registrierung von Steuerpflichtigen für Mehrwertsteuerzwecke genehmigt.
Geänderte Regeln für die Mehrwertsteuerregistrierung
Nach den neuen Vorschriften, die am 31. Oktober in Kraft getreten sind, können sich Steuerpflichtige freiwillig für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn sie eine Änderung im Unternehmensregister beantragen, und sie können sich freiwillig für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn sie ein Unternehmen gründen und registrieren lassen.
Diese Aktualisierungen wurden aufgrund von Unstimmigkeiten zwischen mehreren Gesetzen vorgenommen, darunter das Gesetz über die Besteuerung von Waren, die im internationalen Post- und Expressversand befördert werden, die Besteuerung von Banken und anderen Steuerzahlern und die Verbesserung der Online-Kommunikation mit Steuerzahlern.
Darüber hinaus wurde die Liste der Steuerzahler, die zur Berechnung und Zahlung der Mehrwertsteuer verpflichtet sind, um Postbetreiber und Expressdienstleister erweitert, wenn die Waren im Rahmen internationaler Post- und Expresssendungen in die Ukraine eingeführt werden.
Im Zuge der Umsetzung der Änderungen wurden auch mehrere Verfahren geändert, darunter ein Verfahren zur Festlegung der Steuernummern der Steuerpflichtigen, ein Verfahren zur Aufhebung von Entscheidungen über die Mehrwertsteuerregistrierung und ein Verfahren zur Erstellung und Bereitstellung von Auszügen aus dem Register der Mehrwertsteuerpflichtigen in elektronischer Form.
In diesem Zusammenhang wurden auch mehrere Formulare aktualisiert, nämlich der Antrag auf Registrierung eines Steuerpflichtigen, der Antrag auf Aufhebung der Registrierung, die Entscheidung über die Aufhebung der Registrierung, der Antrag auf Erteilung eines Auszugs aus dem Register der Steuerpflichtigen und das Formular für die Bescheinigung aus dem Register der Steuerpflichtigen.
Schlussfolgerung
Post- und Expressdienstleister, die internationale und Expresssendungen von Importgütern durchführen, sollten sich mit den neuen Regeln und Vorschriften vertraut machen, da sie nun der Mehrwertsteuer auf diese Einfuhren unterliegen. Neben Postbetreibern und Expressdienstleistern sollten auch andere Steuerpflichtige wissen, dass die neuen Formulare für die Mehrwertsteueran- und -abmeldung verwendet werden.
Schließlich wird durch diese Änderungen der Zugang zu den Auszügen aus dem Register der Steuerpflichtigen wesentlich erleichtert, da sie elektronisch abgerufen werden können.
Quelle: Debit-Credit - Welche Dokumente sind mit dem Registrierungsantrag einzureichen?, Debit-Credit - Haftung für die Verletzung des Verfahrens zur Abgabe der Mehrwertsteuererklärung, Debit-Credit - Ab 30. Oktober ist die aktualisierte Verordnung über die Registrierung von Mehrwertsteuerpflichtigen in Kraft

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