Kolumbien 2026 Notfall-Steuerreform: Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und Konsumsteuern

Im Rahmen der während des wirtschaftlichen Notstands gewährten Sonderbefugnisse hat die kolumbianische Regierung ein Dekret erlassen, mit dem vorübergehende Steuermaßnahmen eingeführt werden, die bis 2026 gelten sollen. Obwohl die Rechtmäßigkeit dieser Notstandserklärung weithin in Frage gestellt wird, wird die Gültigkeit der Entscheidung derzeit vor dem Verfassungsgericht geprüft, und obwohl der Kongress den Vorschlag der Regierung im Jahr 2025 abgelehnt hat, treibt die Regierung die Steuerreform voran.
Wichtigste Maßnahmen in Bezug auf Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuer und Verbrauchssteuer
Im Rahmen der im wirtschaftlichen Notstand beschlossenen Steuermaßnahmen unterliegen Online-Glücksspiele in Kolumbien im Jahr 2026 einer Mehrwertsteuer von 19 %, die auf den Bruttospieleinnahmen berechnet wird, definiert als die Summe aller platzierten Wetten abzüglich der ausgezahlten Gewinne. Diese Änderung der Mehrwertsteuerberechnung stellt eine erhebliche Abweichung von den bis zum 31. Dezember 2025 geltenden Regeln dar, nach denen die Mehrwertsteuer auf der Grundlage der von den Spielern auf ihre Konten bei den Glücksspielanbietern eingezahlten Beträge berechnet wurde.
Der Mehrwertsteuersatz von 19 % gilt auch für Spirituosen, Wein und ähnliche alkoholische Getränke und ersetzt den zuvor geltenden ermäßigten Satz von 5 %. Darüber hinaus unterliegen diese Produkte einer Verbrauchsteuer, die aus einer spezifischen Steuer von 750 COP (0,20 USD) pro 750-cc-Behälter für jeden Alkoholgehalt oder einem proportionalen Betrag für unterschiedliche Volumina besteht, sowie einer Ad-valorem-Verbrauchsteuer von 30 %, die auf den Endverbraucherpreis berechnet wird.
Zigaretten und Tabakwaren sind ebenfalls von der Steuerreform 2026 betroffen. Sie unterliegen einer Verbrauchsteuer, die sich aus zwei Elementen zusammensetzt: einer spezifischen Steuer von 11.200 COP (3 USD) pro Packung mit 20 Zigaretten oder einem proportionalen Betrag bzw. 891 COP (0,24 USD) pro Gramm für geschnittenen oder ähnlichen Tabak, zusammen mit einem Aufschlag von 10 %, der auf den Endverbraucherpreis oder im Falle von geschnittenem Tabak auf die spezifische Steuerkomponente berechnet wird.
Die Mehrwertsteuerbefreiung für Kurier- und Eilsendungen wurde erheblich eingeschränkt und gilt nur noch für Sendungen im Wert von bis zu 50 USD, gegenüber dem bisherigen Schwellenwert von 200 USD. Gleichzeitig werden die Verbrauchsteuersätze für ausgewählte Waren erhöht, und zwar von 8 % auf 19 % für Motorräder mit einer bestimmten Hubraumgröße sowie für Yachten und andere Freizeit- oder Sportboote und von 16 % auf 19 % für bestimmte Fahrzeuge und Pick-up-Trucks mit einem FOB-Wert von 30.000 USD oder mehr sowie für bestimmte Flugzeuge.
Fazit
Die Maßnahmen in Bezug auf Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuer und Verbrauchsteuern sind nur ein Teil der Steuerreform, die Neuerungen bei der Körperschaftsteuer, der Eigenkapitalsteuer und der Steuer auf bestimmte Kohlenwasserstoff- und Kohleverkäufe mit sich bringt und eine neue Normalisierungssteuer einführt. Dennoch sollten betroffene Steuerpflichtige die bevorstehenden Entscheidungen des Verfassungsgerichts genau beobachten, da dessen Überprüfung dieser Maßnahmen deren Gültigkeit und Anwendung erheblich beeinflussen könnte.
Quelle: EY
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