Kolumbien klärt Steuerregeln für digitale Plattformen

Nach der Veröffentlichung des Beschlusses zur Einführung der Meldepflicht für digitale Plattformen im Dezember 2024 hat die kolumbianische Steuerbehörde (DIAN) im September 2025 einen weiteren Beschluss zur Änderung des Beschlusses veröffentlicht. Darin wurden auch die Bedeutungen bestimmter Schlüsselbegriffe und Definitionen geklärt. Darüber hinaus wurden mit dem jüngsten Beschluss die Kriterien für die Berichterstattung geändert und der nationale Rahmen an die internationalen Standards angepasst.
Auswirkungen auf Betreiber von digitalen Plattformen
Die jüngste Entschließung unterscheidet zwischen zwei Kategorien von Betreibern digitaler Plattformen für Steuerzwecke. Bei der ersten Gruppe handelt es sich um gebietsansässige oder inländische Betreiber digitaler Plattformen mit einer ständigen Niederlassung (PE) oder einem tatsächlichen Verwaltungssitz (ESA) in Kolumbien. Diese Betreiber digitaler Plattformen unterliegen den inländischen Steuerpflichten.
Die zweite Gruppe bezieht sich auf gebietsfremde oder ausländische Betreiber digitaler Plattformen, die weder in Kolumbien ansässig sind noch eine ESA in Kolumbien oder in einem teilnehmenden Land haben. Diese Betreiber erleichtern jedoch die sogenannten qualifizierten Tätigkeiten, an denen in Kolumbien steuerlich ansässige Verkäufer beteiligt sind. Gemäß dem Beschluss müssen diese nicht ansässigen Betreiber einen jährlichen Informationsbericht an das DIAN übermitteln, wobei der erste Berichtszeitraum das vierte Quartal 2025 ist. Folglich ist der erste Fälligkeitstermin für die Einreichung von Steuererklärungen der 27. Februar 2026.
Die Definition der qualifizierten Tätigkeiten umfasst drei Hauptelemente: die Erbringung qualifizierter Dienstleistungen für lokale Verbraucher, die Lieferung von Waren durch ansässige Verkäufer und die Vermietung von in Kolumbien gelegenen Immobilien. Qualifizierte Dienstleistungen hingegen sind Tätigkeiten, die gegen Entgelt erbracht werden, einschließlich der Vermietung von Immobilien und Transportmitteln, persönliche Dienstleistungen und alle anderen Dienstleistungen, die in den geltenden Vorschriften als meldepflichtig definiert sind.
Schlussfolgerung
Wie das DIAN klarstellt, müssen Betreiber digitaler Plattformen, die nicht in ihrem Land ansässig sind, Informationen wie die Steueridentifikationsnummer des Verkäufers, die Kennung des Finanzkontos und die Gerichtsbarkeit des steuerlichen Wohnsitzes, den Gesamtbetrag der relevanten Transaktionen, die Anzahl der qualifizierten Tätigkeiten und alle Gebühren, Provisionen oder einbehaltenen Steuern elektronisch in XML über das Portal der Steuerbehörde melden. Wer der Aufforderung nicht nachkommt, riskiert eine Strafe von bis zu 97.000 USD.
Quelle: Kolumbianische Steuerbehörde (DIAN), KPMG, PwC
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