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Polen bestätigt KSeF-Umsetzungszeitplan für obligatorische elektronische Rechnungsstellung im Jahr 2026

April 15, 2025
Polen bestätigt KSeF-Umsetzungszeitplan für obligatorische elektronische Rechnungsstellung im Jahr 2026
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Der Umsetzungsprozess der obligatorischen elektronischen B2B-Rechnungsstellung begann 2023, als der polnische Präsident das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen unterzeichnete. Obwohl der damalige Umsetzungsplan vorsah, dass ab Juli 2024 alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen das nationale System für elektronische Rechnungen (KSeF) nutzen sollten, um elektronische Rechnungen auszustellen und zu empfangen, gab es bei der Umsetzung des Systems viele Herausforderungen und Verzögerungen.

Am 31. März 2025 veröffentlichte das polnische Finanzministerium eine Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zum Umsetzungszeitplan, in der die wichtigsten Daten und Schritte hervorgehoben werden.

Schlüsseldaten des Umsetzungszeitplans

Das Finanzministerium betonte, dass die Entwicklung des KSeD eine Priorität sei und dass die Überprüfung der rechtlichen Dokumente und die ständige Kommunikation mit den wichtigsten Interessengruppen von entscheidender Bedeutung seien. In seiner Antwort betonte das Ministerium, dass es keine Pläne gebe, das Inkrafttreten des obligatorischen KSeF zu verschieben.

Darüber hinaus bestätigte das Ministerium, dass ab dem 1. Februar 2026 große Steuerpflichtige, deren Umsatz 200 Mio. PLN (rund 47 Mio. EUR) übersteigt, elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen müssen. Andere Gruppen von Steuerpflichtigen müssen die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung ab dem 1. April 2026 erfüllen.

Bevor die Vorschriften für die obligatorische elektronische B2B-Rechnung in Kraft treten, wird der Ministerrat die überarbeitete Fassung des Gesetzentwurfs im zweiten Quartal 2025 statt wie ursprünglich geplant im ersten Quartal 2025 prüfen. Das Ministerium erklärte, dass eine weitere Runde öffentlicher Konsultationen möglich ist, bevor die Gesetzgebung dem Unterhaus des Parlaments zur Debatte und Genehmigung vorgelegt wird.

Schlussfolgerung

Wenn die Steuerpflichtigen bis zu diesem Zeitpunkt nicht die notwendigen Schritte zur Vorbereitung auf die obligatorischen E-Invoicing-Vorschriften unternommen haben, ist die Bestätigung des Finanzministeriums, dass es keine weiteren Verzögerungen geben wird, ein Zeichen dafür, dass sie mit den Vorbereitungen auf die unvermeidlichen Änderungen beginnen sollten.

In Anbetracht der derzeitigen Situation hat die polnische Regierung jedoch nur wenig Zeit, um alle erforderlichen Rechtsvorschriften zu prüfen, zu verabschieden und zu verkünden. Das langsame Entwicklungstempo könnte besonders für große Unternehmen und ausländische Firmen problematisch sein.

Quelle: Ministerium der Finanzen, EY, Mehrwertsteuerüber


Was ist der KSeF und warum ist er für Unternehmen in Polen wichtig?
KSeF ist das nationale System zur elektronischen Rechnungsstellung in Polen, das ab 2026 für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen verpflichtend sein wird, elektronische Rechnungen auszustellen und zu empfangen.
Wann beginnt die obligatorische elektronische Rechnungsstellung für Unternehmen in Polen?
Die obligatorische elektronische Rechnungsstellung über den KSeF wird für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 200 Mio. PLN im Februar 2026 beginnen, und alle mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen müssen bis April 2026 damit beginnen.
Welche Unternehmen sind verpflichtet, das KSeF-System zu nutzen?
Große Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 200 Mio. PLN müssen den KSeF ab Februar 2026 nutzen, alle anderen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen müssen ihn bis April 2026 nutzen.
Gibt es Verzögerungen bei der Einführung des KSeF-Systems?
Trotz anfänglicher Verzögerungen hat das Finanzministerium bestätigt, dass die obligatorische Umsetzung des KSeF wie geplant erfolgen wird und keine weiteren Verschiebungen zu erwarten sind.
Welche Schritte sollten Unternehmen unternehmen, um sich auf die Umsetzung des KSeF vorzubereiten?
Die Unternehmen sollten die Rechtsvorschriften überprüfen, ihre Rechnungsstellungssysteme aktualisieren und sicherstellen, dass sie für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung ab 2026 gerüstet sind.
Wie sieht der Zeitplan für die Überprüfung des Gesetzentwurfs für den KSeF aus?
Der Gesetzesentwurf wird im zweiten Quartal 2025 vom Ministerrat überarbeitet und öffentlich konsultiert, bevor er dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt wird.
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