Polen bestätigt KSeF-Umsetzungszeitplan für obligatorische elektronische Rechnungsstellung im Jahr 2026
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Der Umsetzungsprozess der obligatorischen elektronischen B2B-Rechnungsstellung begann 2023, als der polnische Präsident das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen unterzeichnete. Obwohl der damalige Umsetzungsplan vorsah, dass ab Juli 2024 alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen das nationale System für elektronische Rechnungen (KSeF) nutzen sollten, um elektronische Rechnungen auszustellen und zu empfangen, gab es bei der Umsetzung des Systems viele Herausforderungen und Verzögerungen.
Am 31. März 2025 veröffentlichte das polnische Finanzministerium eine Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zum Umsetzungszeitplan, in der die wichtigsten Daten und Schritte hervorgehoben werden.
Schlüsseldaten des Umsetzungszeitplans
Das Finanzministerium betonte, dass die Entwicklung des KSeD eine Priorität sei und dass die Überprüfung der rechtlichen Dokumente und die ständige Kommunikation mit den wichtigsten Interessengruppen von entscheidender Bedeutung seien. In seiner Antwort betonte das Ministerium, dass es keine Pläne gebe, das Inkrafttreten des obligatorischen KSeF zu verschieben.
Darüber hinaus bestätigte das Ministerium, dass ab dem 1. Februar 2026 große Steuerpflichtige, deren Umsatz 200 Mio. PLN (rund 47 Mio. EUR) übersteigt, elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen müssen. Andere Gruppen von Steuerpflichtigen müssen die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung ab dem 1. April 2026 erfüllen.
Bevor die Vorschriften für die obligatorische elektronische B2B-Rechnung in Kraft treten, wird der Ministerrat die überarbeitete Fassung des Gesetzentwurfs im zweiten Quartal 2025 statt wie ursprünglich geplant im ersten Quartal 2025 prüfen. Das Ministerium erklärte, dass eine weitere Runde öffentlicher Konsultationen möglich ist, bevor die Gesetzgebung dem Unterhaus des Parlaments zur Debatte und Genehmigung vorgelegt wird.
Schlussfolgerung
Wenn die Steuerpflichtigen bis zu diesem Zeitpunkt nicht die notwendigen Schritte zur Vorbereitung auf die obligatorischen E-Invoicing-Vorschriften unternommen haben, ist die Bestätigung des Finanzministeriums, dass es keine weiteren Verzögerungen geben wird, ein Zeichen dafür, dass sie mit den Vorbereitungen auf die unvermeidlichen Änderungen beginnen sollten.
In Anbetracht der derzeitigen Situation hat die polnische Regierung jedoch nur wenig Zeit, um alle erforderlichen Rechtsvorschriften zu prüfen, zu verabschieden und zu verkünden. Das langsame Entwicklungstempo könnte besonders für große Unternehmen und ausländische Firmen problematisch sein.
Quelle: Ministerium der Finanzen, EY, Mehrwertsteuerüber

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