Polen setzt die Steuervorschriften DAC7, DAC8 und DAC9 um
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Am 25. Juli 2025 leitete das polnische Finanzministerium eine öffentliche Konsultation zu dem Gesetz ein, in dem die Einführung mehrerer EU-Richtlinien und OECD-Meldevorschriften und -Anforderungen im Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch (AIA) vorgeschlagen wird.
Diese Maßnahme des Finanzministeriums ist ein Beweis für die Bemühungen Polens, sich an die sich entwickelnden internationalen Steuerstandards anzupassen und die Verwaltungszusammenarbeit zu stärken, was den wachsenden globalen Fokus auf Transparenz bei digitalen und grenzüberschreitenden Transaktionen widerspiegelt.
Vorgeschlagene Maßnahmen des Gesetzes
Das Gesetz sieht die Einführung des obligatorischen automatischen Informationsaustauschs im Rahmen der zweiten Säule der EU und die Einführung von Meldepflichten im Rahmen des Crypto-Asset Reporting Framework der OECD vor. Genauer gesagt schlägt das Gesetz die Umsetzung der Richtlinie 2021/514 des EU-Rates über den AIA für Betreiber digitaler Plattformen, bekannt als DAC7, und der Richtlinie 2023/2226 des EU-Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung oder DAC8 vor.
Darüber hinaus schlägt das Gesetz die Umsetzung der Richtlinie 2025/872 des EU-Rates über ein standardisiertes digitales Format für den Informationsaustausch im Rahmen der zweiten Säule (DAC9) vor. Darüber hinaus legt das Gesetz den 30. Juni als Frist für die Übermittlung der erforderlichen Daten aus dem vorangegangenen Berichtsjahr über die Nutzer von Krypto-Anlagen fest. Das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens ist der 1. Januar 2026, während alle wichtigen Interessengruppen bis zum 18. August 2025 Zeit haben, ihre Kommentare und Anmerkungen zum vorgeschlagenen Gesetzestext einzureichen.
Darüber hinaus enthält das Schreiben des Finanzministeriums zur öffentlichen Konsultation auch einen Verweis auf ein Ersuchen an die Abteilung für EU-Recht in der Kanzlei des Premierministers, eine Stellungnahme zur Vereinbarkeit des Entwurfs mit dem EU-Recht zu erstellen.
Schlussfolgerung
Die Umsetzung der DAC 7-, DAC 8- und DAC 9-Regelungen ist nur eine Frage der Formalität. Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation ist zu erwarten, dass das vorgeschlagene Gesetz verabschiedet und in Kraft gesetzt wird. Da die Abteilung für das Recht der Europäischen Union jedoch eine Stellungnahme zur Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften und -Verordnungen abgeben muss, kann der Gesetzestext noch überarbeitet werden. Daher sollten alle Betroffenen abwarten, bis die endgültige Fassung des Gesetzestextes im Amtsblatt veröffentlicht wird, um alle wichtigen Daten zu bestätigen.
Quelle: Bloomberg, Polnisches Finanzministerium

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