Polen - Stand des B2B-Projekts zur elektronischen Rechnungsstellung

Im August 2023 unterzeichnete der Präsident der Republik Polen das Gesetz zur Änderung der Steuer auf Waren und Dienstleistungen, das unter anderem die obligatorische Verwendung elektronischer Rechnungen vorsieht. Dem Plan zufolge müssen alle in Polen ansässigen Unternehmen, einschließlich KMU, das KSeF-System einführen.
Der geplante Zeitplan sah vor, dass ab Juli 2024 alle mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen das KSeF-System für die Ausstellung und den Empfang elektronischer Rechnungen nutzen würden. Für Unternehmen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, sollte diese Verpflichtung ab Januar 2025 gelten.
Der Verlauf der Einführung der Verordnung
Am 27. November 2023 kündigte das polnische Finanzministerium (MoF) den Beginn der Beratungen über zwei Durchführungsgesetze zur allgemeinen Anwendung des KSeF ab 1. Juli 2024 an. Bei dieser Gelegenheit veröffentlichte das Finanzministerium den Entwurf einer Verordnung über die Nutzung des nationalen elektronischen Rechnungssystems und den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausstellung von Rechnungen. Die erste Anhörung war für den 18. Dezember 2023 vorgesehen.
Die Einführung des KSeF wurde Anfang 2024 verschoben, da zahlreiche kritische Fehler im System festgestellt wurden. Es folgten mehrere Konsultationen vom 16. Februar bis zum 1. März 2024, die zu weiteren Änderungen des Systems führten, die am 3. April 2024 bekannt gegeben wurden, sowie neue Konsultationen im April zu den Entwürfen für gesetzliche Lösungen für das obligatorische KSeF.
Nach Abschluss der öffentlichen Konsultationen und einer externen Prüfung des KSeF kündigte das Finanzministerium an, dass die Umsetzung des Systems in zwei Phasen erfolgen werde.
Derzeitiger rechtlicher Rahmen
Am 5. Juni 2024 unterzeichnete der Präsident der Republik Polen Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes und verlängerte damit offiziell die Frist für die Einführung der obligatorischen KSeF und bestätigte, dass diese in zwei Phasen erfolgen wird:
1. Februar 2026 - Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 200 Millionen PLN (ca. 46 Millionen EUR) im Jahr 2025,
1. April 2026 - alle anderen Unternehmen.
Darüber hinaus stellte das MoF die Produktionsversion der KSeF-Mobilanwendung zur Verfügung, die die Ausstellung von Grundrechnungen in KSeF und deren Korrekturen auf einem Smartphone sowie die Ansicht der eingegangenen und ausgestellten Rechnungen ermöglicht.
Nach dieser Ankündigung wurde eine weitere KSeF-Konsultationssitzung vom Finanzministerium und der Nationalen Steuerverwaltung (KAS) abgehalten, um alle Ergebnisse der vorangegangenen Konsultationen zu präsentieren, einen Zeitplan zu veröffentlichen und mit den Teilnehmern Schritte zur weiteren Vereinfachung und Einführung neuer Funktionen des Systems zu erörtern, z. B:
Ermöglichung des Versands von Rechnungsanhängen für Branchen, die Rechnungen mit einem komplexen Datenumfang ausstellen,
Änderung der logischen Struktur der elektronischen Rechnungen, auch in Bezug auf die Regeln für die Angabe der Zahlungsfrist,
Angleichung der KSeF-Umgebungen - vollständige Implementierung der "Business"-Funktionalitäten - Ausstellung von Rechnungen in KSeF im Zielmodell, jedoch ohne Änderung der Pflichten der Steuerzahler.
Fazit
Während des gesamten Prozesses, von der Ankündigung des Plans zur Einführung des KSeF-Systems bis hin zum endgültigen Zeitplan, hat Polen ein starkes Engagement gezeigt, seine Pläne durchzuhalten und die Öffentlichkeit und die Akteure einzubeziehen, die diese Veränderungen am stärksten spüren werden.
Der derzeitige Zeitplan ermöglicht es allen Unternehmen, diese Änderungen zu übernehmen, und gibt ihnen zusätzliche Zeit, sich auf die Erfüllung der obligatorischen E-Invoicing-Anforderungen vorzubereiten.

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