Schwedische Mehrwertsteuerrichtlinien für steuerpflichtige Umsätze an Arbeitnehmer: Marktwert und Bewertungskriterien

Im Anschluss an das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts hat die schwedische Steuerbehörde Leitlinien zu der Frage veröffentlicht, ob Umsätze zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer in die wirtschaftliche Tätigkeit einzubeziehen sind und ob die Steuerbemessungsgrundlage neu bewertet werden muss.
Die Leitlinien enthalten auch ein Bewertungskriterium für die Bestimmung der anwendbaren Mehrwertsteuervorschriften für steuerpflichtige Umsätze zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Bewertungskriterien und ihre Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen
Die Steuerbehörde betonte, dass eine Beurteilung vorgenommen werden muss, wenn ein steuerpflichtiger Umsatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von denjenigen abweicht, die typischerweise zur wirtschaftlichen Tätigkeit des Arbeitgebers als Steuerpflichtiger gehören.
Bei der Beurteilung der steuerpflichtigen Umsätze zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ist zu prüfen, ob die zusätzlichen Umsätze mit einer solchen Kontinuität und Häufigkeit erfolgen, dass sie eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen könnten, wenn keine andere wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird.
Wird dies bejaht, sind diese Umsätze in die wirtschaftliche Tätigkeit einzubeziehen. Ist dies jedoch nicht der Fall, muss die zweite Frage beantwortet werden. Die zweite Frage lautet, ob diese Umsätze mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden sind und ob sie in diese einzubeziehen sind.
Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern Waren oder Dienstleistungen zu Preisen zur Verfügung, die unter dem Marktwert liegen, wird die Steuerbemessungsgrundlage im Allgemeinen auf der Grundlage des Marktwerts berechnet. Wenn der Arbeitgeber jedoch nachweisen kann, dass der Preis angemessen ist und den Marktwert widerspiegelt, kann er die Anwendung dieser Regel vermeiden.
Der Begriff Marktwert beschreibt den Betrag, den der Arbeitnehmer an einen unabhängigen oder dritten Verkäufer oder Dienstleister im Land für dieselben Waren oder Dienstleistungen in einer vergleichbaren Transaktion zahlen müsste. In seltenen Fällen, in denen es keine vergleichbaren Transaktionen gibt, sind die Kosten des Arbeitgebers für die Bereitstellung der Waren oder Dienstleistungen der Marktwert.
Schlussfolgerung
Die von der schwedischen Steuerbehörde veröffentlichten Leitlinien und Bewertungskriterien liefern den Steuerpflichtigen wertvolle Informationen darüber, wie sie steuerpflichtige Umsätze zwischen ihnen und ihren Arbeitnehmern bewerten und behandeln müssen, und helfen ihnen, Streitigkeiten mit der Steuerbehörde zu vermeiden.
Die Marktwertregel stellt sicher, dass die Steuerpflichtigen die Steuerbemessungsgrundlage korrekt berechnen, wenn sie ihren Arbeitnehmern Waren oder Dienstleistungen liefern. Darüber hinaus dürfte die Festlegung dieser Regeln eine Untererfassung verhindern und so zu höheren Mehrwertsteuereinnahmen beitragen.
Quelle: Schwedische Steuerbehörde

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