Im vergangenen Jahr verabschiedete die slowakische Regierung Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, die den Umsatzsteuer-Regelsatz von 20 % auf 23 % anhoben. Für Grundnahrungsmittel und Arzneimittel wurde ein neuer ermäßigter Umsatzsteuersatz von 19 % eingeführt und der bestehende ermäßigte Satz von 10 % abgeschafft.

Der neue Umsatzsteuer-Regelsatz trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Das slowakische Parlament hat jedoch bereits neue Änderungen des Umsatzsteuergesetzes vorbereitet, die unter anderem die Rückkehr zum vorherigen Umsatzsteuer-Regelsatz vorschlagen.

Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen des Umsatzsteuergesetzes

Die Änderungen zur Rückführung des Umsatzsteuer-Regelsatzes auf 20 % wurden nach regierungskritischen Protesten und unter dem Druck von Oppositionsabgeordneten vorgeschlagen. Mit dem neuen Umsatzsteuer-Regelsatz hat die Slowakei einen der höchsten Umsatzsteuersätze der EU, und nur wenige EU-Länder haben höhere Sätze.

Die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes schlagen jedoch mehr als nur diese Änderung vor. Sie sehen außerdem vor, den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 5 % für bestimmte Produkte bis Juli 2025 zu verlängern und den Schwellenwert für die Umsatzsteuer-Registrierung auf 75.000 EUR anzuheben.

Werden die Änderungen gebilligt und verabschiedet, ist dies die zweite Änderung des Umsatzsteuer-Regelsatzes und des Registrierungsschwellenwerts innerhalb von weniger als einem Jahr. Die Debatte darüber, ob diese Änderungen gebilligt werden sollten, dauert jedoch an. Zudem könnten bei der Entscheidung über die Einführung neuer Regeln weitere Vorschläge gemacht werden.

Fazit

Da der politische Druck steigt und die Stimmen gegen die Politik des Premierministers lauter werden, ist zu erwarten, dass einige Änderungen verabschiedet werden, die den slowakischen Bürgern und der Wirtschaft finanzielle Entlastung bringen könnten.

Dennoch sollten von diesen möglichen Änderungen betroffene Privatpersonen und Unternehmen die Entwicklung der Lage verfolgen. Werden sie verabschiedet, müssen die Steuerpflichtigen ihre Buchhaltungs- und Rechnungssysteme anpassen. Zudem könnte die Änderung des Schwellenwerts für die Umsatzsteuer-Registrierung dazu führen, dass viele Steuerpflichtige eine Abmeldung aus dem Umsatzsteuersystem beantragen, wenn sie dies als beste Option für ihr Unternehmen ansehen.

Quelle: Parliamentary Press Release 664, Parliamentary Press Release 687, VATabout, AnswerConnect