Slowakei erwägt unter wirtschaftlichem Druck die Rückkehr zum Standard-Mehrwertsteuersatz von 20 %
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Im vergangenen Jahr hat die slowakische Regierung Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet, mit denen der normale Mehrwertsteuersatz von 20 % auf 23 % erhöht wurde. Ein neuer ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 19 % wurde für lebenswichtige Lebensmittel und Medikamente eingeführt, wodurch der bisherige ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 10 % abgeschafft wurde.
Der neue Standard-Mehrwertsteuersatz trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Das slowakische Parlament hat jedoch bereits neue Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes vorbereitet, die unter anderem die Rückkehr zum früheren Mehrwertsteuer-Normalsatz vorsehen.
Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes
Die Änderungen, die eine Rückkehr zum Standard-Mehrwertsteuersatz von 20 % vorsehen, wurden nach den regierungsfeindlichen Protesten und unter dem Druck der oppositionellen Gesetzgeber vorgeschlagen. Mit dem neuen Mehrwertsteuer-Normalsatz hat die Slowakei einen der höchsten Mehrwertsteuersätze in der EU, während nur wenige EU-Länder höhere Sätze haben.
Die Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes sehen jedoch mehr als nur diese Änderung vor. Sie schlagen auch vor, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5 % auf bestimmte Produkte bis Juli 2025 zu verlängern und die Schwelle für die Mehrwertsteuerregistrierung auf 75.000 EUR anzuheben.
Sollten die Änderungen angenommen werden, wäre dies die zweite Änderung des Mehrwertsteuer-Normalsatzes und der Registrierungsschwelle in weniger als einem Jahr. Die Debatte darüber, ob diese Änderungen angenommen werden sollen, ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Außerdem könnten bei der Entscheidung über die Einführung neuer Vorschriften weitere Vorschläge gemacht werden.
Schlussfolgerung
Da der politische Druck zunimmt und die Stimmen gegen die Politik des Premierministers lauter werden, ist zu erwarten, dass einige Änderungen, die den slowakischen Bürgern und der Wirtschaft finanzielle Erleichterungen bringen könnten, angenommen werden.
Dennoch sollten Privatpersonen und Unternehmen, die von diesen potenziellen Änderungen betroffen sind, die Entwicklung der Situation beobachten. Im Falle einer Verabschiedung müssen die Steuerpflichtigen ihre Buchführungs- und Rechnungsstellungssysteme anpassen. Darüber hinaus könnte die Änderung des Schwellenwerts für die Mehrwertsteuerregistrierung dazu führen, dass viele Steuerpflichtige eine Abmeldung vom Mehrwertsteuersystem beantragen, wenn sie dies als die beste Option für ihr Unternehmen ansehen.
Quelle: Parlamentarische Pressemitteilung 664, Parlamentarische Pressemitteilung 687, VATabout, AntwortVerbindung

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