Landesführer - Mehrwertsteuer in der Slowakei

Standard VAT Rate | Reporting Frequency | VAT Rate for ESS | Digital Reporting | Reporting Currency | |
---|---|---|---|---|---|
20% | Monthly | 20% | Domestic | Control Statements | EUR |
Non-Resident | Control Statements |
Mehrwertsteuer in der Slowakei - Drei Arten von Sätzen
In der Slowakei gibt es drei Arten von Mehrwertsteuersätzen:
Der normale Mehrwertsteuersatz,
Ermäßigte Mehrwertsteuersätze,
Null-Mehrwertsteuersatz.
Slovakia VAT Rate | Type | Applicability |
---|---|---|
20% | Stan0 This applies to all taxable supplies in the country, imports, and intra-community acquisitions; | |
10% | Reduced VAT Rate | Applies to the print version of books, newspapers or carried on a physical medium, supply of different kinds of foods, accommodation service. |
5% | Reduced VAT Rate | Applies to the renovation of the property, transfer of building, or part of the building. |
0% | Zero VAT Rate | This applies to specific intra-community acquisitions for some type of food and export. |
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in den slowakischen Regionen?
Im Gegensatz zu anderen Ländern der Europäischen Union (EU), wie Frankreich, Italien oder Spanien, das slowakische Mehrwertsteuergesetz keine Regionen mit einem speziellen slowakischen Mehrwertsteuersatz.
Schwellenwert für die MwSt-Registrierung
Das slowakische Mehrwertsteuergesetz und die von der slowakischen Regierung und der Steuerbehörde zur Verfügung gestellten erläuternden Leitlinien geben Auskunft über die Registrierungsschwelle für die Mehrwertsteuer in der Slowakei.
Die slowakische MwSt-Registrierungsschwelle für inländische Unternehmen liegt bei 49.790 EUR für 12 aufeinanderfolgende Monate. Im Gegensatz dazu gibt es in der Slowakei keine Registrierungsschwelle für ausländische Unternehmen, die in der Slowakei tätig sind.
Darüber hinaus gibt es auch keine Registrierungsschwelle für Nicht-EU-Lieferanten von elektronisch erbrachten Dienstleistungen.
Für den innergemeinschaftlichen Fernabsatz von Waren und B2C-Dienstleistungen gilt nach slowakischem Recht ein auf EU-Ebene harmonisierter Schwellenwert von 10.000 EUR.
Arten von steuerpflichtigen Tätigkeiten in der Slowakei
Wenn Einzelpersonen oder Unternehmen selbständig eine der als steuerpflichtig definierten Tätigkeiten ausüben, gelten sie als Steuerpflichtige. Zu diesen Tätigkeiten gehören die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen in der Slowakei gegen Entgelt, die Entgegennahme von Dienstleistungen mit Verlagerung der Steuerschuldnerschaft sowie die Ausfuhr und Einfuhr von Waren.
Verfahren der Mehrwertsteuerregistrierung
Das Registrierungsverfahren in der Slowakei ist sowohl für inländische als auch für ausländische Unternehmen festgelegt. Es umfasst die einzureichenden Dokumente, Fristen und Ausnahmen.
Mehrwertsteuerregistrierung in der Slowakei für inländische Unternehmen
Privatpersonen und Unternehmen müssen bei der Steuerbehörde einen Antrag stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen, um das Registrierungsverfahren für Mehrwertsteuerzwecke in der Slowakei abzuschließen. Die Steuerbehörde sollte das Registrierungsverfahren innerhalb von 21 Tagen nach Eingang des Antrags abschließen.
Eine besondere Anforderung in diesem Verfahren ist, dass alle Antragsteller, die sich für Mehrwertsteuerzwecke registrieren lassen, auch Informationen über alle ausländischen und slowakischen Bankkonten, die für Geschäftszwecke genutzt werden, vorlegen müssen.
Inländische Unternehmen können sich registrieren lassen für MEHRWERTSTEUER freiwillig registrieren lassen. Bei Überschreiten des Schwellenwerts sollten sie jedoch 20 Tage nach Ende des Kalendermonats die obligatorische MwSt-Registrierung einleiten.
Slowakische Mehrwertsteuerregistrierung für ausländische Unternehmen
Nach slowakischem Recht gelten ausländische Unternehmen als solche ohne feste Niederlassung oder Standort in der Slowakei. Da für ausländische Unternehmen kein Schwellenwert für die MwSt-Registrierung gilt, sollten sie sich für MwSt-Zwecke registrieren lassen, bevor sie in der Slowakei steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben.
Die slowakische Steuerbehörde hat eine kürzere Frist für den Abschluss des Registrierungsverfahrens für ausländische Unternehmen als für inländische. Sobald der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht wurde, hat die Steuerbehörde sieben Tage Zeit, um das Verfahren abzuschließen.
Ausländische Unternehmen sollten dem Antrag Dokumente beifügen, darunter ein originales oder notariell beglaubigtes und ins Slowakische übersetztes Dokument aus dem Handelsregister sowie eine notariell beglaubigte und übersetzte Vollmacht, wenn die Unternehmen gesetzliche Vertreter mit der Durchführung dieses Verfahrens beauftragen.
Ausgenommen von dieser Regel sind Dokumente in tschechischer Sprache, für die eine Übersetzung und notarielle Beglaubigung der Dokumente nicht erforderlich ist.
Mehrwertsteuererklärungen in der Slowakei
Der Standardzeitraum für die Abgabe von Mehrwertsteuererklärungen in der Slowakei ist monatlich über die elektronische Plattform der slowakischen Steuerbehörden. Die Frist für die Einreichung der Mehrwertsteuererklärungen ist der 25. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.
Strafen für die Nichtabgabe von Steuererklärungen
Je nach Art des Verstoßes können Unternehmen und Privatpersonen aus dem In- und Ausland mit Strafen von bis zu 20.000 EUR belegt werden. Bei verspäteter MwSt-Registrierung liegen die Strafen zwischen 60 und 20.000 EUR. Wichtig ist, dass es für dieses Vergehen keine Zinsen gibt.
Die Strafen für verspätete Zahlungen reichen von 30 bis 16.000 EUR. Allerdings können zusätzliche Strafen zwischen 30 und 16.000 EUR verhängt werden, wenn die Steuerbehörde eine Mahnung erlässt und die Mehrwertsteuer nicht bezahlt wird.
Mehrwertsteuerregeln für elektronisch erbrachte Dienstleistungen
Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG definiert elektronisch erbrachte Dienstleistungen (ESS) als Dienstleistungen, die automatisch oder mit einem Minimum an menschlichem Zutun über digitale Netzwerke wie das Internet erbracht werden.
Wie die übrigen EU-Mitgliedstaaten hat auch die Slowakei die Regelung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie in nationales Recht umgesetzt und diese EU-weite Definition von ESS übernommen.
In der Praxis werden ähnliche Begriffe wie digitale Dienstleistungen, digitale Produkte und elektronische Dienstleistungen für diese Dienstleistungen verwendet.
Besteuerungsregeln für ESS:
Die 2021 durchgeführte EU-Mehrwertsteuerreform ist ein wichtiger Meilenstein in den Bemühungen der EU, die Steuern in der digitalen Wirtschaft zu regeln. Diese bahnbrechende Reform umfasste die Einführung neuer Regeln und die Erweiterung und weitere Definition bereits bestehender Regeln.
Die EU-Mehrwertsteuervorschriften definieren den Ort der Lieferung für B2B-ESS, d. h. den Ort, an dem der Käufer ansässig ist. Für B2C-Umsätze im Zusammenhang mit ESS, bei denen ausländische Unternehmen Dienstleistungen erbringen, gilt der Mehrwertsteuersatz des Landes, in dem der Verbraucher ansässig ist.
Die Regeln für den Ort der Lieferung von Waren im Fernabsatz und für B2C ESS hängen davon ab, ob der Schwellenwert von 10.000 EUR überschritten wird. Sobald der Schwellenwert überschritten ist, sollte die Mehrwertsteuer nach dem so genannten Bestimmungslandprinzip erhoben werden. Das Bestimmungslandprinzip besagt, dass der Mehrwertsteuersatz des Landes angewandt wird, in dem die Waren und Dienstleistungen versandt werden.
Wenn der Schwellenwert jedoch nicht überschritten wird, haben die Unternehmen zwei Möglichkeiten. Die erste besteht darin, den Mehrwertsteuersatz ihres Heimatlandes anzuwenden, z. B. den Mehrwertsteuersatz der Slowakei, oder sich für das OSS-System zu registrieren und die Vorschriften über den Ort der Lieferung im Rahmen dieses Systems zu befolgen.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in der Slowakei auf ESS?
Der slowakische Mehrwertsteuersatz für ESS beträgt 20 %.
Regeln für den elektronischen Handel
Mit dem EU-Mehrwertsteuerpaket 2021 wurden nicht nur die genannten Regeln für ESS eingeführt, sondern auch die EU-weite Schwelle von 150 EUR für die Einfuhr von Waren mit geringem Wert aus Nicht-EU-Ländern, die Regeln für "deemed supplier" für Plattformbetreiber und die einheitliche Schwelle von 10.000 EUR.
Die zuvor eingeführten Unions- und Nicht-Unionsregelungen wurden weiter ausgebaut und eine neue Regelung wurde hinzugefügt, so dass das derzeitige OSS-System drei Regelungen umfasst:
Union Scheme,
Nicht-Unions-Regelung,
Einfuhr-Regelung.
MwSt. EU-Meldung
Die Einreichung der EG-Verkaufsliste und von Intrastat ist in der Slowakei unter bestimmten Bedingungen erforderlich.
EG-Verkaufsliste
Gemäß den Bestimmungen des slowakischen Mehrwertsteuergesetzes müssen alle Steuerpflichtigen eine EG-Verkaufsliste (ESL) über ihre Verkäufe von Waren und Dienstleistungen an eine andere in der EU registrierte Einrichtung einreichen.
Wie die regulären MwSt-Erklärungen ist auch das ESL jeden Monat elektronisch an die Steuerbehörde zu übermitteln, wenn die innergemeinschaftlichen Lieferungen 50.000 EUR übersteigen. Liegen diese Lieferungen im laufenden und den vorangegangenen vier Monaten unter 50.000 EUR, sind vierteljährliche Voranmeldungen zulässig.
Intrastat
Zusätzlich zum ESL müssen Steuerpflichtige in der Slowakei, die an innergemeinschaftlichen Transaktionen beteiligt sind, eine Intrastat-Meldung einreichen, wenn ihre Versendungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat 400.000 EUR oder mehr betragen und wenn ihre Einfuhren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat 200.000 EUR oder mehr betragen.
Digitale Berichterstattung
Lokale Unternehmen
Für alle mehrwertsteuerlich registrierten Steuerpflichtigen sind Kontrollmitteilungen oder Buchführungsmitteilungen obligatorisch. Diese Erklärung enthält Einzelheiten zu allen ausgestellten oder erhaltenen Rechnungen während des MwSt.-Zeitraums, einschließlich Rechnungsdatum und -nummer, Art der Transaktion, Steuersatz, Gesamtbetrag, MwSt.-Betrag und MwSt.-Nummer anderer beteiligter Geschäftseinheiten.
Diese Berichte werden elektronisch über das Portal der Steuerbehörde oder das von der Steuerbehörde vertriebene Programm eDane zum Ausfüllen von Formularen eingereicht. Die Kontrollmitteilungen werden für jede einzelne Transaktion abgegeben, wobei eine Ausnahme für vereinfachte Rechnungen gilt, deren Gesamtbetrag für den Steuerabzug bis zu 3.000 EUR beträgt. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, werden diese vereinfachten Rechnungen in aggregierter Form gemeldet.
Der Bericht enthält detaillierte Informationen über alle B2B-, B2G- und B2C-Verkäufe und -Käufe sowie über inländische und innergemeinschaftliche Transaktionen.
Rechnungen im Zusammenhang mit Ausfuhren, steuerfreien und steuerbefreiten Lieferungen sind in den Kontrollmitteilungen nicht enthalten.
Nicht-ansässige Unternehmen
Die Verpflichtung zur Vorlage der MwSt.-Kontrollmitteilung gilt auch für alle nicht ansässigen Unternehmen, die in der Slowakei für MwSt.-Zwecke registriert sind, und zwar unter den gleichen Bedingungen wie für einheimische Unternehmen.

Ausgewählte Einblicke

Liability for VAT in Copyright Transactions: Key Takeaways from the UCMR-ADA Case
🕝 April 22, 2025-wfmqhtc7i6.webp)
CJEU Case C-68/23: Digital vouchers and VAT - Clarifying the line between Single- and Multi-Purpose Vouchers
🕝 April 21, 2025
Der Verkauf eines Firmenwagens an den Gesellschafter-Geschäftsführer: Mehrwertsteuerrechtliche Grenzen in der niederländischen Rechtsprechung
🕝 April 15, 2025
Umsatzsteuerliche Erwägungen für digitale Vermögenswerte: Kryptowährung, NFT, In-Game-Käufe
🕝 April 10, 2025Mehr Nachrichten von Slowakei
Erhalten Sie Echtzeit-Updates und Entwicklungen aus aller Welt, damit Sie informiert und vorbereitet sind.