Die Slowakische Finanzdirektion hat Richtlinien für inländische steuerpflichtige Personen veröffentlicht, die die USt-Registrierungsschwelle von EUR 49.790 in 12 aufeinanderfolgenden Monaten vor dem 1. Januar 2025 überschritten haben und keine rechtzeitige USt-Registrierungsanmeldung eingereicht haben.
Neben nützlichen Informationen enthalten die Richtlinien mehrere Beispiele und Szenarien, um steuerpflichtigen Personen das Verständnis der notwendigen Schritte zur Einhaltung der USt-Registrierungsanforderungen zu erleichtern.
Verfahren zur verspäteten USt-Registrierung
Die Richtlinien beschreiben zwei relevante Fälle im Zusammenhang mit der USt-Registrierung. Der erste betrifft eine inländische steuerpflichtige Person, die die Schwelle Mitte 2024 überschritten hat, jedoch keine rechtzeitige USt-Registrierungsanmeldung eingereicht hat, sondern dies erst am 10. Januar 2025 getan hat. Der zweite Fall betrifft eine Situation, in der die Schwelle im Dezember 2024 überschritten wurde, die USt-Registrierungsanmeldung jedoch erst im März 2025 eingereicht wurde.
Die Anmeldefrist beträgt 20 Tage nach Überschreiten der USt-Registrierungsschwelle. In den dargestellten Fällen sollten steuerpflichtige Personen das alte Anmeldeformular verwenden, und die Steuerbehörde wird diese Personen gemäß den bis zum 31. Dezember 2024 geltenden Vorschriften registrieren.
Nach der USt-Registrierung müssen steuerpflichtige Personen den Zeitraum bestimmen, in dem sie steuerpflichtig gewesen sein sollten. Dieser Zeitraum beginnt spätestens am 22. Tag nach dem Datum, an dem die Person die USt-Registrierung beantragen musste, und endet am Tag vor dem Tag der Registrierung als steuerpflichtige Person.
Im ersten Fall war die Registrierung am 20. März 2024 fällig, wobei der 11. Juni 2024 der 22. Tag war. Folglich begann der Zeitraum, in dem die natürliche oder juristische Person steuerpflichtig sein sollte, am 11. Juni. Steuerpflichtige Personen müssen für jeden Kalendermonat dieses Zeitraums eine USt-Erklärung einreichen. Eine Nullerklärung muss eingereicht werden, wenn eine steuerpflichtige Person in einem Monat keine Transaktionen hatte.
Steuerpflichtige Personen können Vorsteuerabzüge in der USt-Erklärung für den Monat geltend machen, in dem das Recht auf Vorsteuerabzug entstanden ist. Darüber hinaus müssen steuerpflichtige Personen für jeden Kalendermonat dieses Zeitraums USt-Kontrollmitteilungen einreichen.
Fazit
Obwohl die Richtlinien in erster Linie wichtige Informationen für inländische steuerpflichtige Personen bereitstellen, die eine verspätete USt-Registrierung eingereicht haben, können sie auch für ausländische steuerpflichtige Personen nützliche Informationen enthalten.
Dennoch sollten slowakische steuerpflichtige Personen prüfen, ob und wann sie die USt-Registrierungsschwelle überschritten haben, und die anwendbaren USt-Vorschriften und -Regelungen in ihrer Situation berücksichtigen. Andere steuerpflichtige Personen sollten beobachten, ob sie die Schwelle überschreiten werden, und die USt-Registrierungsfristen im Hinterkopf behalten.
Quelle: Financial Directorate of the Slovak Republic