Die Einführung des E-Rechnungssystems in der Slowakei begann 2022 mit der Einführung der verpflichtenden B2G-E-Rechnung. Im vergangenen April kündigte die slowakische Regierung ihren Plan an, eine verpflichtende B2B-E-Rechnung einzuführen, im Einklang mit den im Paket „VAT in the Digital Age“ (ViDA) genannten Fristen für die E-Rechnung bei grenzüberschreitenden Geschäften.

Ab dem Zeitpunkt der Ankündigung des Plans zur Einführung der B2B-E-Rechnung erarbeitete das Finanzministerium einschlägige Dokumente und veröffentlichte sie zur öffentlichen Konsultation und Kommentierung bis zum 31. Januar 2025. Neben weiteren wichtigen Informationen gaben diese Dokumente Einblick in den Umsetzungsfahrplan.

Umsetzungsfahrplan der verpflichtenden B2B-E-Rechnung

Vom 19. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2025 konnten alle Interessierten ihre Kommentare und Vorschläge zum Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes hinsichtlich der Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung einreichen.

Nach dem vorgelegten Gesetzestext tritt die verpflichtende B2B-E-Rechnung am 1. Januar 2027 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Steuerpflichtigen E-Rechnungen nach dem europäischen Standard für die elektronische Rechnungsstellung ausstellen und empfangen sowie Daten zu allen inländischen Geschäften melden.

Darüber hinaus müssen Steuerpflichtige ab dem 1. Januar 2030 grenzüberschreitende Geschäfte über E-Rechnungen melden, was mit dem ViDA-Paket im Einklang steht.

Da die öffentliche Konsultation gerade abgeschlossen wurde, gilt es abzuwarten, welche Ergebnisse sich zeigen und ob weitere Änderungen am vorgeschlagenen Gesetzentwurf vorgenommen werden. Das Finanzministerium ist entschlossen, den gesamten Prozess zu digitalisieren – von der Erstellung beim Lieferanten über die Verarbeitung der E-Rechnung beim Kunden bis zur anschließenden Übermittlung der Daten aus der E-Rechnung an die Steuerbehörde. Mit anderen Worten: Ziel ist es, diesen Prozess mit minimalem menschlichem Zutun vollständig zu automatisieren.

Fazit

Die Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnung ist Teil der Strategie der Regierung, Steuerbetrug wirksam zu bekämpfen, die Umsatzsteuerlücke zu verringern und die Steuererhebung zu verbessern. Zudem sollte die Einführung der B2B-E-Rechnung für inländische Geschäfte den Steuerpflichtigen einen leichteren Übergang zur Vorbereitung auf die E-Rechnung bei grenzüberschreitenden Geschäften ermöglichen.

Quelle: Informationssystem der öffentlichen Verwaltung Slov-Lex, VATabout