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Obligatorische elektronische B2B-Rechnungsstellung in der Slowakei: Wichtige Updates und Umsetzungsfahrplan für die Einhaltung der Mehrwertsteuer

February 4, 2025
Obligatorische elektronische B2B-Rechnungsstellung in der Slowakei: Wichtige Updates und Umsetzungsfahrplan für die Einhaltung der Mehrwertsteuer

Die Umsetzung des E-Invoicing-Systems in der Slowakei begann im Jahr 2022, als die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für B2G eingeführt wurde. Im April letzten Jahres kündigte die slowakische Regierung ihren Plan an, eine obligatorische B2B-Rechnungsstellung einzuführen, die sich an den im Paket "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" (ViDA) festgelegten Fristen für die elektronische Rechnungsstellung bei grenzüberschreitenden Transaktionen orientiert.

Seit der Ankündigung des Plans zur Einführung der elektronischen B2B-Rechnung hat das Finanzministerium einschlägige Dokumente erstellt und veröffentlicht, die bis zum 31. Januar 2025 zur öffentlichen Konsultation und Kommentierung zur Verfügung stehen. Neben anderen wichtigen Informationen bieten diese Dokumente einen Einblick in den Umsetzungsfahrplan.

Fahrplan für die Umsetzung der obligatorischen elektronischen B2B-Rechnungsstellung

Vom 19. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2025 konnten alle interessierten Parteien ihre Kommentare und Vorschläge zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes bezüglich der Umsetzung der verpflichtenden elektronischen B2B-Rechnungsstellung einreichen.

Nach dem vorgesehenen Gesetzestext wird die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an müssen alle Steuerpflichtigen elektronische Rechnungen nach dem europäischen Standard für die elektronische Rechnungsstellung ausstellen und empfangen und Daten über alle inländischen Transaktionen melden.

Darüber hinaus müssen Steuerpflichtige ab dem 1. Januar 2030 grenzüberschreitende Umsätze über elektronische Rechnungen melden, was mit dem ViDA-Paket in Einklang steht.

Da die öffentliche Konsultation soeben abgeschlossen wurde, sind die Ergebnisse und die Frage, ob zusätzliche Änderungen an dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf vorgenommen werden, von entscheidender Bedeutung. Das Finanzministerium ist entschlossen, den gesamten Prozess zu digitalisieren, von der Produktion beim Lieferanten bis zur Verarbeitung der elektronischen Rechnung beim Kunden und der anschließenden Übermittlung der Daten aus der elektronischen Rechnung an die Steuerbehörde. Mit anderen Worten, das Ziel ist die vollständige Automatisierung dieses Prozesses mit minimalen menschlichen Eingriffen.

Schlussfolgerung

Die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich ist Teil der Strategie der Regierung zur wirksamen Bekämpfung des Steuerbetrugs, zur Verringerung der Mehrwertsteuerlücke und zur Verbesserung der Steuererhebung. Darüber hinaus dürfte die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich für Inlandsumsätze den Steuerpflichtigen den Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung für grenzüberschreitende Umsätze erleichtern.

Quelle: Informationssystem der öffentlichen Verwaltung Slov-Lex, Mehrwertsteuerüber

Wann wird das obligatorische slowakische System für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Kraft treten?
Das obligatorische B2B-System für die elektronische Rechnungsstellung in der Slowakei soll am 1. Januar 2027 beginnen, wobei alle Steuerpflichtigen verpflichtet sind, elektronische Rechnungen gemäß dem europäischen Standard auszustellen und zu empfangen.
Welchen Zweck verfolgt die Slowakei mit der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich?
Ziel der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich ist die Bekämpfung des Steuerbetrugs, die Verringerung der Mehrwertsteuerlücke und die Verbesserung der Steuererhebung durch die Digitalisierung von Rechnungs- und Meldeprozessen.
Wie wirkt sich die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in der Slowakei auf die Einhaltung der Mehrwertsteuer aus?
Die elektronische B2B-Rechnungsstellung wird die MwSt-Berichterstattung vereinfachen und es den Steuerpflichtigen erleichtern, ihren MwSt-Pflichten nachzukommen, insbesondere bei der Vorbereitung auf die grenzüberschreitende elektronische Rechnungsstellung ab dem 1. Januar 2030.
Welche Fristen gelten für die Einreichung von Stellungnahmen zum slowakischen Gesetzentwurf über die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich?
Interessierte Kreise konnten bis zum 31. Januar 2025 im Rahmen des öffentlichen Konsultationsverfahrens Kommentare zum Gesetzentwurf abgeben.
Werden grenzüberschreitende Transaktionen auch in der Slowakei eine elektronische Rechnungsstellung erfordern?
Ja, ab dem 1. Januar 2030 wird die Slowakei von den Steuerpflichtigen verlangen, grenzüberschreitende Umsätze über elektronische Rechnungen zu melden und sich damit an das ViDA-Paket der EU anzugleichen.
Welche Auswirkungen wird das slowakische B2B-System für die elektronische Rechnungsstellung auf die Unternehmen haben?
Die Einführung der elektronischen B2B-Rechnungsstellung wird die Prozesse der Rechnungsstellung und der Berichterstattung automatisieren, wodurch sich die Zahl der menschlichen Eingriffe verringert und eine reibungslosere Einhaltung der MwSt-Vorschriften für Unternehmen in der Slowakei gewährleistet wird.
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