Obligatorische elektronische B2B-Rechnungsstellung in der Slowakei: Wichtige Updates und Umsetzungsfahrplan für die Einhaltung der Mehrwertsteuer
-czisebympl.png)
Die Umsetzung des E-Invoicing-Systems in der Slowakei begann im Jahr 2022, als die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für B2G eingeführt wurde. Im April letzten Jahres kündigte die slowakische Regierung ihren Plan an, eine obligatorische B2B-Rechnungsstellung einzuführen, die sich an den im Paket "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" (ViDA) festgelegten Fristen für die elektronische Rechnungsstellung bei grenzüberschreitenden Transaktionen orientiert.
Seit der Ankündigung des Plans zur Einführung der elektronischen B2B-Rechnung hat das Finanzministerium einschlägige Dokumente erstellt und veröffentlicht, die bis zum 31. Januar 2025 zur öffentlichen Konsultation und Kommentierung zur Verfügung stehen. Neben anderen wichtigen Informationen bieten diese Dokumente einen Einblick in den Umsetzungsfahrplan.
Fahrplan für die Umsetzung der obligatorischen elektronischen B2B-Rechnungsstellung
Vom 19. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2025 konnten alle interessierten Parteien ihre Kommentare und Vorschläge zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes bezüglich der Umsetzung der verpflichtenden elektronischen B2B-Rechnungsstellung einreichen.
Nach dem vorgesehenen Gesetzestext wird die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt an müssen alle Steuerpflichtigen elektronische Rechnungen nach dem europäischen Standard für die elektronische Rechnungsstellung ausstellen und empfangen und Daten über alle inländischen Transaktionen melden.
Darüber hinaus müssen Steuerpflichtige ab dem 1. Januar 2030 grenzüberschreitende Umsätze über elektronische Rechnungen melden, was mit dem ViDA-Paket in Einklang steht.
Da die öffentliche Konsultation soeben abgeschlossen wurde, sind die Ergebnisse und die Frage, ob zusätzliche Änderungen an dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf vorgenommen werden, von entscheidender Bedeutung. Das Finanzministerium ist entschlossen, den gesamten Prozess zu digitalisieren, von der Produktion beim Lieferanten bis zur Verarbeitung der elektronischen Rechnung beim Kunden und der anschließenden Übermittlung der Daten aus der elektronischen Rechnung an die Steuerbehörde. Mit anderen Worten, das Ziel ist die vollständige Automatisierung dieses Prozesses mit minimalen menschlichen Eingriffen.
Schlussfolgerung
Die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich ist Teil der Strategie der Regierung zur wirksamen Bekämpfung des Steuerbetrugs, zur Verringerung der Mehrwertsteuerlücke und zur Verbesserung der Steuererhebung. Darüber hinaus dürfte die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich für Inlandsumsätze den Steuerpflichtigen den Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung für grenzüberschreitende Umsätze erleichtern.
Quelle: Informationssystem der öffentlichen Verwaltung Slov-Lex, Mehrwertsteuerüber

Mehr Nachrichten von Slowakei
Erhalten Sie Echtzeit-Updates und Entwicklungen aus aller Welt, damit Sie informiert und vorbereitet sind.