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Die slowakischen Leitlinien für die verspätete MwSt-Registrierung: Einhaltung und Verfahren erklärt

April 16, 2025
Die slowakischen Leitlinien für die verspätete MwSt-Registrierung: Einhaltung und Verfahren erklärt

Die slowakische Finanzdirektion hat einen Leitfaden für inländische Steuerpflichtige veröffentlicht, die in zwölf aufeinanderfolgenden Monaten vor dem 1. Januar 2025 den Schwellenwert für die MwSt-Registrierung von 49.790 EUR überschritten und es versäumt haben, rechtzeitig einen Antrag auf MwSt-Registrierung zu stellen.

Neben hilfreichen Informationen enthält der Leitfaden mehrere Beispiele und Szenarien, die den Steuerpflichtigen helfen sollen, die notwendigen Schritte zur Einhaltung der Anforderungen für die Mehrwertsteuerregistrierung besser zu verstehen.

Verfahren bei verspäteter MwSt-Registrierung

Der Leitfaden enthält zwei relevante Fälle für die MwSt-Registrierung. Der erste Fall bezieht sich auf einen inländischen Steuerpflichtigen, der Mitte 2024 den Schwellenwert überschritten hat, aber nicht rechtzeitig einen Antrag auf MwSt.-Registrierung gestellt hat, dies aber am 10. Januar 2025 nachholte. Der zweite Fall bezieht sich auf eine Situation, in der der Schwellenwert im Dezember 2024 überschritten wurde, der Antrag auf MwSt-Registrierung aber erst im März 2025 gestellt wurde.

Die Antragsfrist beträgt 20 Tage nach Überschreiten des Schwellenwerts für die MwSt-Registrierung. In den genannten Fällen sollten die Steuerpflichtigen das alte Registrierungsformular verwenden, und die Steuerbehörde wird diese Personen nach den bis zum 31. Dezember 2024 geltenden Vorschriften registrieren.

Nach der Registrierung für die Mehrwertsteuer müssen die Steuerpflichtigen den Zeitraum bestimmen, in dem sie steuerpflichtig sein sollten. Dieser Zeitraum beginnt spätestens am 22. Tag nach dem Tag, an dem die Person verpflichtet war, die MwSt-Registrierung zu beantragen, und endet am Tag vor dem Tag der Registrierung als Steuerpflichtiger.

Im ersten Fall war die Registrierung am 20. März 2024 fällig, so dass der 11. Juni 2024 der 22. Tag war. Folglich begann der Zeitraum, in dem die Person oder das Unternehmen als Steuerpflichtiger gelten sollte, am 11. Juni. Die Steuerpflichtigen müssen für jeden Kalendermonat dieses Zeitraums eine Mehrwertsteuererklärung abgeben. Wenn ein Steuerpflichtiger in einem Monat keine Umsätze getätigt hat, muss eine Null-Steuererklärung abgegeben werden.

Die Steuerpflichtigen können den Vorsteuerabzug in der Steuererklärung für den Monat geltend machen, in dem das Recht auf Vorsteuerabzug entstanden ist. Außerdem müssen die Steuerpflichtigen für jeden Kalendermonat innerhalb dieses Zeitraums eine MwSt-Kontrollerklärung abgeben.

Schlussfolgerung

Obwohl die Leitlinien in erster Linie wichtige Informationen für inländische Steuerpflichtige enthalten, die eine verspätete MwSt-Registrierung eingereicht haben, können sie auch für ausländische Steuerpflichtige einige hilfreiche Informationen enthalten.

Dennoch sollten slowakische Steuerpflichtige analysieren, ob und wann sie den Schwellenwert für die MwSt-Registrierung überschritten haben, und die für ihre Situation geltenden MwSt-Vorschriften und -Regelungen berücksichtigen. Andere Steuerpflichtige sollten prüfen, ob sie den Schwellenwert überschreiten werden, und die Fristen für die MwSt-Registrierung im Auge behalten.

Quelle: Finanzdirektion der Slowakischen Republik

Was geschieht, wenn ein Unternehmen in der Slowakei den Schwellenwert für die MwSt-Registrierung überschreitet, sich aber nicht rechtzeitig registrieren lässt?
Wenn ein Unternehmen den Schwellenwert von 49.790 EUR überschreitet und die Registrierungsfrist versäumt, muss es bestimmte Verfahren einhalten, die von der slowakischen Finanzdirektion festgelegt wurden, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Welche Frist gilt für die MwSt-Registrierung in der Slowakei nach Überschreiten des Schwellenwerts?
Die Frist für die MwSt-Registrierung beträgt 20 Tage nach Überschreiten des Schwellenwerts von 49.790 EUR. Wird diese Frist versäumt, müssen die Unternehmen das alte Registrierungsformular verwenden und die bisherigen Vorschriften einhalten.
Wie läuft das Verfahren der MwSt-Registrierung für verspätete Antragsteller in der Slowakei ab?
Verspätet registrierte Steuerpflichtige müssen den Zeitraum bestimmen, in dem sie hätten registriert werden müssen, beginnend 22 Tage nach Ablauf der Registrierungsfrist, und für jeden Kalendermonat innerhalb dieses Zeitraums Mehrwertsteuererklärungen abgeben.
Können Unternehmen den Vorsteuerabzug geltend machen, wenn sie sich in der Slowakei verspätet für die Mehrwertsteuer registrieren lassen?
Ja, Unternehmen können den Vorsteuerabzug in der Umsatzsteuererklärung für den Monat geltend machen, in dem das Recht auf Vorsteuerabzug entstanden ist, auch wenn sie sich verspätet registrieren lassen.
Welche Mehrwertsteuererklärungen und -abrechnungen sind nach einer verspäteten Registrierung in der Slowakei erforderlich?
Die Unternehmen müssen für jeden Kalendermonat des Besteuerungszeitraums Mehrwertsteuererklärungen abgeben, auch wenn keine Umsätze getätigt wurden. Außerdem müssen sie für jeden Monat MwSt.-Kontrollrechnungen vorlegen.
Wie können ausländische Steuerpflichtige von den slowakischen Leitlinien für die MwSt-Registrierung profitieren?
Der Leitfaden richtet sich zwar in erster Linie an inländische Steuerpflichtige, doch auch ausländische Steuerpflichtige können hilfreiche Einblicke in die Verfahren der Mehrwertsteuerregistrierung und die Anforderungen an die Einhaltung der Vorschriften gewinnen, wenn sie in der Slowakei geschäftlich tätig werden wollen.
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