Die slowakischen Leitlinien für die verspätete MwSt-Registrierung: Einhaltung und Verfahren erklärt
-eqt97uyekl.webp)
Die slowakische Finanzdirektion hat einen Leitfaden für inländische Steuerpflichtige veröffentlicht, die in zwölf aufeinanderfolgenden Monaten vor dem 1. Januar 2025 den Schwellenwert für die MwSt-Registrierung von 49.790 EUR überschritten und es versäumt haben, rechtzeitig einen Antrag auf MwSt-Registrierung zu stellen.
Neben hilfreichen Informationen enthält der Leitfaden mehrere Beispiele und Szenarien, die den Steuerpflichtigen helfen sollen, die notwendigen Schritte zur Einhaltung der Anforderungen für die Mehrwertsteuerregistrierung besser zu verstehen.
Verfahren bei verspäteter MwSt-Registrierung
Der Leitfaden enthält zwei relevante Fälle für die MwSt-Registrierung. Der erste Fall bezieht sich auf einen inländischen Steuerpflichtigen, der Mitte 2024 den Schwellenwert überschritten hat, aber nicht rechtzeitig einen Antrag auf MwSt.-Registrierung gestellt hat, dies aber am 10. Januar 2025 nachholte. Der zweite Fall bezieht sich auf eine Situation, in der der Schwellenwert im Dezember 2024 überschritten wurde, der Antrag auf MwSt-Registrierung aber erst im März 2025 gestellt wurde.
Die Antragsfrist beträgt 20 Tage nach Überschreiten des Schwellenwerts für die MwSt-Registrierung. In den genannten Fällen sollten die Steuerpflichtigen das alte Registrierungsformular verwenden, und die Steuerbehörde wird diese Personen nach den bis zum 31. Dezember 2024 geltenden Vorschriften registrieren.
Nach der Registrierung für die Mehrwertsteuer müssen die Steuerpflichtigen den Zeitraum bestimmen, in dem sie steuerpflichtig sein sollten. Dieser Zeitraum beginnt spätestens am 22. Tag nach dem Tag, an dem die Person verpflichtet war, die MwSt-Registrierung zu beantragen, und endet am Tag vor dem Tag der Registrierung als Steuerpflichtiger.
Im ersten Fall war die Registrierung am 20. März 2024 fällig, so dass der 11. Juni 2024 der 22. Tag war. Folglich begann der Zeitraum, in dem die Person oder das Unternehmen als Steuerpflichtiger gelten sollte, am 11. Juni. Die Steuerpflichtigen müssen für jeden Kalendermonat dieses Zeitraums eine Mehrwertsteuererklärung abgeben. Wenn ein Steuerpflichtiger in einem Monat keine Umsätze getätigt hat, muss eine Null-Steuererklärung abgegeben werden.
Die Steuerpflichtigen können den Vorsteuerabzug in der Steuererklärung für den Monat geltend machen, in dem das Recht auf Vorsteuerabzug entstanden ist. Außerdem müssen die Steuerpflichtigen für jeden Kalendermonat innerhalb dieses Zeitraums eine MwSt-Kontrollerklärung abgeben.
Schlussfolgerung
Obwohl die Leitlinien in erster Linie wichtige Informationen für inländische Steuerpflichtige enthalten, die eine verspätete MwSt-Registrierung eingereicht haben, können sie auch für ausländische Steuerpflichtige einige hilfreiche Informationen enthalten.
Dennoch sollten slowakische Steuerpflichtige analysieren, ob und wann sie den Schwellenwert für die MwSt-Registrierung überschritten haben, und die für ihre Situation geltenden MwSt-Vorschriften und -Regelungen berücksichtigen. Andere Steuerpflichtige sollten prüfen, ob sie den Schwellenwert überschreiten werden, und die Fristen für die MwSt-Registrierung im Auge behalten.

Ausgewählte Einblicke

Liability for VAT in Copyright Transactions: Key Takeaways from the UCMR-ADA Case
🕝 April 22, 2025-wfmqhtc7i6.webp)
CJEU Case C-68/23: Digital vouchers and VAT - Clarifying the line between Single- and Multi-Purpose Vouchers
🕝 April 21, 2025
Der Verkauf eines Firmenwagens an den Gesellschafter-Geschäftsführer: Mehrwertsteuerrechtliche Grenzen in der niederländischen Rechtsprechung
🕝 April 15, 2025
Umsatzsteuerliche Erwägungen für digitale Vermögenswerte: Kryptowährung, NFT, In-Game-Käufe
🕝 April 10, 2025Mehr Nachrichten von Slowakei
Erhalten Sie Echtzeit-Updates und Entwicklungen aus aller Welt, damit Sie informiert und vorbereitet sind.