Slowakei - Anhebung der Registrierungsschwelle

Da der Termin für die Einführung der neuen EU-weiten KMU-Regelung näher rückt, drängen die EU-Mitgliedstaaten auf eine Regelung der Schwellenwerte für die Mehrwertsteuerregistrierung. Ein Land, das dies kürzlich getan hat, ist die Slowakei, die ein Gesetz zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes verabschiedet hat.
Regulatorischer Rahmen
Nach den neuen Vorschriften des Änderungsgesetzes müssen sich inländische Unternehmen für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn ihr Umsatz ohne Steuern im vorangegangenen Kalenderjahr 50.000 EUR oder ihr laufender Umsatz den Schwellenwert von 62.500 EUR übersteigt. Wird die Registrierung nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Überschreiten des Schwellenwerts vorgenommen, können Sanktionen verhängt werden.
Ausländische Unternehmen, die in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn sie steuerpflichtige Leistungen an Verbraucher in der Slowakei erbringen oder eine Zahlung vor der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen erhalten. Ausländische Unternehmen müssen sich innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der steuerpflichtigen Lieferung beim Finanzamt in Bratislava für die Steuerregistrierung anmelden.
Das Finanzamt Bratislava registriert die Unternehmen, weist ihnen eine Steueridentifikationsnummer zu und erteilt innerhalb von zehn Tagen nach Eingang des Antrags einen Bescheid über die steuerliche Registrierung. Wenn ausländische Unternehmen bereits eine Steueridentifikationsnummer für die Beantragung einer Sonderregelung haben, wird das Finanzamt dieselbe Steueridentifikationsnummer zuweisen.
Die neuen Vorschriften sehen jedoch vor, dass ausländische Kleinunternehmen von der Sonderregelung für die Anwendung der Steuerbefreiung profitieren können, wenn:
im laufenden Kalenderjahr der steuerfreie Wert der im jährlichen Inlandsumsatz enthaltenen Waren und Dienstleistungen 62.500 Euro und im vorangegangenen Kalenderjahr 50.000 Euro nicht übersteigt und
der im Jahresumsatz enthaltene steuerfreie Wert der Waren und Dienstleistungen in der Union im laufenden Kalenderjahr 100.000 EUR nicht übersteigt und im vorangegangenen Kalenderjahr ebenfalls nicht über 100.000 EUR lag und
Der Mitgliedstaat der Niederlassung ist ein anderer Mitgliedstaat.
Schlussfolgerung
Die jüngste Änderung des slowakischen Mehrwertsteuergesetzes, die auf die bevorstehende EU-weite KMU-Regelung abgestimmt ist, führt neue Schwellenwerte für die Mehrwertsteuerregistrierung für in- und ausländische Unternehmen ein. Das Gesetz legt klare Schwellenwerte und Fristen für die Registrierung fest und betont, wie wichtig die rechtzeitige Einhaltung ist, um Strafen zu vermeiden.

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