Slowenien schreibt elektronische B2B-Rechnungsstellung ab 2028 vor
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Die slowenische Regierung hat eine Bekanntmachung über die Verabschiedung des Gesetzes über den Austausch elektronischer Rechnungen und anderer elektronischer Dokumente (Gesetz) veröffentlicht, das die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich ab dem 1. Januar 2028 für alle Unternehmen verbindlich macht. Wie die Regierung erklärte, zielt das Gesetz darauf ab, Abläufe zu vereinfachen, Kosten zu senken und die Digitalisierung von Geschäftsprozessen zu unterstützen.
Wichtige Erkenntnisse aus der Bekanntmachung der Regierung
Nach den verpflichtenden Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich müssen in Slowenien registrierte Unternehmen und Einzelunternehmer Rechnungen für im Land erbrachte Dienstleistungen elektronisch ausstellen und empfangen.
Für B2C-Transaktionen und Transaktionen mit ausländischen Unternehmen sind Papierrechnungen jedoch weiterhin zulässig. Darüber hinaus betonte die Regierung, dass das Gesetz für die Verbraucher keine Änderungen mit sich bringt und dass die Unternehmen weiterhin Papierrechnungen ausstellen können, es sei denn, der Verbraucher stimmt zu, diese elektronisch zu erhalten, wobei er die Möglichkeit hat, diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen.
Die Regierung erinnerte daran, dass die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor, d. h. bei B2G-Transaktionen, bereits seit 2015 für Haushaltskunden und seit 2019 für öffentliche Auftraggeber verpflichtend ist. In der Bekanntmachung wird hervorgehoben, dass im Jahr 2022 bereits 60 % der slowenischen Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten elektronische Rechnungen verwenden, wobei die Akzeptanz bei mittleren und großen Unternehmen höher ist.
In der Bekanntmachung erklärt die Regierung, dass elektronische Rechnungen als XML-Dokumente strukturiert sein werden, was die vollständige Automatisierung von Geschäftsprozessen ermöglicht, und dass ihr Austausch über vier sichere Kanäle erfolgen wird. Zu diesen Kanälen gehören E-Mail-Anbieter, interne Austauschsysteme wie ERP-Systeme, das internationale PEPPOL-Netz und die kostenlose staatliche Anwendung miniBlagajna für kleinere Unternehmen.
Fazit
Die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Slowenien steht im Einklang mit den EU-weiten Anforderungen im Rahmen der Initiative "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" (ViDA), die die elektronische Rechnungsstellung für grenzüberschreitende Transaktionen bis 2030 vorschreiben wird. Der neu festgesetzte Umsetzungszeitpunkt 1. Januar 2028 weicht jedoch von der zuvor angekündigten Frist 1. Juni 2026 ab, die 2024 festgelegt wurde.
Quelle: Slowenische Regierung, Mehrwertsteuerüber
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