VAE legen Strafen für die Nichteinhaltung der E-Invoicing-Pflicht fest
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Nach der Veröffentlichung zweier wichtiger Ministerialbeschlüsse Ende September, die den nationalen Rahmen für die elektronische Rechnungsstellung in den VAE abschließend klären und die schrittweise Einführung bestätigen, hat das Finanzministerium der VAE am 24. November 2025 einen Kabinettsbeschluss veröffentlicht, der Sanktionen für die Nichteinhaltung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung und der Meldepflichten festlegt. Der Beschluss enthält eine Liste von Verstößen mit festgelegten Strafen.
Wichtigste E-Invoicing-Verstöße und Sanktionen
Wie bereits erwähnt, planen die VAE eine schrittweise Einführung, beginnend am 1. Juli 2026, wenn das Pilotprogramm für ausgewählte Steuerpflichtige beginnt. Die Einführung soll im Oktober 2027 abgeschlossen sein, wenn auch staatliche Stellen in das System einbezogen werden. Um die Einhaltung der Vorschriften und eine wirksame Umsetzung zu gewährleisten, hat das Ministerium eine Reihe von Geldstrafen festgelegt.
Wer es versäumt, das System einzuführen und rechtzeitig einen akkreditierten Dienstleister zu benennen, muss mit einer Geldstrafe von 5.000 AED (ca. 1.360 USD) pro Monat bzw. einem anteiligen Betrag für jeden Tag der Verspätung rechnen. Steuerpflichtige, die elektronische Rechnungen oder elektronische Gutschriften nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zeitrahmens erhalten oder austauschen, müssen mit einer Strafe von 100 AED (rund 27 USD) pro Dokument rechnen, die auf 5.000 AED pro Kalendermonat begrenzt ist.
Darüber hinaus müssen sowohl die Aussteller von elektronischen Rechnungen und Gutschriften als auch die Empfänger etwaige Systemausfälle rechtzeitig an die Steuerbehörde melden. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird für jede Verspätung mit 1.000 AED (rund 272 USD) bestraft. Die gleiche Strafe wird verhängt, wenn der Emittent oder der Empfänger es versäumt, den beauftragten akkreditierten Dienstleister rechtzeitig über Änderungen der bei der Steuerbehörde registrierten Daten zu informieren.
Fazit
Es ist unbedingt zu beachten, dass die festgelegten Sanktionen nur für diejenigen gelten, die der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung unterliegen, während diejenigen, die freiwillig elektronische Rechnungen und elektronische Gutschriften ausstellen, übermitteln, weitergeben oder melden, von ihnen ausgenommen sind. Das Sanktionssystem hat also zwei Funktionen. Einerseits soll es sicherstellen, dass diejenigen, die zur Einhaltung der Vorschriften verpflichtet sind, diese auch einhalten, und andererseits soll es die freiwillige Einhaltung der Vorschriften fördern, ohne dass während der Übergangszeit Sanktionen drohen.
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