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Deutschland 2025 E-Invoicing und Änderungen bei der Mehrwertsteuer: Wichtige Updates für kleine Unternehmen

December 8, 2024
Deutschland 2025 E-Invoicing und Änderungen bei der Mehrwertsteuer: Wichtige Updates für kleine Unternehmen

Der Jahresbeginn 2025 bringt viele Neuerungen für Steuerpflichtige in Deutschland, von neuen Regeln für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich bis hin zu Änderungen der Mehrwertsteuer, die kleine Unternehmen betreffen. Mehrere Gesetze sind für diese Neuerungen wesentlich, darunter das Jahressteuergesetz, das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz und das Wachstumschancengesetz.

Einführung von E-Invoicing und Änderungen der Mehrwertsteuerschwellenwerte

Das Wachstumschancengesetz sieht eine dreistufige Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich vor. Die erste Phase beginnt am 1. Januar 2025 und markiert den Beginn der Verpflichtung für alle Steuerpflichtigen, elektronische Rechnungen zu akzeptieren. Die zweite Phase beginnt im Jahr 2027 und verpflichtet die meisten Unternehmen zur Ausstellung elektronischer Rechnungen. Die abschließende dritte Phase beginnt 2028, und ab diesem Zeitpunkt unterliegen kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 800.000 EUR den Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich.

Die Aufbewahrungsfrist für die Archivierung von Mehrwertsteuerunterlagen wird von zehn auf acht Jahre verkürzt. Die Aufbewahrungsfrist für andere Dokumente, wie z. B. Inventare oder Jahresabschlüsse, wird jedoch bei den derzeitigen zehn Jahren bleiben.

Die Änderungen des Mehrwertsteuerrechtsrahmens sehen vor, dass der Schwellenwert für die Mehrwertsteuerbefreiung von Kleinunternehmen ab dem 1. Januar 2025 von 22.000 EUR auf 25.000 EUR angehoben wird.

Darüber hinaus gilt für Kleinunternehmen ein weiterer Schwellenwert von 50.000 EUR. Unter diesem Schwellenwert konnten Kleinunternehmen, die im vorangegangenen Steuerjahr einen Umsatz von 22.000 EUR nicht überschritten haben und für das laufende Steuerjahr einen Umsatz von weniger als 50.000 EUR erwarten, weiterhin von der Kleinunternehmerregelung profitieren. Diese zweite Schwelle wird nun auf 100.000 EUR angehoben.

Schlussfolgerung

Die elektronische Übermittlung von Rechnungen ist für alle in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen verbindlich vorgeschrieben. Papierrechnungen und andere elektronische Rechnungen sind in den Fällen zulässig, in denen elektronische Rechnungen nicht unbedingt erforderlich sind und die Zustimmung des Empfängers erforderlich ist.

Ab 2025 müssen alle Unternehmen alle technischen und sonstigen Voraussetzungen für den Empfang elektronischer B2B-Rechnungen erfüllen, während die Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen schrittweise eingeführt wird.

Quelle: KPMG, EY, Jahressteuergesetz 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024), Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, Bundesministerium der Finanzen


Wie sieht der Zeitplan für die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Deutschland aus?
Die Einführung beginnt am 1. Januar 2025 und verpflichtet alle Steuerpflichtigen, elektronische Rechnungen zu akzeptieren. Im Jahr 2027 werden die meisten Unternehmen verpflichtet sein, elektronische Rechnungen auszustellen, und 2028 werden kleine Unternehmen folgen.
Welche Änderungen gibt es bei den Mehrwertsteuer-Schwellenwerten für Kleinunternehmen in Deutschland?
Ab dem 1. Januar 2025 wird der Schwellenwert für die Mehrwertsteuerbefreiung von 22.000 EUR auf 25.000 EUR angehoben. Außerdem wird der Schwellenwert, ab dem Kleinunternehmen die Mehrwertsteuerregelung in Anspruch nehmen können, auf 100.000 EUR angehoben.
Wie wird sich die Aufbewahrungsfrist für MwSt.-Aufzeichnungen ändern?
Ab 2025 wird die Aufbewahrungsfrist für MwSt.-Aufzeichnungen von zehn Jahren auf acht Jahre verkürzt. Andere Aufzeichnungen wie Bestandsverzeichnisse und Jahresabschlüsse müssen jedoch weiterhin zehn Jahre aufbewahrt werden.
Sind Papierrechnungen nach den neuen Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung weiterhin zulässig?
Ja, Rechnungen in Papierform und in elektronischer Form sind auch dann zulässig, wenn elektronische Rechnungen nicht zwingend vorgeschrieben sind, sofern der Empfänger zustimmt, sie zu erhalten.
Wer muss die deutschen Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung einhalten?
Alle Steuerpflichtigen in Deutschland müssen die Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung einhalten und die technischen und sonstigen Anforderungen erfüllen, um ab 2025 elektronische B2B-Rechnungen akzeptieren zu können.
Wie werden sich die Änderungen auf kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 800.000 EUR auswirken?
Kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 800.000 EUR müssen bis 2028 im Rahmen der dritten Phase der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung elektronische Rechnungen ausstellen.
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