Länderführer - Mehrwertsteuer in Deutschland

Standard VAT Rate | Reporting Frequency | VAT Rate for ESS | Digital Reporting | Reporting Currency | |
---|---|---|---|---|---|
19% | Monthly/Quarterly | 19% | Domestic | B2G | EUR |
Non-Resident | No |
Mehrwertsteuer in Deutschland - Drei Arten von Sätzen
In Deutschland gibt es drei Arten von Mehrwertsteuersätzen:
Der normale Mehrwertsteuersatz,
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz,
Null-Mehrwertsteuersatz.
Germany VAT Rate | Type | Applicability |
---|---|---|
19% | Standard VAT Rate | Applies to all taxable supplies of goods and services with some exceptions.; |
7% | Reduced VAT Rate | This applies to granting, transferring, and exercising rights arising from copyright law, transporting people with taxis and trains, and admission to specific cultural venues such as theaters, concerts, museums, and films. |
5% | Reduced VAT Rate | Applies to the import of particular items, the delivery, purchase, import, and installation of solar modules and storage components for specific photovoltaic systems. |
Zusätzlich zu den oben genannten Gruppen mit unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen ist eine breite Palette von inländischen und internationalen Transaktionen von der Mehrwertsteuer befreit.
Schwellenwerte für die Mehrwertsteuerregistrierung
Die deutsche Mehrwertsteuergesetzgebung enthält wichtige Details über die Mehrwertsteuerschwelle in Deutschland und andere relevante Bestimmungen.
Es gibt keine spezifische Registrierungsschwelle für ansässige Unternehmen. Sie können jedoch die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch nehmen, wenn ihr Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 EUR liegen wird.
Außerdem gibt es für gebietsfremde Unternehmen keine Schwelle für die MwSt-Registrierung.
Der Schwellenwert für die MwSt-Registrierung bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen von Waren und B2C-Dienstleistungen beträgt EU-weit einheitlich 10.000 EUR. Es gibt auch keine Registrierungsschwelle für nicht in der EU ansässige Anbieter von elektronisch erbrachten Dienstleistungen.
Arten von steuerpflichtigen Tätigkeiten in Deutschland
Gemäß dem deutschen Umsatzsteuergesetzmüssen Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, und solche, die eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit selbständig und nachhaltig ausüben, die Mehrwertsteuer erheben. Unternehmer, die die Kriterien für Kleinunternehmen erfüllen, können jedoch von dieser Verpflichtung befreit werden.
Die Arten von Tätigkeiten, die eine Registrierung auslösen:
Die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen in Deutschland gegen Entgelt im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit;
die Einfuhr von Waren aus einem Drittland oder einem Gebiet;
der innergemeinschaftliche Erwerb von Waren.
Prozess der Mehrwertsteuerregistrierung
In Deutschland ist die MwSt-Registrierung für natürliche oder juristische Personen, die steuerpflichtige Tätigkeiten ausüben, obligatorisch.
Nach der Registrierung erhält eine natürliche Person oder ein Unternehmen eine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für alle steuerlich relevanten Transaktionen. Die allgemeine Steuernummer ist für jede Einzelperson bzw. jedes Unternehmen einmalig und hilft den Steuerbehörden, die Steuerverpflichtungen und -zahlungen zu verfolgen.
In den meisten Fällen sollten Unternehmen das Registrierungsverfahren für steuerpflichtige Lieferungen, den innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren oder bei Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens befolgen.
Deutsche Mehrwertsteuerregistrierung für inländische Unternehmen
Die Zuteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erfolgt auf der Grundlage eines Antrags, der auf eine der folgenden Arten gestellt wird:
Online-Antrag über das Formular-Management-System (FMS) der deutschen Bundesregierung, oder
Schriftlich.
Bei der Online-Beantragung sind Angaben wie das für die Besteuerung des Unternehmens zuständige deutsche Finanzamt, die deutsche Steuernummer, unter der das Unternehmen registriert ist, die Rechtsform des Unternehmens und weitere unternehmensbezogene Informationen zu machen.
Bei einer schriftlichen Beantragung sind der Name und die Anschrift des Unternehmens, das deutsche Finanzamt, bei dem das Unternehmen für eine allgemeine Steuernummer registriert ist, und die deutsche Steuernummer, unter der das Unternehmen registriert ist, anzugeben.
Deutsche Umsatzsteuerregistrierung für ausländische Unternehmen
Ausländische Unternehmen, die steuerpflichtige Leistungen erbringen, sollten sich in der Regel für die Mehrwertsteuer in Deutschland registrieren lassen.
Eine Registrierung kann jedoch vermieden werden, wenn das Unternehmen nur B2B-Dienstleistungen erbringt, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen. Führt ein ausländisches Unternehmen hingegen einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Deutschland durch, sollte es sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.
Ausländische steuerpflichtige Unternehmen sollten die Registrierung beim zuständigen Finanzamt des Bundeslandes beantragen. Die Amtssprache ist Deutsch, und die Steuerformulare sind in der Regel nur in deutscher Sprache verfügbar. Das bedeutet, dass auch bei der Registrierung eines ausländischen Unternehmens für die deutsche Mehrwertsteuer der Schriftverkehr mit den zuständigen Finanzbehörden in deutscher Sprache erfolgen sollte.
Ausländische Steuerpflichtige sollten sich wegen der allgemeinen Umsatzsteuernummer an das für ihre Registrierung zuständige Finanzamt wenden. Nach der steuerlichen Registrierung in Deutschland beantragen ausländische Unternehmen auch die Erteilung einer deutschen Umsatzsteuernummer unter Verwendung des steuerlichen Registrierungsformulars.
Umsatzsteuererklärung in Deutschland
Steuerpflichtige, die in Deutschland für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, müssen in der Regel monatliche oder vierteljährliche Erklärungen abgeben, je nach dem Umsatz des vorangegangenen Kalenderjahres. Es gelten die folgenden Regeln:
Beträgt die Umsatzsteuerschuld im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 7.500 Euro, sind monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen für das laufende Jahr abzugeben.
Das Finanzamt kann Unternehmen von der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen befreien, wenn die Umsatzsteuerschuld im Vorjahr 1.000 Euro nicht überschritten hat.
Wenn die Umsatzsteuerschuld im vorangegangenen Kalenderjahr 7.500 EUR überstieg, können Unternehmen die Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich statt vierteljährlich abgeben.
Die Erklärungen sind in der Regel bis zum 10. des Folgemonats fällig. Aufgrund des kurzen Zeitrahmens für die Einreichung und die Zahlung können die Steuerzahler jedoch eine dauerhafte Verlängerung der Abgabefrist bei den Finanzämtern. Wird dieser Antrag bewilligt, verlängert sich die Abgabefrist um einen weiteren Monat, so dass die neue Frist am 10. des Monats nach dem Monat des Berichtszeitraums endet.
Strafen für die Nichtabgabe der Steuererklärung
Die Steuerpflichtigen sollten die Mehrwertsteuer auf ihre Umsätze erheben und ihre Mehrwertsteuererklärungen rechtzeitig einreichen. Wenn sie ihre Erklärungen nach Ablauf der Frist einreichen, können ihnen im Vergleich zur fristgerechten Einreichung zusätzliche Kosten entstehen.
Die Nichteinhaltung der Mehrwertsteuervorschriften in Deutschland kann zu Bußgeldern führen, die von den Steuerbehörden verhängt werden.
Die genaue Höhe dieser Bußgelder liegt im Ermessen des Steuerprüfers, aber es gibt bestimmte Grenzen: Ein Verspätungszuschlag kann nicht mehr als 10 % des geschuldeten Mehrwertsteuerbetrags betragen, wobei die Obergrenze bei 25 000 EUR liegt.
Einer der Hauptgründe für die unrechtmäßige Berechnung der geschuldeten Steuer liegt in der falschen Vorstellung davon, welcher Mehrwertsteuersatz in Deutschland auf die betreffende Lieferung erhoben werden sollte.
Wiederholte Versäumnisse bei der Abgabe von Steuererklärungen und der Vorlage angeforderter Unterlagen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen können ebenfalls zu zusätzlichen Säumniszuschlägen führen. Die Steuerbehörden achten streng auf die Einhaltung der Vorschriften, und wer seine steuerlichen Pflichten konsequent missachtet, muss mit erheblichen Bußgeldern oder Strafanzeigen rechnen.
Mehrwertsteuerregeln für elektronisch erbrachte Dienstleistungen
Gemäß der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EGsind elektronisch erbrachte Dienstleistungen (ESS) solche, die über das Internet oder andere elektronische Mittel erbracht werden, oft mit minimalem menschlichen Eingriff. Diese Dienstleistungen beruhen in hohem Maße auf Fortschritten in der Informationstechnologie, um effizient erbracht werden zu können.
Deutschland folgt der Standarddefinition der EU für ESS.
Besteuerungsregeln für ESS:
B2B-Bereitstellung - Die üblichen Regeln zur Bestimmung des Ortes der Dienstleistung sollten befolgt werden.
B2C-Lieferungen - Ausländische Unternehmen müssen die speziell für diesen Kontext geltenden EU-Mehrwertsteuervorschriften einhalten und den Mehrwertsteuersatz am Standort des Verbrauchers anwenden.
Ort der Lieferung von Waren im Fernabsatz und von elektronisch erbrachten B2C-Dienstleistungen - Liegt der Jahresumsatz des Lieferanten unter 10.000 EUR, kann er entweder die MwSt-Vorschriften seines Heimatlandes einhalten oder die Regelung der einzigen Anlaufstelle (OSS) nutzen.
Ort der Lieferung für Fernverkäufe von Waren und elektronisch erbrachte B2C-Dienstleistungen - Liegt der Umsatz des Lieferanten über 10.000 EUR, muss er den Mehrwertsteuersatz des Landes anwenden, in dem die Waren versandt oder die Dienstleistungen empfangen werden.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer auf ESS in Deutschland?
Der deutsche Mehrwertsteuersatz für ESS beträgt im Allgemeinen 19 %.
Regeln für den elektronischen Handel
Das E-Commerce-Paket, das am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist, wurde in allen EU-Mitgliedstaaten vollständig in die nationalen Mehrwertsteuergesetze aufgenommen. Dieses Paket hat die Abläufe im elektronischen Handel in der gesamten EU erheblich verändert, vor allem durch die Vereinfachung von Verwaltungsprozessen und die Schaffung einheitlicher Vorschriften für den elektronischen Handel innerhalb der EU.
Die Änderungen zeigen sich vor allem in der erweiterten Palette von Transaktionen, die von den EU-harmonisierten E-Commerce-Vorschriften abgedeckt werden, die nun auch Folgendes umfassen:
Fernverkäufe von geringwertigen Waren, die in Sendungen im Wert von weniger als 150 Euro aus Nicht-EU-Ländern importiert werden und von Lieferanten und vermeintlichen Lieferanten getätigt werden, mit Ausnahme von verbrauchsteuerpflichtigen Waren,
innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren durch Lieferer oder gleichgestellte Lieferer,
Inlandsverkäufe von Waren durch fiktive Lieferanten,
Erbringung von B2C-Dienstleistungen durch nicht in der EU niedergelassene Steuerpflichtige oder durch Steuerpflichtige, die in der EU, aber nicht im Mitgliedstaat des Kunden ansässig sind.
Das E-Commerce-Paket hat die EU-Mehrwertsteuersonderregelungen, die im Rahmen früherer Verordnungen eingeführt wurden, erheblich verändert. Es hat überarbeitete One-Stop-Shop (OSS)-Regelungen eingeführt, einschließlich des Import One-Stop Shop (IOSS), was eine bemerkenswerte Änderung der Mehrwertsteuerregelungen für den elektronischen Handel darstellt.
Zu den neuen OSS-Regelungen, die mit dem E-Commerce-Paket eingeführt wurden, gehören:
Unions-Regelung,
Nicht-Unions-Regelung,
Import-Regelung.
Die deutschen Mehrwertsteuervorschriften bieten kein vereinfachtes Registrierungsverfahren für gebietsfremde Unternehmen, die an ESS oder Fernverkäufen von Waren beteiligt sind. Allerdings können gebietsfremde Unternehmen eines oder mehrere spezialisierte OSS-Systeme nutzen, um ihren mehrwertsteuerlichen Verpflichtungen gemäß den deutschen Mehrwertsteuervorschriften nachzukommen.
EU-Mehrwertsteuer-Meldungen
EG-Verkaufslisten
Bei der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an einen mehrwertsteuerlich registrierten Kunden in einem anderen EU-Land sollte ein in Deutschland mehrwertsteuerlich registriertes Unternehmen das Deutschen Bundesfinanzamt. Das Unternehmen muss eine EG-Umsatzliste (EC Sales List, ESL) erstellen, die Angaben zu jedem EU-Kunden und den Wert der gelieferten Waren und Dienstleistungen enthält. Die ECSL muss folgende Angaben enthalten:
Den Kunden,
die entsprechenden Ländercodes,
den Wert der Waren oder Dienstleistungen,
Häufigkeit der Berichterstattung
Die monatliche ESL wird eingereicht, wenn die innergemeinschaftlichen Lieferungen (ICS) 50.000 EUR im laufenden oder den vorangegangenen vier Quartalen übersteigen.
Unternehmen können in Deutschland nur dann eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben, wenn ihr steuerpflichtiger Umsatz 200.000 EUR und ihre innergemeinschaftlichen Umsätze 15.000 EUR nicht übersteigen.
Monatliche und vierteljährliche Berichte sind am 25. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats fällig. Dagegen müssen Jahresberichte bis zum 10. des Monats nach dem Berichtszeitraum eingereicht werden.
Intrastat
Intrastat ist ein System zur Erhebung von Daten und zur Erstellung von Statistiken über den Warenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten innerhalb des EU-Binnenmarktes.
In Deutschland sind die Meldeschwellen für Intrastat auf 500.000 EUR für Versendungen aus Deutschland und 800.000 EUR für Eingänge nach Deutschland festgelegt. Unternehmen müssen Intrastat-Meldungen nur dann innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Ende des Berichtsmonats bei den zuständigen Behörden einreichen, wenn sie diese Schwellenwerte überschreiten.
Digitale Meldungen
Das E-Government-Gesetzdas im April 2017 veröffentlicht wurde, und die im September 2017 erlassene Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung verpflichten alle öffentlichen Auftraggeber des Bundes (B2G) zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen, unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrags. Danach sind die Behörden der Bundesländer seit dem 18. April 2020 zur Annahme von E-Rechnungen verpflichtet.
Das Bundesministerium der Finanzen hat das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie der Steuervereinfachung und Steuergerechtigkeit (Wachstumschancengesetz) am 23. März 2024. Das Wachstumsstärkungsgesetz legt fest, dass ab dem 1. Januar 2025 die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Deutschland zum Standard wird, aber nicht sofort für alle verpflichtend ist.
Die Unternehmen müssen darauf vorbereitet sein, eine elektronische Rechnung nach EN 16931 zu erhalten. Der Lieferant kann jedoch weiterhin Papierrechnungen für Rechnungen in einem unstrukturierten Format ausstellen, solange der Käufer seine Zustimmung gibt.
Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000,00 EUR keine Rechnungen mehr auf Papier oder in unstrukturiertem elektronischen Format ausstellen, und ab dem 1. Januar 2028 wird die Verpflichtung auf alle übrigen Unternehmen ausgeweitet.

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