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Frankreich verschiebt die Frist für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich: Neuer Zeitplan für Unternehmen

March 31, 2025
Frankreich verschiebt die Frist für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich: Neuer Zeitplan für Unternehmen

Die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich könnte erneut verschoben werden, da ein Ausschuss der Nationalversammlung den Gesetzentwurf zur Verschiebung der Fristen für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung angenommen hat. In Anbetracht der Tatsache, dass ursprünglich geplant war, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im Jahr 2024 einzuführen, verlängert die neue vorgeschlagene Frist den Umsetzungszeitraum weiter.

Es muss jedoch betont werden, dass dies noch nicht rechtsverbindlich ist und dass das Parlament über den Gesetzentwurf abstimmen wird.

Neuer Zeitplan für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich

Nach dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf müssen alle Unternehmen ab September 2027 elektronische Rechnungen über eine zertifizierte öffentliche digitale Plattform (PDP) erhalten. Die neue Frist wurde um ein Jahr verschoben, da die vorherige Frist im September 2026 endete.

Große und mittlere Unternehmen werden ab September 2027 elektronische Rechnungen ausstellen müssen. Die Frist könnte jedoch noch bis Dezember 2027 verlängert werden. Für kleine und kleinste Unternehmen gelten die gleichen Verpflichtungen ab September 2028, was eine Verschiebung um ein Jahr bedeutet, da die Umsetzungsfrist zuvor auf September 2027 festgelegt war. Ebenso wie für große und mittlere Unternehmen könnte die Frist durch ein Dekret bis Dezember 2028 verlängert werden.

Die Hauptgründe für die mögliche Verzögerung sind die jüngsten Änderungen am Portail Public de Facturation (PPF), einer staatlichen Plattform für die elektronische Rechnungsstellung, die im Oktober letzten Jahres vorgenommen wurden. Ursprünglich sollte der PPF eine kostenlose Plattform für Unternehmen zum Austausch elektronischer Rechnungen sein. Die Regierung beschloss jedoch, ihre Rolle einzuschränken, so dass die Unternehmen keinen Zugang zu der kostenlosen, staatlich betriebenen Lösung haben, was die Komplexität und die Kosten der Umsetzung erhöht.

Obwohl die vorgeschlagene Verschiebung darauf abzielt, den Unternehmen, insbesondere den KMU, mehr Zeit zu geben, sich auf die neuen Pflichten einzustellen und vorzubereiten, ist ihre Annahme ungewiss, da sie von einer parlamentarischen Minderheitsgruppe vorgeschlagen wurde.

Schlussfolgerung

Die endgültige Abstimmung über die vorgeschlagene Verschiebung ist für den 24. April 2025 vorgesehen. Unabhängig vom Ausgang der Abstimmung sollten sich die Unternehmen weiterhin auf die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich vorbereiten. Stimmt das Parlament der Verschiebung zu, haben die Unternehmen mehr Zeit. Die Umsetzung ist jedoch unvermeidlich, so dass sich die Unternehmen darauf konzentrieren sollten, ihre Systeme und internen Verfahren so einzurichten, dass sie die Anforderungen erfüllen.

Quelle: Nationalversammlung, Direktion für Rechts- und Verwaltungsinformationen

Was ist der neue Zeitplan für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Frankreich?
Mit dem neuen vorgeschlagenen Zeitplan wird die Frist für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich für große und mittlere Unternehmen bis September 2027 verlängert, mit der Möglichkeit einer weiteren Verlängerung bis Dezember 2027. Kleine und Kleinstunternehmen müssen bis September 2028 nachkommen, mit der Möglichkeit einer Verlängerung bis Dezember 2028.
Warum wird die Frist für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich verschoben?
Die Verzögerung ist größtenteils auf die jüngsten Änderungen an der Plattform Portail Public de Facturation (PPF) zurückzuführen, die den Unternehmen ursprünglich eine kostenlose Lösung für die elektronische Rechnungsstellung bieten sollte. Die Regierung hat ihre Rolle zurückgeschraubt, was die Umsetzung erschwert und die Kosten für die Unternehmen erhöht.
Welche Unternehmen sind von der neuen Frist für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich betroffen?
Große und mittelgroße Unternehmen müssen bis September 2027 mit der Ausstellung elektronischer Rechnungen beginnen, während kleine und kleinste Unternehmen bis September 2028 Zeit haben, dies zu tun.
Wie wirkt sich die vorgeschlagene Verzögerung auf Klein- und Kleinstunternehmen aus?
Kleine und Kleinstunternehmen haben nun ein weiteres Jahr Zeit, um sich auf die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich vorzubereiten; die neue Frist wurde auf September 2028 festgelegt. Diese Verlängerung soll diesen Unternehmen mehr Zeit geben, sich auf die Änderungen einzustellen.
Wann wird die endgültige Abstimmung über die vorgeschlagene Verschiebung der elektronischen B2B-Rechnungsstellung stattfinden?
Die endgültige Abstimmung über die vorgeschlagene Verschiebung der verbindlichen Frist für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich ist für den 24. April 2025 vorgesehen. Die Entscheidung wird bestimmen, ob der neue Zeitplan rechtsverbindlich wird.
Sollten Unternehmen trotz der vorgeschlagenen Verzögerung mit den Vorbereitungen für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich beginnen?
Ja, die Unternehmen sollten sich weiter auf die obligatorische Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich vorbereiten. Selbst wenn der Aufschub genehmigt wird, ist die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung unvermeidlich, und die Unternehmen müssen ihre Systeme so einrichten, dass sie die kommenden Anforderungen erfüllen.
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