Frankreich verschiebt die Frist für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich: Neuer Zeitplan für Unternehmen
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Die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich könnte erneut verschoben werden, da ein Ausschuss der Nationalversammlung den Gesetzentwurf zur Verschiebung der Fristen für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung angenommen hat. In Anbetracht der Tatsache, dass ursprünglich geplant war, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im Jahr 2024 einzuführen, verlängert die neue vorgeschlagene Frist den Umsetzungszeitraum weiter.
Es muss jedoch betont werden, dass dies noch nicht rechtsverbindlich ist und dass das Parlament über den Gesetzentwurf abstimmen wird.
Neuer Zeitplan für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich
Nach dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf müssen alle Unternehmen ab September 2027 elektronische Rechnungen über eine zertifizierte öffentliche digitale Plattform (PDP) erhalten. Die neue Frist wurde um ein Jahr verschoben, da die vorherige Frist im September 2026 endete.
Große und mittlere Unternehmen werden ab September 2027 elektronische Rechnungen ausstellen müssen. Die Frist könnte jedoch noch bis Dezember 2027 verlängert werden. Für kleine und kleinste Unternehmen gelten die gleichen Verpflichtungen ab September 2028, was eine Verschiebung um ein Jahr bedeutet, da die Umsetzungsfrist zuvor auf September 2027 festgelegt war. Ebenso wie für große und mittlere Unternehmen könnte die Frist durch ein Dekret bis Dezember 2028 verlängert werden.
Die Hauptgründe für die mögliche Verzögerung sind die jüngsten Änderungen am Portail Public de Facturation (PPF), einer staatlichen Plattform für die elektronische Rechnungsstellung, die im Oktober letzten Jahres vorgenommen wurden. Ursprünglich sollte der PPF eine kostenlose Plattform für Unternehmen zum Austausch elektronischer Rechnungen sein. Die Regierung beschloss jedoch, ihre Rolle einzuschränken, so dass die Unternehmen keinen Zugang zu der kostenlosen, staatlich betriebenen Lösung haben, was die Komplexität und die Kosten der Umsetzung erhöht.
Obwohl die vorgeschlagene Verschiebung darauf abzielt, den Unternehmen, insbesondere den KMU, mehr Zeit zu geben, sich auf die neuen Pflichten einzustellen und vorzubereiten, ist ihre Annahme ungewiss, da sie von einer parlamentarischen Minderheitsgruppe vorgeschlagen wurde.
Schlussfolgerung
Die endgültige Abstimmung über die vorgeschlagene Verschiebung ist für den 24. April 2025 vorgesehen. Unabhängig vom Ausgang der Abstimmung sollten sich die Unternehmen weiterhin auf die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich vorbereiten. Stimmt das Parlament der Verschiebung zu, haben die Unternehmen mehr Zeit. Die Umsetzung ist jedoch unvermeidlich, so dass sich die Unternehmen darauf konzentrieren sollten, ihre Systeme und internen Verfahren so einzurichten, dass sie die Anforderungen erfüllen.
Quelle: Nationalversammlung, Direktion für Rechts- und Verwaltungsinformationen

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