Frankreich Mehrwertsteuersätze für Waren und Dienstleistungen der Forstwirtschaft: Ermäßigter und normaler Satz
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Die französische Regierung, insbesondere die Steuerbehörde, hat Leitlinien zu den Mehrwertsteuersätzen für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen im Forstsektor veröffentlicht. In diesen Leitlinien wird klargestellt, dass für Arbeiten und andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit forstwirtschaftlichen Tätigkeiten sowie für verwendete Waren, Lieferungen und andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Holzbewirtschaftung unterschiedliche Mehrwertsteuersätze gelten können.
Anwendbare Mehrwertsteuersätze
Seit dem 28. Mai 2025 gelten neue Mehrwertsteuersätze für verschiedene Waren und Dienstleistungen in der Forstwirtschaft. In den Leitlinien werden die Vorgänge in zwei Hauptgruppen eingeteilt. Die erste Kategorie bezieht sich auf Waren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung.
Zu dieser Kategorie gehören Tätigkeiten wie Bodenvorbereitung, Pflanzung, manuelle oder chemische Unkrautbekämpfung, Beschneidung, Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und spezifische Pflegearbeiten wie Rodung und Grabenreinigung, die im Allgemeinen einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 % unterliegen.
Der ermäßigte Satz von 10 % gilt auch für Dienstleistungen, die für landwirtschaftliche Betriebe oder autorisierte Vereinigungen erbracht werden, die sich mit der Verhütung von Waldbränden befassen. Bestimmte Tätigkeiten, wie die Markierung von Bäumen und die Einrichtung von Lagerflächen, unterliegen jedoch dem normalen Mehrwertsteuersatz von 20 %.
Die zweite Kategorie bezieht sich auf Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Holzbewirtschaftung. Die Bewirtschaftung von Erzeugnissen, die für andere Zwecke als zum Heizen bestimmt sind, wie Sägespäne und Holzmehl, wird mit dem MwSt-Normalsatz von 20 % besteuert. Dagegen unterliegen Brennholz und ähnliche Heizungsprodukte einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 %, während bestimmte Produkte, wie z. B. Spitzhölzer für die Landwirtschaft, mit einem noch niedrigeren Satz von 5,5 % besteuert werden. Der Transport von Holz, die Begutachtung und die Verkaufsorganisation werden mit dem normalen Mehrwertsteuersatz besteuert.
Die Leitlinien verweisen außerdem auf andere, damit zusammenhängende Leitlinien, die weitere Einzelheiten zu den Mehrwertsteuersätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe enthalten. Außerdem wird in diesen zusätzlichen Leitlinien klargestellt, in welchen Fällen bestimmte Tätigkeiten nicht für ermäßigte Mehrwertsteuersätze in Frage kommen. Wenn sie die definierten Kriterien nicht erfüllen, unterliegen sie demnach dem normalen Mehrwertsteuersatz.
Schlussfolgerung
Die von der französischen Steuerbehörde vorgelegten Leitlinien enthalten alle wesentlichen Informationen für alle Steuerpflichtigen, die im Forstsektor oder in der Forstwirtschaft tätig sind. Steuerpflichtige, die von den Änderungen der geltenden Mehrwertsteuersätze betroffen sind, sollten daher die Ausnahmeregelungen sorgfältig prüfen und feststellen, ob ihre Tätigkeiten für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Frage kommen oder ob sie den Normalsatz anwenden müssen.
Quelle: Amtliches Bulletin der öffentlichen Finanzen - Steuern

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