Frankreich bestätigt den Zeitplan für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung: Anforderungen für Unternehmen
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Am 11. April stimmte die französische Nationalversammlung über den Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Wirtschaftslebens ab, der den Änderungsantrag 2019 enthält, der sich auf den Zeitplan für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung bezieht. Zuvor hatte die französische Regierung vorgeschlagen, die Einführung um ein Jahr zu verschieben, um den Steuerpflichtigen mehr Zeit zu geben, sich auf die Einführung des neuen Systems vorzubereiten.
Zeitplan für die Umsetzung
Die Nationalversammlung lehnte die vorgeschlagene Verschiebung der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung ab und bestätigte damit den vereinbarten Zeitplan. Daher werden ab dem 1. September 2026 alle Steuerpflichtigen elektronische Rechnungen erhalten, und große und mittlere Unternehmen werden verpflichtet sein, elektronische Rechnungen auszustellen. Am 1. September 2027 müssen kleine, mittlere und Kleinstunternehmen (KMU) mit der Ausstellung elektronischer Rechnungen beginnen.
Der Grund für den Vorschlag, die Einführung um ein Jahr zu verschieben, sind die Änderungen am Portail Public de Facturation (PPF), der E-Invoicing-Plattform der Regierung, im Oktober letzten Jahres. Darüber hinaus hat der französische Ausschuss der Nationalversammlung Ende März 2025 den Änderungsentwurf für die einjährige Verschiebung angenommen.
Bei der Abstimmung lehnte es die Nationalversammlung jedoch ab, die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich weiter aufzuschieben, was Spekulationen über neue Verzögerungen beendete und mehr Stabilität in den Prozess brachte, der bereits mit einigen Problemen zu kämpfen hatte.
Dennoch gibt es eine Bestimmung, die eine Verschiebung der beiden Einführungsphasen auf den 1. Dezember 2027 für große und mittlere Unternehmen bzw. auf den 1. Dezember 2028 für KMU ermöglicht. Dies ist jedoch nur durch ein Dekret möglich.
Schlussfolgerung
Obwohl eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich des Zeitplans für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung besteht, haben die Unternehmen noch genügend Zeit, um sich auf die Integration der neuen Systeme in ihre täglichen Abläufe vorzubereiten und die Anforderungen zu erfüllen.
Darüber hinaus nähert sich die Einführung des nationalen französischen E-Invoicing-Systems stetig ihrem Ziel, und Steuerpflichtige jeder Größe sollten nicht übersehen, dass sie irgendwann elektronische Rechnungen empfangen und ausstellen müssen. Daher sollten alle Steuerpflichtigen, die der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich unterliegen, ihre Vorbereitungen wie geplant fortsetzen und etwaige Änderungen oder Aktualisierungen im Auge behalten.
Quelle: Änderung der Nationalversammlung 109, Änderungsantrag der Nationalversammlung Nr. CS1268, Mehrwertsteuerüber

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