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Frankreich: Offizielle Kommentare zu besonderen Mehrwertsteuersätzen auf Korsika

August 23, 2024
Frankreich: Offizielle Kommentare zu besonderen Mehrwertsteuersätzen auf Korsika

Die französische Generaldirektion für öffentliche Finanzen hat vor kurzem offizielle Kommentare zur Regelung der besonderen Mehrwertsteuersätze auf Korsika veröffentlicht, die sich ausdrücklich auf Artikel 297 des französischen Steuergesetzes beziehen.

Auf Korsika gelten, wie in den französischen Überseegebieten Reunion, Guadeloupe und Martinique, andere Mehrwertsteuersätze als im übrigen Frankreich.

Besondere Mehrwertsteuersätze

Anders als in den übrigen französischen Überseegebieten gelten auf Korsika die besonderen Mehrwertsteuersätze von 0,9 %, 2,10 %, 10 % und 13 %. Diese Sätze gelten für Waren und Dienstleistungen, die auf Korsika geliefert oder erbracht werden, für Einfuhren und Erwerbe innerhalb der EU sowie für Warenlieferungen vom Festland nach Korsika.

Ein Sondersatz von 0,90 % gilt für die Erstaufführung bestimmter Veranstaltungen. Dies kann verwirrend sein, da er sich nicht ausschließlich auf die erste Aufführung bezieht. Wie bereits erwähnt, gilt dieser Satz für die ersten einhundertvierzig Theateraufführungen neu geschaffener dramatischer, lyrischer, musikalischer, choreografischer oder klassischer Werke, die Gegenstand einer Neuinszenierung sind.

Auch Musiker, die Material präsentieren, das bereits zu ihrem Repertoire gehört, können diesen Satz anwenden, sofern es Teil eines neuen Arrangements oder Musicals ist.

Darüber hinaus gilt ein Satz von 0,90 % für Umsätze im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tieren, die zur Verwendung als Nahrungsmittel bestimmt sind.

Auf andere nach Korsika gelieferte Lebensmittel, die für den menschlichen und tierischen Verzehr bestimmt sind, sowie auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und Fisch wird ein besonderer Steuersatz von 2,10 % angewandt. Darüber hinaus gilt dieser Satz für Waren, die nach Korsika geliefert werden, wie Bücher, Holz, Holzerzeugnisse, Düngemittel und Pflanzenschutzmittel.

Neben der Lieferung von Waren gilt dieser Sondersatz auch für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der kurz- und langfristigen Vermietung von Unterkünften, Eintrittskarten für Veranstaltungen, Ausstellungen, Zoos und Fernsehabonnements.

Wie in den offiziellen Kommentaren erläutert wird, unterliegen Bauarbeiten, landwirtschaftliche Geräte und bestimmte Verkäufe einem Mehrwertsteuersatz von 10 %.

Schließlich wird auf den Verkauf von Erdölprodukten wie Butan, Propan, Benzin, Heizöl, Diesel usw. ein Sondersatz von 13 % erhoben.

Schlussfolgerung

Kommentare und Erläuterungen von Regierungsstellen sind immer eine wertvolle Information, insbesondere wenn es um die Klärung bestimmter Aspekte von Vorschriften und Verordnungen geht.

Es ist jedoch zu beachten, dass es sich hierbei um die speziellen Mehrwertsteuersätze handelt und dass der normale Mehrwertsteuersatz auf Korsika der gleiche ist wie auf dem französischen Festland: 20 %.

Quelle: Offizielle Kommentare BOI-TVA-GEO-10-10


Welche besonderen Mehrwertsteuersätze gelten auf Korsika?
Auf Korsika gelten andere Mehrwertsteuersätze als auf dem französischen Festland. Ein Steuersatz von 0,9 % gilt für die ersten 140 Aufführungen neu geschaffener dramatischer, lyrischer, musikalischer, choreografischer oder klassischer Werke sowie für den Verkauf von lebenden Tieren, die für die Ernährung bestimmt sind. Der Steuersatz von 2,1 % gilt für Waren wie Bücher, Holzprodukte, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel und bestimmte Lebensmittel, die zum Verzehr oder zur Verfütterung nach Korsika geliefert werden. Er gilt auch für Dienstleistungen wie die kurz- und langfristige Vermietung von Unterkünften, Eintrittskarten für Shows, Ausstellungen, Zoos und Fernsehabonnements. Der Steuersatz von 10 % gilt für Bauarbeiten, landwirtschaftliche Ausrüstungen und bestimmte Verkäufe, während der Steuersatz von 13 % für Mineralölerzeugnisse, einschließlich Butan, Propan, Benzin, Heizöl und Diesel, gilt. Der Standard-Mehrwertsteuersatz auf Korsika bleibt bei 20 % und entspricht damit dem des französischen Festlands.
Wie funktioniert der Mehrwertsteuersatz von 0,9 % für Leistungen?
Der Mehrwertsteuersatz von 0,9 % gilt für die ersten 140 Aufführungen von neu geschaffenen dramatischen, lyrischen, musikalischen, choreografischen oder klassischen Werken, die neu inszeniert werden. Auch wenn Musiker Material präsentieren, das bereits Teil ihres Repertoires ist, können sie diesen Satz anwenden, solange es Teil eines neuen Arrangements oder Musicals ist.
Wurden diese besonderen Mehrwertsteuersätze in letzter Zeit geändert?
Am 23. August 2024 veröffentlichte die französische Generaldirektion für öffentliche Finanzen offizielle Erläuterungen zur Anwendung dieser besonderen Mehrwertsteuersätze auf Korsika, die sich auf Artikel 297 des französischen Steuergesetzes beziehen. Die Steuersätze selbst bleiben jedoch unverändert.
Wie verhalten sich diese besonderen Mehrwertsteuersätze im Vergleich zu denen in Kontinentalfrankreich?
In Kontinentalfrankreich gilt ein normaler Mehrwertsteuersatz von 20 %, mit ermäßigten Sätzen von 10 % und 5,5 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Im Gegensatz dazu gelten auf Korsika zusätzliche ermäßigte Sätze von 0,9 %, 2,1 %, 10 % und 13 %, die auf bestimmte Waren und Dienstleistungen zugeschnitten sind.
Gelten diese besonderen Mehrwertsteuersätze für alle Umsätze auf Korsika?
Diese besonderen Mehrwertsteuersätze gelten für Waren und Dienstleistungen, die auf Korsika geliefert oder erbracht werden, für Einfuhren und Erwerbe innerhalb der EU sowie für Warenlieferungen vom französischen Festland nach Korsika.
Wo kann ich genauere Informationen über diese Mehrwertsteuersätze finden?
Ausführliche Informationen finden Sie in den offiziellen Kommentaren der französischen Generaldirektion für öffentliche Finanzen, insbesondere zu Artikel 297 des französischen Steuergesetzes.
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