Frankreich: Offizielle Kommentare zu besonderen Mehrwertsteuersätzen auf Korsika

Die französische Generaldirektion für öffentliche Finanzen hat vor kurzem offizielle Kommentare zur Regelung der besonderen Mehrwertsteuersätze auf Korsika veröffentlicht, die sich ausdrücklich auf Artikel 297 des französischen Steuergesetzes beziehen.
Auf Korsika gelten, wie in den französischen Überseegebieten Reunion, Guadeloupe und Martinique, andere Mehrwertsteuersätze als im übrigen Frankreich.
Besondere Mehrwertsteuersätze
Anders als in den übrigen französischen Überseegebieten gelten auf Korsika die besonderen Mehrwertsteuersätze von 0,9 %, 2,10 %, 10 % und 13 %. Diese Sätze gelten für Waren und Dienstleistungen, die auf Korsika geliefert oder erbracht werden, für Einfuhren und Erwerbe innerhalb der EU sowie für Warenlieferungen vom Festland nach Korsika.
Ein Sondersatz von 0,90 % gilt für die Erstaufführung bestimmter Veranstaltungen. Dies kann verwirrend sein, da er sich nicht ausschließlich auf die erste Aufführung bezieht. Wie bereits erwähnt, gilt dieser Satz für die ersten einhundertvierzig Theateraufführungen neu geschaffener dramatischer, lyrischer, musikalischer, choreografischer oder klassischer Werke, die Gegenstand einer Neuinszenierung sind.
Auch Musiker, die Material präsentieren, das bereits zu ihrem Repertoire gehört, können diesen Satz anwenden, sofern es Teil eines neuen Arrangements oder Musicals ist.
Darüber hinaus gilt ein Satz von 0,90 % für Umsätze im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tieren, die zur Verwendung als Nahrungsmittel bestimmt sind.
Auf andere nach Korsika gelieferte Lebensmittel, die für den menschlichen und tierischen Verzehr bestimmt sind, sowie auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und Fisch wird ein besonderer Steuersatz von 2,10 % angewandt. Darüber hinaus gilt dieser Satz für Waren, die nach Korsika geliefert werden, wie Bücher, Holz, Holzerzeugnisse, Düngemittel und Pflanzenschutzmittel.
Neben der Lieferung von Waren gilt dieser Sondersatz auch für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der kurz- und langfristigen Vermietung von Unterkünften, Eintrittskarten für Veranstaltungen, Ausstellungen, Zoos und Fernsehabonnements.
Wie in den offiziellen Kommentaren erläutert wird, unterliegen Bauarbeiten, landwirtschaftliche Geräte und bestimmte Verkäufe einem Mehrwertsteuersatz von 10 %.
Schließlich wird auf den Verkauf von Erdölprodukten wie Butan, Propan, Benzin, Heizöl, Diesel usw. ein Sondersatz von 13 % erhoben.
Schlussfolgerung
Kommentare und Erläuterungen von Regierungsstellen sind immer eine wertvolle Information, insbesondere wenn es um die Klärung bestimmter Aspekte von Vorschriften und Verordnungen geht.
Es ist jedoch zu beachten, dass es sich hierbei um die speziellen Mehrwertsteuersätze handelt und dass der normale Mehrwertsteuersatz auf Korsika der gleiche ist wie auf dem französischen Festland: 20 %.
Quelle: Offizielle Kommentare BOI-TVA-GEO-10-10

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