Burkina Faso FEC E-Rechnungsstellung obligatorisch ab Juli 2026

Zusammenfassung
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Am 6. Januar 2026 hat das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen von Burkina Faso offiziell das System der zertifizierten elektronischen Rechnung (Facture électronique certifiée – FEC) eingeführt. Die Einführung markierte zwar den Beginn einer „Vorbereitungsphase“, doch die Übergangsfrist ist kurz: Für die erste Gruppe von Steuerzahlern wird die Einhaltung der Vorschriften am 1. Juli 2026 verbindlich.
Dieser Schritt zeigt den Übergang Burkina Fasos vom System der „normalisierten Rechnung” aus dem Jahr 2017 zu einem modernen Modell der kontinuierlichen Transaktionskontrolle (Continuous Transaction Control, CTC). Dabei geht es nicht nur darum, Papier durch PDF-Dateien zu ersetzen, sondern um Echtzeit-Transparenz und die Digitalisierung der gesamten Steuerberichterstattungskette.
Systemübersicht
Die FEC arbeitet über die SECeF-Plattform und verlangt zertifizierte Software für die Ausstellung von Rechnungen mit eindeutigen Authentifizierungscodes und QR-Codes zur sofortigen Überprüfung. Diese Konfiguration gewährleistet die Echtzeit-Datenübertragung an die DGI bei der Rechnungserstellung und macht jede Transaktion zu einem überprüfbaren digitalen Datensatz. Unternehmen müssen entweder ihre eigenen Systeme zertifizieren oder zugelassene Lösungen von Drittanbietern einsetzen, um die Vorschriften einzuhalten.
Zeitplan für die Umsetzung
Das System wurde am 6. Januar 2026 eingeführt, gefolgt von einer Vorbereitungsphase von Januar bis Juni für die Einbindung der Steuerzahler und die Software-Zertifizierung. Es wird am 1. Juli 2026 verbindlich.
Für wen gilt es
Die erste Phase richtet sich an Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen XOF (ca. 76.200 €), ausgenommen ausländische Unternehmen ohne feste Niederlassung, Luftverkehr und städtischer Nahverkehr. Damit konzentriert sich die anfängliche Durchsetzung auf Steuerzahler mit hoher Wirkung, um die Einnahmen und die Einhaltung der Vorschriften zu maximieren. Kleinere Betreiber sollten sich vorbereiten, da bald eine Ausweitung zu erwarten ist.
Der Geltungsbereich
Die DGI räumt Steuerzahlern mit hohem Einfluss Vorrang ein, um einen soliden Start der Einführung zu gewährleisten.
In der ersten Phase gilt die Vorschrift für:
Schwellenwert: Inländische Unternehmen (juristische Personen und Einzelpersonen) unter dem Standardsteuersystem mit einem Jahresumsatz (ohne Steuern) von mindestens 50 Millionen XOF (ca. 76.200 €).
Transaktionen: Das System umfasst inländische B2B-, B2C- und B2G-Transaktionen.
Ausnahmen: Derzeit sind ausländische Unternehmen ohne feste Niederlassung, Luftverkehr und öffentlicher Personennahverkehr von der Verpflichtung ausgenommen.
Zukünftige Phasen werden auf KMU und andere Kategorien ausgeweitet, wobei die Details noch von der DGI bekannt gegeben werden.
Aufbau einer zertifizierten Rechnung
Im Rahmen des FEC-Systems ist eine Rechnung nur dann gültig, wenn sie von der interoperablen Plattform der Regierung, SECeF (Système Électronique Certifié de Facturation), „zertifiziert” wurde.
Um konform zu sein, muss jede elektronische Rechnung Folgendes enthalten:
Eindeutiger Authentifizierungscode: Ein digitaler Fingerabdruck, der sicherstellt, dass das Dokument nicht manipuliert werden kann.
QR-Codes: Zur Erleichterung der sofortigen Überprüfung durch den Kunden und die Steuerprüfer.
Wege zur Einhaltung der Vorschriften
Steuerzahler können nicht einfach eine E-Mail versenden und diese als E-Rechnung bezeichnen. Sie müssen ein System einführen, das in Echtzeit mit der DGI „kommuniziert”. Unternehmen haben zwei Hauptoptionen:
Zertifizierung proprietärer Software: Größere Unternehmen mit internen ERP-Systemen können einen technischen Zertifizierungsprozess durchlaufen, um ihre Systeme direkt in das SECeF zu integrieren.
Von Dritten zertifizierte Lösungen: KMUs und Unternehmen, die einen schnelleren Weg suchen, können Software von zertifizierten Drittanbietern nutzen, die die technischen Hürden der DGI bereits genommen haben.
Strafen: Die Kosten der Nichteinhaltung
Die DGI hat strenge Strafen eingeführt, um sicherzustellen, dass die Frist im Juli ernst genommen wird.
Nichtvorlage einer FEC: Geldstrafen in Höhe des fünffachen Betrags der hinterzogenen Mehrwertsteuer (mindestens 500.000 XOF). Bei Wiederholungstätern steigt dieser Betrag auf das Zehnfache der Mehrwertsteuer (mindestens 1.000.000 XOF, ca. 1.525 €).
Nicht konforme Software: Die Verwendung nicht zertifizierter Systeme kann zu Geldstrafen von bis zu 2.000.000 XOF (ca. 3.050 €) führen.
Betrug/Fälschung: Eine Pauschalstrafe von 2.000.000 XOF (ca. 3.050 €) pro Rechnung, zusätzlich zu einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung.
Wichtige Termine für Ihren Kalender
6. Januar bis 30. Juni 2026: Sensibilisierungs- und Übergangsphase. Nutzen Sie diese Zeit für die Softwarezertifizierung und die Schulung Ihrer Mitarbeiter.
1. Juli 2026: Start der ersten Phase (Umsatz ≥ 50 Mio. XOF).
Fazit
Die Umstellung auf Echtzeit-Zollabfertigung ist kein „Zukunftsprojekt” mehr, sondern eine aktuelle Anforderung. Wenn Sie bis Juni warten, um Ihre Softwarearchitektur zu evaluieren, riskieren Sie einen Verstoß gegen die Vorschriften.
Quellen: RTC, Ecofin Agency
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