Nigeria klärt Mehrwertsteuer auf Bank- und Fintech-Gebühren

Am 15. und 16. Januar wiesen die nigerianische Bundesregierung und die nigerianische Steuerbehörde (NRS) alle Banken und Fintech-Unternehmen an, Mehrwertsteuer auf die von Kunden erhobenen Servicegebühren zu berechnen und abzuführen, und stellten klar, dass es gemäß dem nigerianischen Steuergesetz keine neue Steuer für Bankkunden gibt.
Auswirkungen für Banken, Fintech-Unternehmen und Kunden
Nach den neuen Vorschriften hat die nigerianische Steuerbehörde, früher bekannt als Federal Inland Revenue Service (FIRS), eine Mehrwertsteuerabführung von 7,5 % auf Gebühren und Provisionen aus Bank- und Finanzdienstleistungen durchgesetzt, wobei die Regelung am 19. Januar 2026 sofort in Kraft trat.
In seiner Ankündigung betonte die Regierung, dass die Hauptgründe für diese Entscheidung die Stärkung des Steuersystems, die Verbesserung der Transparenz und die Unterstützung der nationalen Entwicklung sind. Darüber hinaus forderte die nigerianische Regierung die Akteure des Finanzsektors auf, für eine reibungslose Umsetzung zusammenzuarbeiten. Die Ankündigung sorgte jedoch für Verwirrung, da unklar war, ob die Mehrwertsteuer neu auf Bankdienstleistungen eingeführt worden war.
Um den wachsenden Bedenken, vor allem seitens der Kunden, Rechnung zu tragen, stellte die NRS klar, dass die Mehrwertsteuer auf elektronische Überweisungen und Bankgebühren keine neue Steuer ist, sondern seit langem Teil der nigerianischen Finanzvorschriften ist. Darüber hinaus betonte die NRS, dass die Mehrwertsteuer nur für Dienstleistungsgebühren wie Überweisungsgebühren, USSD-Gebühren, Kartenausgabe und Kontoführung gilt, während die von Kunden überwiesenen Gelder nicht besteuert werden und das nigerianische Steuerrecht keine neuen Verpflichtungen für Bankkunden einführt.
Für Kunden ist es besonders wichtig zu wissen, dass Zinsen auf Sparkonten, Festgeldkonten und ähnliche Einlagenprodukte nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, da sie nicht als Lieferung von Waren oder Dienstleistungen gelten. Die NRS wies darauf hin, dass Zinserträge nach dem Steuergesetz als Rendite auf eingezahlte Gelder und nicht als Gegenleistung für eine steuerpflichtige Dienstleistung behandelt werden.
Fazit
Wie in der öffentlichen Erklärung der NRS hervorgehoben, wies sie irreführende Medienberichte zurück. Sie bekräftigte, dass die Mehrwertsteuer nach dem etablierten Mehrwertsteuersystem des Landes seit jeher auf Gebühren, Provisionen und Dienstleistungsentgelte von Banken erhoben wird. Angesichts der öffentlichen Besorgnis unterstreicht die jüngste Ankündigung der NRS, wie wichtig es ist, sich für genaue und aktuelle Informationen zu Steuerfragen auf offizielle Quellen zu stützen.
Quelle: NALTF – Bundesregierung weist Banken und Fintech-Unternehmen an, Mehrwertsteuer auf Dienstleistungsgebühren abzuführen, NALTF – Nigeria Revenue Service (NRS) klärt Mehrwertsteuer auf Bankdienstleistungen
Ausgewählte Einblicke
Mehrwertsteuerreform in Mosambik: Digitale Güter und Dienstleistungen ab 2026
🕝 February 17, 2026
Verschwundene Händler und Mehrwertsteuerbetrug: Urteil eines litauischen Gerichts
🕝 February 9, 2026
Kontinuierliches Lernen in Steuer- und Rechnungswesen: Teams für eine schnellere Zukunft aufbauen
🕝 January 27, 2026
Änderungen bei der Mehrwertsteuer und der Digitalsteuer in Simbabwe 2026
🕝 January 19, 2026Mehr Nachrichten von Nigeria
Erhalten Sie Echtzeit-Updates und Entwicklungen aus aller Welt, damit Sie informiert und vorbereitet sind.
-e9lcpxl5nq.webp)
