Islands Mehrwertsteuerregeln für Kreuzfahrtunternehmen erklärt
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Die isländische Steuerbehörde (Commissioner of Revenue and Customs) hat Leitlinien für die auf Kreuzfahrtunternehmen anwendbaren Mehrwertsteuervorschriften veröffentlicht, mit besonderem Augenmerk auf deren Aktivitäten während Inlandsreisen in Island. Die Leitlinien konzentrieren sich auf die Art und Weise, wie und wo die Passagiere ein- und aussteigen, und nicht auf den allgemeinen Betrieb des Kreuzfahrtunternehmens, und erklären aus dieser Perspektive, wie die MwSt-Vorschriften anzuwenden sind.
Auswirkungen auf Kreuzfahrtunternehmen
In den veröffentlichten Leitlinien betont die Steuerbehörde, dass nach isländischem Mehrwertsteuerrecht die Mehrwertsteuer im Großen und Ganzen auf alle inländischen Umsätze und Einfuhren von Waren und Dienstleistungen Anwendung findet, und zwar sowohl auf neue und gebrauchte Waren als auch auf Arbeitskräfte und Dienstleistungen, mit Ausnahme derjenigen, die ausdrücklich als steuerbefreit aufgeführt sind.
Darüber hinaus wird in den Leitlinien betont, dass jede natürliche Person oder jedes Unternehmen, das gewerbsmäßig oder unabhängig Waren verkauft oder steuerpflichtige Dienstleistungen erbringt, zur Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer verpflichtet ist, einschließlich ausländischer Unternehmen, die in Island steuerpflichtige Geschäfte tätigen. Darüber hinaus müssen sich ausländische Wirtschaftsbeteiligte vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der isländischen Steuer- und Zollbehörde registrieren lassen und einen in Island ansässigen Vertreter mit der Registrierung, Steuererhebung und -abführung beauftragen, wenn sie keine ständige Niederlassung in Island haben.
Folglich unterliegen die Betreiber von Kreuzfahrtschiffen auf Inlandsreisen in Island in vollem Umfang der Mehrwertsteuer, wobei ihre steuerpflichtigen Tätigkeiten die Beförderung von Passagieren, die Unterbringung und den Verkauf von Speisen und Getränken sowie eine breite Palette zusätzlicher Dienstleistungen an Bord wie Spa-Behandlungen, Schönheitspflege und Freizeitaktivitäten umfassen. Darüber hinaus sind die Betreiber mehrwertsteuerpflichtig, wenn sie reisebezogene Dienstleistungen wie organisierte Tagestouren oder andere steuerpflichtige Aktivitäten an Passagiere weiterverkaufen, während das Schiff im Hafen liegt.
Schlussfolgerung
Betreiber von Kreuzfahrtschiffen müssen sich in Island für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllen. Ausländische Betreiber ohne ständige Niederlassung müssen einen Vertreter mit Sitz in Island benennen, wobei sowohl der Vertreter als auch der Betreiber gemeinsam für die Einhaltung der Vorschriften und die Zahlung der Mehrwertsteuer haften. Nach der Registrierung müssen sie die Mehrwertsteuer auf alle in Island verkauften steuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen in Rechnung stellen und abführen, wobei sie auch das Recht auf Vorsteuerabzug für Käufe im Zusammenhang mit ihren steuerpflichtigen Tätigkeiten erhalten.
Quelle: Steuerbehörde

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