Mexikos Wirtschaftspaket 2027 schlägt Steuerreformen vor, um die Compliance zu verschärfen, bestimmte Steuervorteile zu begrenzen und Investitionen sowie die Rückkehr ausländischen Kapitals zu fördern. Die vorgeschlagenen Änderungen würden mehrere Steuerbereiche betreffen, darunter die Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben, die Nutzung von Verlustvorträgen, die Quellensteuer auf Zinszahlungen, das vereinfachte Vertrauensregime (RESICO) und die umsatzsteuerliche Behandlung.
Zugleich plant die Regierung, neue Steueranreize für begünstigte Investitionen und die Rückführung ausländischer Mittel einzuführen, um die inländische Wirtschaftstätigkeit anzukurbeln und zugleich die Erhebung der Steuereinnahmen zu stärken.
Änderungen bei RESICO und der USt.
Die vorgeschlagenen Änderungen würden den Zugang zu Mexikos vereinfachtem Vertrauensregime (RESICO) erweitern, indem die jährlichen Einkommensschwellen für natürliche Personen von 3,5 Millionen MXN auf 5 Millionen MXN und für juristische Personen von 35 Millionen MXN auf 50 Millionen MXN angehoben werden.
Das Paket würde außerdem eine optionale Methode zur USt-Berechnung einführen, die es RESICO-Steuerpflichtigen erlaubt, einen Satz von 7 % auf steuerpflichtige Tätigkeiten anzuwenden, die im betreffenden Monat ausgeführt und tatsächlich bezahlt wurden, ohne das Recht auf Vorsteuerabzug. Darüber hinaus würden berechtigte Steuerpflichtige, die mindestens 90 % ihres Einkommens aus dem Verkauf von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften erzielen, von einem USt-Satz von 0 % profitieren und zugleich das Recht auf Abzug der auf begünstigte Einkäufe und Dienstleistungen gezahlten USt. behalten.
Zusätzlich müssten Institute der kollektiven Finanzierung bei Zinszahlungen 16 % USt. auf die aufgelaufenen Zinsen einbehalten.
Einbehalt bei Transaktionen über digitale Plattformen
Ein Quellensteuersatz von 2,5 % auf die Körperschaftsteuer (CIT) würde für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen durch natürliche und juristische Personen gelten, die über digitale Plattformen geschäftlich tätig sind. Teilen juristische Personen der Plattform jedoch ihre Nummer im Föderalen Steuerregister (RFC) nicht mit, würde der Einbehaltssatz auf 20 % steigen.
Gebietsfremde ohne Betriebsstätte in Mexiko und in Mexiko ansässige Personen, die Vermittlungsdienste über digitale Plattformen erbringen, müssen 100 % der eingezogenen USt. einbehalten, wenn sie die Zahlung für die Transaktion erhalten. Diese Pflicht gilt auch, wenn die Transaktionserlöse auf im Ausland geführte Bank- oder Einlagenkonten eingezahlt werden.
Schlussbemerkungen
Das vorgeschlagene Paket führt keine neuen allgemeinen Steuern ein und erhöht keine bestehenden Steuersätze. Stattdessen konzentriert es sich darauf, die Durchsetzung zu stärken und Steuervermeidung zu verhindern, insbesondere durch strengere Beschränkungen beim Abzug von Betriebsausgaben und bei der Nutzung von Verlustvorträgen. Die meisten Maßnahmen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Sie hängen jedoch weiterhin von der Debatte im Kongress, der Zustimmung und der Veröffentlichung im mexikanischen Amtsblatt ab, sodass sich ihr endgültiger Anwendungsbereich, ihre Durchführungsregeln, Ausnahmen und Übergangsbestimmungen noch ändern können.

