Die Niederlande planen die Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung und digitaler Meldepflichten für Transaktionen im Rahmen der Umsetzung der EU-Umsatzsteuerreform ViDA. Im Zuge dessen schlug das Kabinett am 11. September vor, die digitalen USt.-Anforderungen über die von der EU vorgeschriebenen Regeln für grenzüberschreitende Transaktionen hinaus auszuweiten und ähnliche Anforderungen auf den Binnenmarkt anzuwenden. Die Ankündigung des Kabinetts ist ein weiterer bedeutender Schritt bei den Bemühungen um die ViDA-E-Rechnung der Niederlande.

Vorgeschlagene Anforderungen an E-Rechnung und digitale Meldepflichten

Ab dem 1. Juli 2030 müssen niederländische Unternehmen für inländische B2B-Umsätze strukturierte E-Rechnungen ausstellen. Zusätzlich folgt ab dem 1. Juli 2031 eine digitale Meldepflicht, nach der Informationen zu inländischen Transaktionen an die niederländische Steuer- und Zollverwaltung zu übermitteln sind.

Unternehmen, die an der niederländischen Kleinunternehmerregelung (KOR) teilnehmen, sind von diesen Anforderungen ausgenommen. Die Befreiung gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 20.000 EUR und bleibt auch nach Juli 2030 bestehen. Für Unternehmen, die ihre Rechnungssysteme im Rahmen von ViDA ohnehin für internationale Transaktionen digitalisieren müssen, könnte die Ausweitung der Anforderungen auf inländische Transaktionen die Verwaltung letztlich vereinfachen, da sich dieselben digitalen Prozesse für beides nutzen lassen.

Die Regierung erklärt, der umfassendere Ansatz solle die Digitalisierung unterstützen, den Verwaltungsaufwand verringern und der Steuer- und Zollverwaltung bessere Instrumente an die Hand geben, um USt.-Risiken zu erkennen und die Durchsetzung zu verbessern. Zugleich betont sie, dass ein sicheres Datenmanagement und der Schutz wirtschaftlich sensibler Informationen unerlässlich sein werden.

Künftige Umsetzungsschritte

Auf Grundlage des Vorschlags wollen die Niederlande die ViDA-Reformen als Ausgangspunkt für den Übergang zu einer vollständig digitalen USt.-Verwaltung nutzen – zunächst für grenzüberschreitende EU-Transaktionen und anschließend für inländische B2B-Umsätze. Dennoch wird die niederländische Regierung die Details des vorgeschlagenen Systems für E-Rechnung und digitale Meldepflichten weiter ausarbeiten, bevor die Gesetzgebung abgeschlossen wird.

Ein Gesetzentwurf soll im Herbst 2026 zur Online-Konsultation veröffentlicht werden, damit Unternehmen und andere Interessengruppen Rückmeldung geben können. Nach der Konsultation plant das Kabinett, das Gesetz vor dem Sommer 2027 der niederländischen Zweiten Kammer vorzulegen.