Nach der Veröffentlichung des vierstufigen ViDA-Umsetzungsplans für die Umsatzsteuer im vergangenen Jahr hat die niederländische Regierung einen weiteren Schritt zur Modernisierung der Umsatzsteuer-Compliance unternommen. Konkret hat das Finanzministerium geprüft, wie eine verpflichtende E-Rechnung und digitale Meldung in den Niederlanden im Einklang mit der EU-Initiative Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) eingeführt werden könnten.

Zur Unterstützung dieses Prozesses legte das Ministerium dem niederländischen Parlament eine externe Analyse vor, die verschiedene Umsetzungsmodelle sowie die mögliche Ausweitung des Systems über innergemeinschaftliche Transaktionen hinaus auf inländische B2B-Transaktionen bewertet.

Umsetzungsoptionen für die verpflichtende E-Rechnung und digitale Meldung

Obwohl noch keine endgültige politische Entscheidung getroffen wurde, weist die Studie klar auf eine Zukunft hin, in der die E-Rechnung zur Standardmethode für B2B-Transaktionen in den Niederlanden wird. Der bevorzugte Ansatz verpflichtet steuerpflichtige Personen, Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format auszustellen, das dem europäischen Standard EN16931 entspricht, und ersetzt schrittweise herkömmliche Papier- und PDF-Rechnungen.

Die Studie befürwortet zudem die Einführung eines Modells der digitalen Meldung nahezu in Echtzeit, bei dem Rechnungsdaten auf Transaktionsebene zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder nahezu zeitgleich an die niederländische Steuerbehörde übermittelt würden. Darüber hinaus spricht sich die Studie gegen die Einführung eines Clearance-Modells aus, da ein stärker dezentralisiertes Modell kontinuierlicher Transaktionskontrollen (CTC) ohne vorherige Freigabe die Beeinträchtigung geschäftlicher Prozesse verringert und den Steuerbehörden zugleich einen raschen Zugriff auf Transaktionsdaten ermöglicht.

Die externe Analyse empfiehlt nachdrücklich die Nutzung des Peppol-Netzwerks als verpflichtende Infrastruktur für den Rechnungsaustausch. Darüber hinaus skizziert die Studie zwei zentrale Optionen für die Umsetzung der E-Rechnung und digitalen Meldung.

Die erste wird als ViDA-A bezeichnet und befürwortet das nach den EU-Regeln erforderliche Mindestmaß an Umsetzung. Die zweite Option mit dem Titel ViDA-B geht weiter und dehnt die Pflichten zur verpflichtenden E-Rechnung und digitalen Meldung auch auf inländische B2B-Transaktionen aus. Laut der Studie wird die Option ViDA-B bevorzugt. Die Studie enthält zudem einen indikativen Zeitplan für die Umsetzung.

Fazit

Die niederländische Regierung kündigte an, ihre bevorzugte politische Ausrichtung im Sommer 2026 mitzuteilen. Im Rahmen dieses Prozesses soll der Gesetzentwurf voraussichtlich bis Ende 2026 zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht werden. Dieser Ansatz ermöglicht es steuerpflichtigen Personen, Steuerfachleuten und Technologieanbietern, sich in den Prozess einzubringen, bevor die Reformen abgeschlossen werden.

Quelle: VATabout, KPMG