Neuseeländische GST-Regeln für Kurzzeitunterkünfte erklärt
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Die neuseeländische Steuerbehörde (Revenue) hat den Entwurf einer Auslegungserklärung veröffentlicht, mit der sie ihre früheren Leitlinien zur GST-Behandlung von Kurzzeitunterkünften aktualisiert. In der Erklärung erläutert die Steuerbehörde, wie die GST anzuwenden ist, wenn Gastgeber, ob Privatpersonen oder Unternehmen, Kurzzeitunterkünfte direkt an Gäste oder über elektronische Marktplätze wie Airbnb oder Bookabach anbieten.
Die wichtigsten Erkenntnisse aus der GST-Erklärung
Die Auslegung der GST-Vorschriften ist aus der Perspektive einer Person geschrieben, die diese Tätigkeit zum ersten Mal ausübt. Sie folgt dem gesamten Lebenszyklus der Bereitstellung von Kurzzeitunterkünften als steuerpflichtige Tätigkeit, von der Entscheidung, ob und wann man sich für die GST registrieren lässt, über die laufenden GST-Verpflichtungen bis hin zur eventuellen Abmeldung.
In der Erklärung wird klargestellt, wie die GST anzuwenden ist, je nachdem, ob die Unterbringung in der eigenen Wohnung des Gastgebers, in einer Ferienwohnung oder in einer ausschließlich für Kurzaufenthalte genutzten Immobilie erfolgt, unabhängig davon, ob den Gästen nur ein Zimmer, ein separater Schlafplatz oder die gesamte Immobilie zur Verfügung gestellt wird.
Die Erklärung unterstreicht, dass die Bereitstellung von Kurzzeitunterkünften für GST-Zwecke als steuerpflichtige Leistung behandelt wird und nicht von der Steuer befreit ist. Für die GST-Registrierung ist es für die meisten Gastgeber entscheidend, ob die Kurzzeitunterkunft kontinuierlich oder regelmäßig zur Verfügung gestellt wird, wobei die Belegung und das Vorhandensein von regelmäßig zahlenden Gästen wichtige Indikatoren sind, auch wenn sie für sich genommen nicht entscheidend sind. Gelegentliche oder einmalige Vermietungen, wie die Vermietung eines Zimmers für eine einzelne Sportveranstaltung, reichen im Allgemeinen nicht aus, um eine steuerpflichtige Tätigkeit zu begründen.
Sobald die steuerpflichtigen Leistungen des Gastgebers jedoch 60.000 NZD in 12 Monaten überschreiten, muss er sich für die GST registrieren lassen, obwohl eine freiwillige Registrierung auch unterhalb dieser Schwelle möglich ist. Die Registrierung für die GST bringt weitere Verpflichtungen mit sich, wie z. B. die Abgabe von GST-Erklärungen und die Abrechnung der Ausgangssteuer auf Beherbergungsleistungen.
Außerdem hängt die GST-Behandlung davon ab, ob die Unterkunft über einen elektronischen Marktplatz oder direkt an die Gäste geliefert wird, und registrierte Gastgeber können den Vorsteuerabzug für die Kosten geltend machen, die bei der Erbringung steuerpflichtiger Leistungen anfallen. Erwirbt ein Gastgeber Gegenstände oder Dienstleistungen, die zum Teil für steuerpflichtige Lieferungen von Kurzzeitunterkünften und zum Teil für andere Zwecke verwendet werden, z. B. für den privaten Gebrauch oder für steuerfreie oder nicht steuerpflichtige Leistungen, kann die Vorsteuer nicht vollständig abgezogen werden. Sie muss vielmehr entsprechend der tatsächlichen oder beabsichtigten Verwendung aufgeteilt werden.
Schlussfolgerung
Obwohl die Erklärung eine detaillierte Erläuterung der GST-Behandlung von Kurzzeitunterkünften enthält, bleibt der Text ein Entwurf. Er ist Gegenstand einer öffentlichen Konsultation, die bis zum 16. Februar 2026 läuft. Daher können alle interessierten Parteien diese Informationen als Leitlinien verwenden und wertvolle Rückmeldungen geben, die zur weiteren Auslegung beitragen können.
Quelle: Neuseeländische Steuerbehörde
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